Kooperationspartner Mplus GmbH – Jubiläum

Nicht nur die INMAS GmbH feiert dieses Jahr Jubiläum – auch der Kooperationspartner Mplus GmbH feiert ein viertel Jahrhundert Arbeitsschutz mit Herz, Sinn und Sachverstand!

Neue Ausgabe der Norm für Flansche

Die Norm DIN EN 1515-4 für Flansche und ihre Verbindungen – Schrauben und Muttern – Teil 4: Auswahl von Schrauben und Muttern zur Anwendung im Gültigkeitsbereich der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU hat im Dezember 2022 eine neue Ausgabe erhalten. Neben einigen Änderungen und redaktionellen Korrekturen wurde dabei auch der separate Warnvermerk vom 12. Juli 2022 mit aufgenommen.

In der Tabelle 3 zur Auswahl von Werkstoffkombinationen von Schrauben und Muttern nach EN 10269:2013 mit geeigneten Anwendungsbereichen kam es in der Zeile 8 der nun zurückgezogenen Ausgabe 2021-06 zu einer Verwechslung der Fußnote. Dadurch wurde die Nenndruckstufe für Schrauben und Muttern der Werkstoffnummer 1.7709 mit PN 40 als viel zu gering angegeben.
Eigentlich ist ein Anwendungsbereich zwischen PN 160 bis PN 400 vorgesehen.

Bezieher des Vorgängerdokuments zur DIN EN 1515-4:2021-06 erhalten laut BEUTH Verlag eine kostenfreie Ersatzlieferung.
Um etwaige Schäden zu vermeiden, liegt es in der Verantwortung des Anwenders, die Korrektur angemessen zu berücksichtigen.


Externe Links:

Technical Compliance

Liebe Leserinnen und Leser,

die TÜV Nord Akademie hat mit mir ein ausführliches Interview zum Themenbereich „Technical Compliance“ geführt.
Lesen Sie bitte darin wichtige Aspekte dieser Thematik, die Unternehmen beachten müssen, um rechtssicher und gesetzeskonform ihre Geräte, Anlagen und Maschinen zu installieren bzw. zu betreiben.

Ich wünsche Ihnen anregende Unterhaltung!

Uwe Hermann
Geschäftsführer INMAS GmbH

 

Denken Sie voraus und lassen Sie sich beraten

Technical Compliance-Management – Einhaltung rechtlicher Vorgaben zum Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz (HSE)


Links und Quellen

Advent, Advent … – Normung bei der Feuerwehr

Während es für die meisten Menschen in Deutschland um die Weihnachtszeit besinnlich wird, haben Feuerwehrleute keine Zeit sich auszuruhen:

In der Zeit vom 1. Advent bis Neujahr ist die Brandgefahr deutlich höher als im Rest des Jahres.

Und obwohl mittlerweile Lichterketten, Dank genormter IP-Schutzarten und CE-konformer LED-Technologie, gefahrlose Besinnlichkeit versprechen, kommt es doch immer wieder durch Kerzen und offene Flammen zu Bränden von Adventskränzen und Tannenbäumen – oftmals durch simple Fahrlässigkeit.

Wenn also eine Löschgruppe der Feuerwehr ausrückt, müssen sich Gruppenführer, Maschinist, Melder und die Mitglieder des Angriffs-, Wasser- und Schlauchtrupps vollkommen auf ihre Einsatzmittel verlassen können.

Da es dabei um den Schutz von Menschenleben geht, sind die technischen Anforderungen entsprechend hoch angesetzt und ebenfalls genormt.

