DIN 5008 – Schreib- und Gestaltungsregeln für die Text- und Informationsverarbeitung

Die neue DIN 5008:2020 ist da!

Die letzte Reform der DIN 5008 liegt neun Jahre zurück. Nun hat sich der Normenausschuss „Informationstechnik und Anwendungen“ einmal mehr mit den Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung befasst.
Seit 01. März 2020 gilt die neue Norm. Unser geschätzter Kollege Uwe Freund von „uwe freund seminare“ aus München stellt uns seine kostenlosen Schnell-Referenzkarten „DIN 5008“ zur Verfügung, auf denen Sie a
lle Vorgaben und alle Neuerungen übersichtlich und kompakt im A5-Format finden können.
Besuchen Sie gerne seine Homepage, wenn Sie darüber hinaus Informationen zur DIN 5008:2020 suchen.

Externe Links:
PDF-Download: DIN 5008:2020 Schnellreferenzkarten
Internetauftritt: www.uwefreund.com


Quelle:

Uwe Freund: „Die neue DIN 5008 auf einen Blick“, https://www.uwefreund.com/fraguwe-de/din-5008/din-5008-referenzkarte, 06.05.2020

DIN SPEC 91404 – Leitfaden zur Standardisierung von Instandhaltungsprozessen

Das Deutsche Institut für Normung e. V. veröffentlichte vor Kurzem eine neue Spezifikation (DIN SPEC), die vom
FIR e. V. an der RWTH Aachen und weiteren Partnern im Zuge des PAS1-Verfahrens erarbeitet wurde.

Diese DIN SPEC 91404:2020-03 stellt ein Verfahren für die Standardisierung von Instandhaltungsprozessen für Prozess- und Produktionsanlagen für die Praxis bereit. Dabei werden nach DIN 31051:2019-06 die Grundmaßnahmen Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung betrachtet.

Dieses Verfahren soll dabei branchenübergreifend von der Industrie genutzt werden, sowohl von unternehmensinternen Instandhaltungsorganisationen als auch von eigenständigen Instandhaltungsdienstleistern.

1 Publicly Available Specification = öffentlich verfügbare Spezifikation

 

Links:

BEUTH Verlag

FIR e. V. an der RWTH Aachen

RAPEX: EU-Schnellwarnsystem für gefährliche Non-Food-Produkte

Das EU-Schnellwarnsystem für Verbraucherprodukte RAPEX (engl. Rapid Exchange on Information System) ermöglicht den nationalen Marktüberwachungsbehörden der EU-Mitgliedsstaaten, Informationen über gefährliche Produkte rasch auszutauschen. So können die anderen Mitgliedstaaten ihre Märkte überprüfen und – falls dasselbe Produkt gefunden wird– geeignete Maßnahmen ergreifen (z. B. Rücknahme- oder Rückrufaktionen). Grundlagen sind die Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit (RaPS) sowie die Richtlinie 2010/15/EU zur Festlegung von Leitlinien für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Systems zum raschen Informationsaustausch „RAPEX“.

In Deutschland werden in RAPEX gefährliche Produkte erfasst, die unter das Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) fallen (Haushalts- und Sportgeräte, Spielzeug, Textilien, Möbel, Elektrogeräte und -artikel, Schutzausrüstungen und Maschinen).

Das Portal ist öffentlich zugänglich, sodass Verbraucher sich eigenständig informieren können. Hersteller von Produkten, die unter das ProdSG fallen, können anhand eines Leitfadens außerdem selbstständig eine Risikobewertung vornehmen.

 

Weitere Artikel zum Thema

Links und Quellen

INMAS prüft Ihr Normenmanagement

Sie möchten Ihre Verwaltungskosten senken? Sie möchten nicht unnötig teure Software für die Normenverwaltung kaufen und dann damit allein gelassen werden?

Mit INMAS läuft das anders: Wir stellen Ihren wirklichen Bedarf fest!

INMAS wird die normative Struktur, die Umsetzung der Normung und die Erfahrung in der Anwendung der Normung in einer IST-Aufnahme aufnehmen.

INMAS stellt folgende Schwerpunkte dar: Sichtung und Beurteilung der vorhandenen Stammdaten, normative Aktualität innerhalb der Stammdaten, Einflussnahme normativer Prozesse auf Unternehmensstrukturen, Normenmanagement – insbesondere Werknormen, Untersuchung des Änderungsdienstes – Überwachung des Normenbestandes.

Bevor teure Software angeschafft wird, sollte dieser Prozess unbedingt durchgeführt werden!

