Kooperationspartner Mplus GmbH – Jubiläum

Nicht nur die INMAS GmbH feiert dieses Jahr Jubiläum – auch der Kooperationspartner Mplus GmbH feiert ein viertel Jahrhundert Arbeitsschutz mit Herz, Sinn und Sachverstand!

Haftung bei externem Normenmanagement

Haftung bei externem Normenmanagement: Haftung bleibt im Haus!

Nachdem das normenkundige Personal in den eigenen Reihen jahr­zehntelang ausgedünnt wurde, setzen einige Betriebe mittlerweile auf externe Unternehmen, um die CE-Kennzeichnung abzuwickeln. Während ein Dienstleister beispielsweise Risikoanalysen durchführt und Konformitätserklärungen ausfüllt, erstellt ein anderer die Betriebs­anleitungen.

Das Hauptproblem dabei: Die Haftung für Fehler – zumindest gegen­über den Behörden und den Kunden – bleibt immer im eigenen Unter­nehmen. Die Verantwortung kann auch durch entsprechende Klauseln im Vertrag nicht abgegeben werden.

Häufigste Probleme

Externe Dienstleister sind oft nicht ausreichend in die Abläufe ein­gebunden. Wird beispielsweise eine Maschine auf Kundenwunsch noch während des Fertigungsprozesses verändert, erfährt manchmal weder der externe Ersteller der Konformitätserklärung davon, noch der externe Autor der Betriebsanleitung. Geschieht dann ein Unfall, trifft das eigene Unternehmen die volle Verantwortung und es kann nur im Regresswege versucht werden, gegen die externen Dienstleister vorzugehen.

Empfehlung

Externe Unterstützung ist oft sinnvoll, aber am Ende sollten die Fäden im eigenen Hause zusammenlaufen. Jedes Unternehmen muss aus­reichend eigenes Know-how aufbauen, um die Verantwortung, die sich ohnehin nicht abgeben lässt, zuverlässig ausüben zu können.

Externe Dienstleister können Prozesse unterstützen, die vorhandene Kapazitäten überfordern würden, beispielsweise das Monitoring der gesetzlichen und normativen Veränderungen. Auch können sie einge­setzt werden, um das Know-how im eigenen Haus perspektivisch zu stärken.

 

Lernen Sie mehr darüber, wie INMAS GmbH Ihnen beim Normenmanagement zur Seite steht.

Europäische Richtlinien: Wir informieren

INMAS bringt Ihnen Europäische Richtlinien näher

Richtlinien der Europäischen Union spielen in der Gedankenwelt eines mittelständischen Unternehmers meistens keine große Rolle. Bevor sie eine direkte Auswirkung auf die Unternehmenspraxis haben, müs­sen sie zunächst in nationales Recht umgesetzt werden. Das werden sie jedoch zwangsläufig – dazu sind die Mitgliedsstaaten der EU verpflichtet.

Bestes Beispiel ist die EG-Maschinenrichtlinie, die sich im deutschen Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) wiederfindet. Aber auch die Bau­produktenverordnung (BauPVo EU 305/2011), in der unter anderem die CE-Kennzeichnungspflicht geregelt ist, hat massive Auswirkungen auf die tägliche Arbeit in vielen Unternehmen.

Wenn es dann soweit ist, dauert es oft noch eine Weile, bis sich die neuen Anforderungen an Unternehmen herumsprechen und die Tragweite der Konsequenzen verstanden wird. Bis zur verbindlichen Umsetzung bleibt dann nur noch wenig Zeit – oft zu wenig, um die sinnvollste und kostengünstigste Handlungsmöglichkeit zu wählen.

Häufigste Probleme

Weil die Zahl der Europäischen Richtlinien beständig zunimmt, sind die meisten Unternehmen mit diesen Informationen überfordert. Rechtlich bindende Änderungen werden oft zu spät umgesetzt, manchmal auch komplett verschlafen.

Vielen Unternehmern ist nicht klar, dass aus Richtlinien zwangsläufig nationale Gesetze werden. Hersteller, die ein Produkt mit CE-Kenn­zeichnung auf den Markt bringen, kennen nicht einmal die zugrunde liegende EU-Richtlinie.