Etwas über 200 DIN (EN ISO) Normen werden allein in Deutschland zum Zweck der Brandbekämpfung angewendet, darunter

  • DIN 14220   Löschwasserbrunnen
  • DIN 14230   Unterirdische Löschwasserbehälter
  • DIN 14811   Feuerlöschschläuche – Druckschläuche und Einbände für Pumpen und Feuerwehrfahrzeuge
  • DIN EN 1947   Feuerlöschschläuche – Formstabile Druckschläuche und Einbände für Pumpen und Feuerwehrfahrzeuge
  • DIN EN 14540   Feuerlöschschläuche – Flachschläuche für Wandhydranten
  • DIN EN ISO 14557   Feuerlöschschläuche – Saugschläuche aus Gummi und Kunststoff
  • DIN EN 1568   Feuerlöschmittel – Schaummittel
  • DIN EN 361   Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Auffanggurte
  • DIN EN 813   Persönliche Absturzschutzausrüstung – Sitzgurte

Die Standardisierung sorgt hierbei nicht nur für die Einhaltung der Anforderungen, sondern auch für Kompatibilität, denn egal welche Löschgruppe wo eingesetzt wird – im Katastrophenfall sogar europaweit – der Feuerlöschschlauch kann angeschlossen werden, die Schutzausrüstung ist austauschbar.

Neue Ausgabe der DIN EN IEC 61496-1 im Juni 2021

Die DIN EN IEC 61496-1 Sicherheit von Maschinen – Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen – Teil 1 wird im Juni 2021 vollständig überarbeitet veröffentlicht.
Sie legt die allgemeinen Anforderungen für Gestaltung, Bau und Prüfung von berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS) fest, die speziell für die Erkennung von Personen als Teil eines sicherheitsbezogenen Systems entworfen werden.

Die Norm stellt einen eindeutigen Zusammenhang zwischen Typklassen der berührungslos wirkende Schutzeinrichtung und dem Safety Integrity Level (SIL) bzw. Performancelevel (PL) her.
Für BWS muss zur Konformitätserklärung zwingend eine Baumusterprüfung von einer unabhängigen Prüfstelle vorliegen, da die Norm explizit nicht harmonisiert ist.

Zur weiteren Information dürfen u. a. der Einführungsbeitrag und die Dokumentenhistorie der Norm kostenlos auf der Website des Beuth Verlags eingesehen werden.

 

Externe Links:

Allgemeine Richtlinien für sicheres Arbeiten während der COVID-19-Pandemie – ISO/PAS 45005

Die International Organization for Standardization (ISO) stellte kürzlich eine öffentlich verfügbare Spezifikation (PAS) aus dem Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz bereit.
Die ISO/PAS 45005 – „Occupational health and safety management — General guidelines for safe working during the COVID-19 pandemic“ wendet sich an Organisationen aller Größen und Wirtschaftszweige einschließlich derer, die

  • während der Pandemie durchgehend tätig sind
  • nach vollständiger oder teilweiser Schließung den Betrieb wieder aufnehmen oder dies vorhaben
  • Arbeitsplätze ganz oder teilweise wieder besetzen
  • gegründet wurden und zum ersten Mal den Betrieb aufnehmen sollen

Kernpunkte sind u. a. :

  • Planung und Bewertung von Risiken
  • Bestätigte oder Verdachtsfälle von COVID-19
  • Psychische Gesundheit und Wohlbefinden
  • Kommunikation
  • Hygiene
  • Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung, Masken und Gesichtsbedeckungen
  • Arbeitsabläufe

Überdies enthält der Text Richtlinien zum Schutz externer Arbeitnehmer und Besucher am Arbeitsplatz.

Die ISO/PAS 45005 kann kostenfrei auf der Website der ISO eingesehen oder kostenpflichtig als PDF, eBook oder in Papierform erworben werden. Sie ist jeweils in englischer und russischer Sprache verfügbar.

 

Externe Links:

Optimierung von Arbeitsbedingungen – Kooperationspartner Mplus Managementgesellschaft

Der moderne und zuverlässige Dienstleister für Arbeits- und Gesundheitsschutz!

Seit 1998 ist Mplus Ihr zuverlässiger Ansprechpartner für Themen rund um Sicherheit  und Gesundheitsschutz. Im Jahr 2005 wurde außerdem die Mplus-Akademie ins Leben gerufen. Über diesen Bereich bietet die Mplus GmbH zudem noch Aus-, Weiter- und Fortbildungen in den Schwerpunkten Arbeits- und Gesundheitsschutz, Brandschutz, Baustellenkoordination, Seminare für Führungskräfte und Coaching bundesweit an.