Vermutlich wird im März 2019 die neue DIN EN 82079-1 erscheinen

Diese Norm ist eine Grundlage für Technik-Redakteure und somit unverzichtbar für Redaktionen und Anleitungen.

Behalten Sie also den Erscheinungstermin der endgültigen neuen Ausgabe im Auge.

Unser Normenverwaltungsprogramm IntraNorma

Ihr Tool mit Durchschlagkraft im Normendschungel

Als Anwender von Normen stehen Sie oft vor einem Berg an Informationen. Meistens müssen Sie unter Zeitdruck entscheiden, welche Normen für Ihr Unternehmen und Ihre Produkte relevant sind.

IntraNorma, unser Informations- und Normenverwaltungsprogramm, bietet Ihnen eine leicht verständliche Zusammenfassung der Norm und eine Normenhistorie mit allen Vorgänger- und Nachfolgernormen. Kurze, prägnante und maßgeschneiderte Informationen erleichtern Ihnen dabei das Arbeiten.

IntraNorma hilft Ihnen dabei, den Überblick im Normendschungel zu behalten und auch wichtige Normenänderungen stets im Blick zu haben. Zusammen mit unseren Dienstleistungen als externe Normenstelle bleiben Ihre Datenbanken so auf dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik.

Leistungsumfang von IntraNorma:

  • Abruf von Detailinformationen zum Regelwerk
  • Übersicht der Vorgänger und Nachfolger
  • Kurzbeschreibungen der Normen
  • Auf einen Blick: Übersicht der Änderungen zum Vormonat
  • Strukturierung der Regelwerke in Mappen
  • Detaillierte Suchfunktion
  • Anlegen von Normenfavoriten
  • Nutzer können den Normen Merkmale zuweisen
  • Werknormeditor
  • Mehrsprachigkeit
  • Verknüpfung mit CE-Ready möglich

Maßgeschneiderte Anwendung

Dank des modularen Aufbaus von IntraNorma entscheiden Sie, wie Ihre Normen dargestellt werden. Außerdem können Sie für jeden Benutzer bestimmen, auf welche Normen er zugreifen kann.

Wir personalisieren Ihre IntraNorma-Version mit Ihrem eigenen Firmenlogo. Auf Wunsch passen wir auch das Farbschema an Ihr Corporate Design an.

 

 

Unsere Software CE-Ready

Unsere Softwarelösung für eine CE-konforme Risikobeurteilung

 

INMAS Institut für Normenmanagement GmbH & PC-Force GmbH präsentieren CE-Ready, das integrierte CE Managementsystem für mehr Maschinensicherheit, mehr Rechtssicherheit und mehr Standardisierung für Hersteller und Betreiber. Jetzt mit Managementfunktionen für überwachungsbedürftige Maschinen und Anlagen sowie einem Betriebsanweisungsverwaltungs- und Unterweisungssystem.

 

Links und Quellen

CE-Ready Einführung Teil 1

CE-Ready das integrierte CE-Managementsystem

Berichtigung der geometrischen Produktspezifikationen (GPS)

DIN EN ISO 286-1:2019-02

Geometrische Produktspezifikation (GPS) – ISO-Toleranzsystem für Längenmaße – Teil 1: Grundlagen für Toleranzen, Abmaße und Passungen (ISO 286-1:2010 + Cor 1:2013); Deutsche Fassung EN ISO 286-1:2010 + AC:2013

Berichtigtes Dokument

Folgende Änderungen wurden vorgenommen:

Gegenüber DIN ISO 286-1:1990-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  1. a) Inhalt vollständig überarbeitet und Begriffe aktualisiert;
  2. b) Inhalt auf ISO 14405 und damit das Default-Zuordnungskriterium „Zwei-Punkt-Maß“ statt „Hüllbedingung für das Maß eines Maßelementes“ eingeführt.

Gegenüber DIN EN ISO 286-1:2010-11 wurden folgende Korrekturen vorgenommen:

  1. a) Beispiel 3 in 4.3.2.4 berichtigt;
  2. b) Bilder 8 und 9 ausgetauscht;
  3. c) Tabelle 3 und 4 berichtigt.

DIN EN ISO 286-2:2019-02

Geometrische Produktspezifikation (GPS) – ISO-Toleranzsystem für Längenmaße – Teil 2: Tabellen der Grundtoleranzgrade und Grenzabmaße für Bohrungen und Wellen (ISO 286-2:2010 + Cor 1:2013); Deutsche Fassung EN ISO 286-2:2010 + AC:2013

Berichtigtes Dokument

Folgende Änderungen wurden vorgenommen:

Gegenüber DIN ISO 286-2:1990-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  1. a) die Norm wurde technisch überarbeitet;
  2. b) die Norm enthält die Berichtigung ISO 286-2:1988/Cor. 1:2006.