Empfehlung

Europäische Richtlinien, die für die eigene Branche relevant sind, sollten jederzeit im Auge behalten werden. Gute Fachzeitschriften oder Internetdienste können helfen, sich frühzeitig zu informieren, aber auch Verbände und Vereine wie VDI, VDMA oder DIN sind geeignete Quellen. Externe Dienstleister können die Lage noch zuverlässiger und individueller im Auge behalten.

Es empfiehlt sich, frühzeitig auf Änderungen zu reagieren, um nicht in den letzten Monaten vor der verbindlichen Einführung eine Notlösung stricken oder rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen.

Die INMAS GmbH bietet  Beratung und Schulungen rund um Normung und CE-Kennzeichnung an und verhilft Ihrem Unternehmen zu mehr Übersicht im Dickicht der Richtlinien.

https://inmas.de/ce-kennzeichnung/

https://inmas.de/kontakt/

CE-Arbeitskreis

Im CE-Arbeitskreis bündeln Fachleute ihre Kompetenzen rund um alle Fragen der CE-Kennzeichnung. Auch die Mitarbeiter von INMAS sind an ihm beteiligt.

Der CE-Arbeitskreis agiert sehr praxisnah, greift ggf. aktiv in Unternehmensprozesse ein und stellt somit den Weg zu einer rechtssicheren CE-Kennzeichnung sicher.

Angesprochen werden vor allem kleine und mittlere Unternehmen aus den Bereichen Maschinen- und Anlagenbau sowie Elektrotechnik.

Der CE-Arbeitskreis ist bundesweit tätig.

Kompetenzen

  • Anlagensteuerung
  • ATEX (explosionsfähige Atmosphäre)
  • Bedienungsanleitungen
  • CE-Kennzeichnung
  • Dokumentation
  • Elektrotechnik
  • Geotechnik
  • Managementberatung
  • Qualitätsmanagement
  • Umweltmanagement
  • Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagement
  • Normenmanagement
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Produktsicherheit
  • Risikobeurteilung
  • Schaltanlagen
  • Sicherheitsbezogene Steuerung
  • Technische Sicherheit
  • Umweltschutz (Altlasten/Abfallwirtschaft)

Halbzeit bei PM Change

„Wir wünschen uns eine Veränderung im Bereich Zentrale Technik.“
„Wir wollen mehr Effizienz und Effektivität bei der Abwicklung unserer technischen Projekte!“

So die einhellige Meinung aller Mitarbeiter und des Vorstands. Mit der INMAS werden nun bis Ende des Jahres die Prozesse des Projektmanagements bei frischli in Rehburg-Loccum neu aufgestellt, neue Methoden an zwei Pilotprojekten ausprobiert und das alles in Form eines elektronischen Projekthandbuchs und durch einen interaktiven Eckpunkteplan dokumentiert.

Wir freuen uns über die gelungene Zusammenfassung unseres Projektes in der „Milchzeitung“ des Unternehmens (Klicken Sie das Bild unten).

Wir bedanken uns an dieser Stelle besonders für das immense Vertrauen und die tolle Leistung des Teams.
Alle Ziele, die bis zum Juni 22 aufgezeigt waren, wurden pünktlich erreicht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Managen Sie die Projekte in Ihrem Unternehmen wie ein Profi. Buchen auch Sie ein Seminar bei INMAS.

 

Technical Compliance

Liebe Leserinnen und Leser,

die TÜV Nord Akademie hat mit mir ein ausführliches Interview zum Themenbereich „Technical Compliance“ geführt.
Lesen Sie bitte darin wichtige Aspekte dieser Thematik, die Unternehmen beachten müssen, um rechtssicher und gesetzeskonform ihre Geräte, Anlagen und Maschinen zu installieren bzw. zu betreiben.

Ich wünsche Ihnen anregende Unterhaltung!

