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Mit der Ablösung der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG durch die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 kommt es zu einer Vereinheitlichung der Rechtsvorschriften in allen EU-Mitgliedsländern. Die strukturellen und inhaltlichen Änderungen schaffen mit neuen und einheitlichen Termini klare Rechtssicherheit. Mit Blick auf die zunehmende Digitalisierung werden Software und digitale Bauteile besser beachtet.
In unserem eintägigen Seminar lernen Sie alle Änderungen kennen, die es bis zur endgültigen Umsetzung am 20. Januar 2027 vorzunehmen gilt. So können Sie z. B. Produktentstehungsprozesse rund um die CE-Kennzeichnung entsprechend den neuen gesetzlichen Vorgaben direkt koordinieren.
Teilnahmebescheinigung der INMAS GmbH
Dipl.-Ing. Uwe Hermann
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