Leistungen im Überblick:

  • Aus-/ Weiter- und Fortbildung im Bereich Sicherheit, Gesundheitsschutz und Brandschutz
  • Sicherheitstechnische Betreuung gemäß ASiG und DGUV (alle Branchen)
  • Stellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit
  • Stellung von Brandschutzbeauftragten
  • Koordination nach Baustellenverordnung
  • Sicherheitstechnische Begleitung von Anlagenrevisionen

Mplus-Kunden nutzen seit über 20 Jahren die fachliche und methodische Expertise aus unterschiedlichen Beweggründen und erhalten die auf Ihre Belange abgestimmte Beratung, individuell und praxisnah.

Durch die handfeste Unterstützung unserer qualifizierten Mplus-Persönlichkeiten in allen Belangen der Arbeitssicherheit bleiben Sie sicher auf dem Weg nach oben!

Mplus… die Formel für Ihren Erfolg!


Website:

Mplus Management GmbH: www.mplus-management.de

 

Achtstundentag wird 100 Jahre alt

 

 

Vor genau 100 Jahren wurde der Achtstundentag hierzulande eingeführt. Die Arbeitgeberverbände wollten nach der Novemberrevolution von 1918 verhindern, dass Fabriken in staatliches Eigentum übergingen. Daher erkannten sie die Gewerkschaften als Vertreter der Arbeiter im Stinnes-Legien-Abkommen an.

Zugleich stimmten sie der Verkürzung der Arbeitszeit auf acht Stunden bei vollem Lohnausgleich zu. So wurde der Achtstundentag in Deutschland 1918 zunächst für Arbeiter und 1919 auch für Angestellte eingeführt.

Heute machen, laut BAuA-Arbeitszeitbefragung 66 Prozent der Beschäftigten spätestens neun Stunden nach Arbeitsbeginn Feierabend. 11 Prozent sind aber länger als zehn Stunden bei der Arbeit. Lange Arbeitszeiten gehen mit mehr gesundheitlichen Beschwerden einher.

Textilprodukte bekommen neue Grenzwerte

In Schuhen und Textilien finden sich sehr viele – auch problematische- Chemikalien.

Diese gelangen entweder als Verunreinigungen während der – teilweise menschenunwürdigen -Herstellbedingungen in Entwicklungsländern in die Textilien, oder sie werden bewusst zugesetzt, um ihnen bestimmte Eigenschaften zu verleihen.

Die Chemikalien gefährden sowohl diejenigen, die die Hosen, Kleider, Hemden usw.  herstellen, als auch den Textilien tragenden Kunden.

Daher hat die EU-Kommission in der Verordnung 2018/1513 vom 10.10.2018 bestimmte CMR-Stoffe nach Überschreitung bestimmter Grenzkonzentrationen in Kleidung, anderen Textilien und Schuhwaren verboten (Nr. 72 im Anhang XVII der REACH-VO Nr. 1907/2006).

In diesem Zusammenhang und zur Erinnerung, weist INMAS darauf hin, dass im Juni diesen Jahres Blei auf die REACH SVHC (Substances of Very High Concern) Kandidatenliste aufgenommen wurde.

Das bedeutet: Sollte ein Erzeugnis die Blei-Konzentrationsgrenze von 0,1% überschreiten, bestehen Kommunikationspflichten in der Lieferkette. Hersteller und Lieferanten von Erzeugnissen (z.B. Halbzeugen, Bauteilen, Maschinen, Elektroartikel etc.) müssen dann ihre gewerblichen Kunden informieren. Für Maschinen heißt das konkret, dass jedes kleinste Erzeugnis des Gesamterzeugnis als Bezugsgröße für die Berechnung herangezogen wird.

Das alles bedeutet allerdings noch kein Verbot, Registrierung oder Zulassungspflicht für Blei. Erst nach den Schritten „Bewertung“ (wie Tonnage, Verbreitungsgrad der Verwendung und Folgeabschätzung) wird entschieden, ob der Zulassungsprozess anläuft.