Uwe Hermann
Geschäftsführer INMAS GmbH

 

Denken Sie voraus und lassen Sie sich beraten

Technical Compliance-Management – Einhaltung rechtlicher Vorgaben zum Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz (HSE)


Links und Quellen

Komplexe Aufgaben sicher beherrschen

Projekte erfolgreich planen und realisieren

Je komplexer und digitaler die Technologien werden, umso mehr wachsen auch die Anforderungen an die zielgerichtete Projektplanung und -realisation. Um der Rolle gerecht zu werden, muss die Projektleitung stets den Überblick über den Verlauf und die Ressourcen des Projekts behalten. Nur so können sie bei Abweichungen oder Herausforderungen mit geeigneten Maßnahmen entgegensteuern. „Projektmanagement ist ein facettenreiches Aufgabenfeld. Es beginnt bei der Klärung der Zielsetzung, umfasst u. a. Punkte wie eine Ressourcen- und Kostenkalkulation, geht bis zur transparenten Kommunikation mit verschiedenen Stakeholdern und schließt auch die Dokumentation des gesamten Projekts mit ein“, so Dirk Nagels , Geschäftsführer, Berater und Trainer bei der INMAS GmbH und Autor des Technical Online Courses (TOC) „Methoden des technischen Projektmanagements“ des VDI Wissensforums.


Von der Initiierung bis zum Projektabschluss

Die Steuerung technischer Projekte kann sehr komplex sein – ab einer gewissen Größe und Komplexität werden sie auch gerne als „Unternehmen im Unternehmen“ betitelt. Darum ist es wichtig, frühzeitig alle relevanten Informationen und involvierten Gruppen zu kennen. Der zentrale Planungsbaustein ist der Projektstrukturplan, kurz PSP. Die hierarchische Darstellung aller Arbeitspakte im Projekt dient später der Termin-, Ressourcen-, Kosten- und Leistungsumfangplanung. „Der PSP sollte als lebendes Dokument verstanden werden, welches im Laufe des Projekts immer wieder angepasst wird“, sagt Nagels. „So wird stets der aktuelle Stand abgebildet und zudem für Transparenz gesorgt. Die nötige Flexibilität darf hierbei trotz aller Planung nicht fehlen.“

Zu Beginn kann zudem eine Stakeholder-Analyse nützlich sein. Die Stakeholder sind interessierte oder durch das Projekt betroffene Personen, die ins Boot geholt werden müssen. Sie aus der Rolle des Betroffenen in die Rolle eines Beteiligten zu heben, stärkt ihre Akzeptanz und ihren Einsatz für das Projekt. Dafür ist eine transparente Kommunikation unumgänglich. Um diese Transparenz und einen Überblick zu wahren, muss eine Dokumentation vereinbarter Ziele und Maßnahmen stattfinden. Es ist ratsam, dass der Projektleiter mit dem Auftraggeber konkrete Zahlenwerte abstimmt, die bei der Eingrenzung von Projektumfang, der strategischen Bedeutung und der Wirtschaftlichkeit des Projekts helfen. Auch die finale Dokumentation nach Projektabschluss stellt sicher, dass bis zum Schluss keine offenen Punkte, Anforderungen oder sogar Mängel unbearbeitet bleiben.


Risiken als Chancen sehen

Projektmanagement bedeutet zudem, sich permanent neuen Herausforderungen zu stellen. Dazu gehören Änderungen im Projekt, die trotz aller sorgfältigen Planung immer auftreten können. Eine Risikoanalyse vorab, in der Risiken und konkrete Gegenmaßnahmen benannt werden, kann Abhilfe schaffen. Wird ein Risiko vorzeitig entdeckt und als Chance gesehen, können Maßnahmen abgeleitet oder vorbereitet werden. Dazu werden alle Risiken aufgelistet und nach Wahrscheinlichkeit priorisiert. Dies gibt die Möglichkeit, eine bewusste präventive Fehlerkultur zu etablieren und Raum für offene Kommunikation zu schaffen.

Die Arbeit auf Distanz, der Paradigmenwechsel in der Führung von agilen Teams und somit der erste Schritt in das Thema New Work gehören aktuell ebenso in dieses Umfeld wie sich verändernde, agile Teamstrukturen und das mobile Arbeiten aus dem Homeoffice. Diese Faktoren lassen die Anforderungen an eine gute Organisation und Kommunikation weiterwachsen. „Neben Kenntnissen im Projektmanagement sind daher auch Soft Skills im Bereich Führung, Kommunikation und Organisation von Vorteilen“, so Nagels.