Gegenüber DIN EN ISO 286-2:2010-11 wurden folgende Korrekturen vorgenommen:

  1. a) Bilder 1 und 2 ausgetauscht;
  2. b) einzelne fehlerhafte Tabellenwerte korrigiert.

Quelle: Beuth Verlag

Informationen/Fragen unter INMAS Tel.:  +49 421 989 933-0

Wichtige Neuerungen bei Gefährdungsbeurteilungen

Wichtige Neuerungen bei Gefährdungsbeurteilungen: Sie ist für jedes Unternehmen verpflichtend und gewährleistet die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten. Erfüllen Sie alle Anforderungen nach aktueller Rechtslage!

Immer mehr Vorschriften fordern die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, z. B. MuSchG (Nachweis einer Gefährdungsbeurteilung seit 01.01.19 verpflichtend), die TRBS 1111 (2018 neu gefasst und erweitert), die TRBA 400 (seit 07/2018 ergänzt um Vorgaben zu psychischen Belastungen bei Tätigkeiten mit Biostoffen). Zudem ändert sich die Rechtslage fortlaufend – und Sie müssen in Ihrer Gefährdungsbeurteilung stets die aktuellen Vorgaben berücksichtigen. Gefährdungsbeurteilungen stellen damit eine echte Herausforderung für Unternehmen dar.

Damit Sie auch weiterhin ohne Beanstandung alle Anforderungen einfach erfüllen, sollten Sie Ihre Gefährdungsbeurteilung in 3 (Teil)Schritten durchführen.

1. PLANUNG
Planungsbasis bildet in Ihrer Arbeitsschutzorganisation klare definierte Verantwortlichkeiten und Pflichten der Personen, die maßgeblich die Funktionen des Arbeitsschutzes tragen. Zusätzlich eine interne Kontrolle, die die Einhaltung bzw. Erfüllung der Aufgaben im Blick hat. Und die Organisation der Notfälle (Brandschutz, Erste Hilfe) und die arbeitsmedizinische Vorsorge fallen in diesen Bereich.
Ist das organisiert, werden die handelnden Mitarbeiter in Arbeitsgruppen mit Aufgaben und einem Terminplan für den weiteren Ablauf vertraut gemacht. Im letzten Planungsschritt werden die zu beurteilenden Arbeitsbereiche und Tätigkeiten im Unternehmen festgelegt.

2. DURCHFÜHRUNG
Dieser Teilschritt kann in 7 Prozessschritte unterteilt werden:

1. Arbeitsbereiche und Tätigkeiten auswählen
2. Gefährdungen und Belastungen für die Arbeitsbereiche und Tätigkeiten ermitteln
3. Das jeweilige Risiko der ermittelten Gefährdungen und Belastungen bewerten
4. Geeignete Schutzmaßnahmen finden
5. Schutzmaßnahmen festlegen
6. Schutzmaßnahmen umsetzen
7. Schutzmaßnahmen auf Wirksamkeit prüfen
8. Gefährdungsbeurteilung regelmäßig überprüfen und fortschreiben

Damit wird gewährleistet, dass alle Beschäftigten ein hohes Maß an Sicherheit und Gesundheit erfahren.

3. DOKUMENTATION
Jedes Unternehmen ist nach dem Arbeitsschutzgesetz zur Dokumentation und Bereithaltung der Dokumente verpflichtet. Inhalt der Dokumente:
a. Gefährdungsbeurteilung mit den zugehörigen Schutzmaßnahmen
b. Überprüfung der Umsetzung und Wirksamkeit der Maßnahmen

Damit ist die Dokumentation ebenfalls ein Teilprozess der Gefährdungsbeurteilung und endet in einer Aufbereitung der mitgeltenden Unterlagen.

Das neue Verpackungsgesetz

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) ist am 01.01.2019 in Kraft getreten und hat die Verpackungsverordnung (VerpackV) abgelöst.

Hauptziele des Verpackungsgesetzes (VerpackG) sind die Stärkung des Recyclings und des Wettbewerbs. Es bekennt sich folglich klar zu hohen ökologischen Standards in den Bereichen der Erfassung, des Recyclings und einem funktionierenden Wettbewerb zwischen den dualen Systemen. Die Regelungen sollen ein gesetzeskonformes Verhalten aller Marktteilnehmer sicherstellen.

Wer Verpackungen teilweise oder gar nicht lizensiert, kann mit einem Bußgeld bis zu 200.000 € belangt werden.

Für Fragen und Anmerkungen steht Ihnen Uwe Schröder zur Verfügung.