 

Externe Links:

VDI Wissensforum: „Komplexe Aufgaben sicher beherrschen“, https://www.vdi-wissensforum.de/news/komplexe-aufgaben-sicher-beherrschen/, 10.01.2022
VDI Wissensforum: „Methoden des technischen Projektmanagements“, https://www.vdi-wissensforum.de/technical-online-course/methoden-des-technischen-projektmanagements/, 10.01.2022

Das neue Produktsicherheitsgesetz

Mit dem Gesetz zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes vom 27. Juli 2021, der Verabschiedung des Gesetzes über überwachungsbedürftige Anlagen und des Marktüberwachungsgesetzes ist die Reform des deutschen Produktsicherheitsrechts und die Anpassung an die Marktüberwachungsverordnung (Verordnung (EU) 2019/1020) abgeschlossen.

Ziel der Marktüberwachungsverordnung ist es durch eine strengere und effizientere Marktüberwachung und eine bessere grenzüberschreitende Zusammenarbeit den Binnenmarkt zu stärken, Wettbewerbsverzerrungen abzubauen und die Sicherheit von Produkten zu erhöhen.

Um für Rechtsklarheit und Verständlichkeit zu sorgen, sowie um die bestehenden nationalen Regelungen den neuen Vorgaben der Marktüberwachungsverordnung anzupassen, war eine Reform des Produktsicherheitsgesetzes unausweichlich.

Die Regelungen in den Abschnitten sechs und sieben des Produktsicherheitsgesetzes zur einheitlichen Marktüberwachung von Non-Food-Produkten im europäisch harmonisierten und nicht harmonisierten Bereich finden sich nun im Marktüberwachungsgesetz.
Ergänzt werden diese Vorschriften nach Maßgabe der Marktüberwachungsverordnung um die Pflichten der Wirtschaftsakteure und Maßnahmen, die die nationalen Marktüberwachungsbehörden ergreifen dürfen.

Die Wirtschaftakteure haben die EU-Konformitätserklärung zu prüfen und bereitzuhalten. Außerdem sind sie verpflichtet, risikoreiche Produkte zu melden. Die Marktüberwachungsbehörden dürfen Dokumentenkontrollen und Inspektionen durchführen; wird dabei eine Nonkonformität oder eine Gefahr festgestellt, sind Korrekturmaßnahmen zu ergreifen. Wird die Konformität nicht hergestellt, so ist die Bereitstellung zu verhindern oder eine Rücknahme/ein Rückruf einzuleiten und eine Warnung auszusprechen.

Außerdem wurden die Vorschriften zu überwachungsbedürftigen Anlagen aus Abschnitt neun des Produktsicherheitsgesetzes in das Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) übertragen.

Neben diesen strukturellen Veränderungen wurde das ProdSG auch inhaltlich angepasst:
Zum Kreis der Wirtschaftsakteure gehören nun auch Fulfilment-Dienstleister. Diese Erweiterung hat vor allem auf den Onlinehandel Auswirkungen. Die Marktüberwachungsverordnung weitet im Zusammenhang mit dem Onlinehandel auch die Definition für das Inverkehrbringen aus.
Ein Produkt gilt nun als in Verkehr gebracht, wenn ein Angebot an einen in der EU ansässigen Endverbraucher innerhalb eines Mitgliedstaats online oder über eine andere Form des Fernabsatzes gerichtet wird.

Die Regelungen zum GS-Zeichen wurden weiterentwickelt und eine Ermächtigung zum Erlass von Vermarktungsverboten wurde eingeführt.


Externe Links:

Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft mbB: „Newsflash – Neues Produktsicherheitsgesetz in Kraft“, https://www.taylorwessing.com/de/insights-and-events/insights/2021/08/newsflash–neues-produktsicherheitsgesetz-in-kraft, 29.11.2021


Dies könnte Sie auch interessieren:

CE-Kennzeichnung – Produktsicherheit als Verkaufsmotor
UEBA – Ihr Tool für überwachungsbedürftige Betriebs- und Arbeitsmittel

Wir suchen Existenzgründer:Innen

Allein starten ist manchmal schwer! Dabei können wir als Paten oder Kooperationspartner unterstützen.
Wir bieten unsere Expertise, einen oder mehrere Arbeitsplätze in unserem Büro und die nötige Infrastruktur, um sicher und umsorgt durchzustarten.
Wir bieten das gesamte Portfolio an Dienstleistungen in kollegialer Beratung und Unterstützung.

Hier ein kleiner Überblick über mögliche Unterstützungsleistungen durch unser Team mit sozialem Engagement:

  • Phase 1: Ideenkonkretisierung (Von der Idee zum Businessplan)
  • Phase 2: Wirtschaftsplanung und Kontaktherstellung zu Förderinstitutionen
  • Phase 3: Gründung in Begleitung von Wirtschaftscontrollern und Steuerberatung, …
  • Phase 4: Projektmarketing (Design, PR, Rechts- und Normenkonformität, …)
  • Phase 5: Projekt- sowie Prozessmanagement-Qualifizierung und -Beratung parallel zum Dienstleistungs- oder Produktlebenszyklus sowie Begleitung Technical Compliance
  • Phase 6: Mentoring (Kommunikation, Führung, Lieferanten- und Kundenmanagement, Logistik und Arbeitsschutz-, Qualitätsmanagement, Work-Life-Balance, Normenmanagement…
  • Phase 7: Begleitung in Rechnungswesen, Controlling und Vertrieb, …

Gerne stellen wir Ihnen unsere Infrastruktur und Dienstleistungen vor. Rufen Sie uns an!

Ihr Ansprechpartner
Dirk Nagels

nagels@inmas.de

Rechtssicherheit gewährleisten durch Compliance-Management

Sie werden immer mehr und es wird für viele Unternehmen immer undurchsichtiger:

  • Deutsche, europäische und internationale Vorschriften,
  • Verordnungen,
  • Regelwerke sowie
  • Normen

aus den Bereichen Umweltschutz, Gesundheits-/Arbeitsschutzschutz, sowie den Sicherheitsaspekten von Menschen und Daten (kurz HSE) oder dem Produktsicherheitsgesetz zur gesicherten Produktentwicklung (Produkt-Compliance) und der dazugehörenden CE-Konformität.

Alle diese Regelungen einzuhalten und zusätzlich nachweisbar zu dokumentieren, ist, selbst mit einem funktionierenden QM-System, kaum zeitnah im Unternehmensalltag unterzubringen; zumal diese, wenn auch notwendigen Aufgaben und Maßnahmen, nicht unmittelbar der Wertschöpfung dienen.

Angesichts dieser Auflagen ist der Aufbau und die Organisation eines ganzheitlichen Compliance-Managementsystems entscheidend für nachhaltigen Unternehmenserfolg. Die Vorteile sind:

  1. Sicherheit und Beweis der Vertrauenswürdigkeit gegenüber Kunden, Geschäftspartnern Stakeholdern und Behörden;
  2. Sicherheit und Kontinuität im unternehmerischen Handeln;
  3. Minimierung von Schadens- und Haftungsrisiken;
  4. optimieren von Prozessen;
  5. erfüllen von Organisations- und Aufsichtspflichten;
  6. Dadurch ein wertvoller Wettbewerbsvorteil nicht nur bei öffentlichen Ausschreibungen.

In wenigen Schritten zu mehr Compliance

Mit unserer begleitenden Software UEBA vergessen Sie keine Prüfungsintervalle mehr und brauchen sich zukünftig, mit der Unterstützung unserer Experten, nicht mehr um Änderungen an den Sie betreffenden Gesetze, Verordnungen und sonstigen Regelungen kümmern; das machen wir für Sie!

Damit erhalten Sie ein wirksames und organisationsweites Compliance-Managementsystem und dokumentieren Ihre Rechtskonformität.

Lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot erstellen. Sie werden staunen!

Nutzen Sie unser Kontaktformular. Sie können uns natürlich auch anrufen oder eine E-Mail schreiben.