Für wen gilt das Lieferkettengesetz?

Seit dem 1. Januar dieses Jahres ist das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten, kurz Lieferkettengesetz, für einen besseren Schutz von Menschenrechte innerhalb globaler Lieferketten in Kraft. Auch soll der Umweltschutz gestärkt und die Ausbeutung von Menschen und Lebensräumen eingeschränkt werden. Vorerst gilt das Lieferkettengesetz jedoch nur für Unternehmen in Deutschland, die unabhängig von ihrer Rechtsform folgende Kriterien erfüllen:

  1. Sie haben ihre Hauptverwaltung, ihre Hauptniederlassung, ihren Verwaltungssitz oder ihren satzungsmäßigen Sitz im Inland.
  2. Sie beschäftigen in der Regel mindestens 3000 Arbeitnehmer im Inland; ins Ausland entsandte Arbeitnehmer sind erfasst.

Ab dem 1. Januar 2024 gilt das Gesetz dann auch für Unternehmen ab 1000 Mitarbeitern.

Mit seinen klaren und umsetzbaren Forderungen an die Sorgfaltspflicht von Unternehmen über die gesamte Lieferkette hinweg schafft das Gesetz mehr Rechtssicherheit für die Unternehmen selbst, aber auch für Dritte, die auf Verstöße hinweisen wollen („Whistleblower“).

Da sich die Sorgfaltspflicht jedoch sowohl auf den eigenen Geschäftsbereich als auch auf mittelbare und unmittelbare Zulieferer bezieht, sollten auch kleinere Unternehmen darüber nachdenken, ob und wie sie das Lieferkettengesetzt implementieren können, um den geänderten Ansprüchen ihrer Kunden gerecht zu werden.

 

Weitere Artikel:

Externe Links und Quellen:

Die REACH-Kandidatenliste im Januar 2023

Mit dem Beschluss D(2022)9120-DC der ECHA (European Chemicals Agency) wurden zum 17.01.2023 weitere Kandidaten in die Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) aufgenommen:

  • Melamin
  • Perfluorheptansäure und ihre Salze – chemisches Zwischenprodukt
  • 1,1′-[ethane-1,2-diylbisoxy]bis[2,4,6-tribromobenzene] – Flammschutzmittel
  • 4-Hydroxybenzoesäureisobutylester – Paraben
  • Bis(2-ethylhexyl)tetrabromphthalat in allen Formen als Isomer und/oder in jeglicher Kombination – Flammschutzmittel
  • Reaktionsmasse aus 2,2,3,3,5,5,6,6-octafluoro-4-(1,1,1,2,3,3,3-heptafluoropropan-2-yl)-Morpholin und 2,2,3,3,5,5,6,6-octafluoro-4-(heptafluoropropyl)-Morpholin
  • Bispehnol S (4,4′-Sulphonyldiphenol) – Bestandteil von Polymerreaktionen
  • Bariumdibortetraoxid – Bakterizid und Fungizid
  • Tetrabrombisphenol A (2,2′,6,6′-tetrabromo-4,4′-isopropylidenedipheno) – Flammschutzmittel

 

Weitere Artikel zu dem Thema:

REACH-Kandidatenliste wurde aktualisiert (07.07.2022)

 

Externe Links und Quellen:

ECHA: https://echa.europa.eu/de/candidate-list-table, 22.03.2023

ECHA: https://echa.europa.eu/documents/10162/63bacec8-0474-2eb7-f806-df033037e179, 22.03.2023

Kooperationspartner Mplus GmbH – Jubiläum

Nicht nur die INMAS GmbH feiert dieses Jahr Jubiläum – auch der Kooperationspartner Mplus GmbH feiert ein viertel Jahrhundert Arbeitsschutz mit Herz, Sinn und Sachverstand!

Die 4. Ausgabe des ATEX-Leitfadens ist da!

Ende November 2022 wurde durch die EU Kommission die 4. Ausgabe des Leitfadens zur ATEX-Richtlinie 2014/34/EU veröffentlicht.

Eine Zusammenfassung über die Änderungen ist schnell gegeben – überwiegend handelt es sich um eine redaktionelle Überarbeitung sowie eine Aktualisierung der Normenbezüge. Darüber hinaus wurde die Liste der Grenzfälle (Borderline List) für die folgenden Produkte ergänzt:

• Filterelemente

• Filtergehäus

• Spiralstrahlmühlen

 

Erfahren Sie mehr unter

Neue Ausgabe der Norm für Flansche

Die Norm DIN EN 1515-4 für Flansche und ihre Verbindungen – Schrauben und Muttern – Teil 4: Auswahl von Schrauben und Muttern zur Anwendung im Gültigkeitsbereich der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU hat im Dezember 2022 eine neue Ausgabe erhalten. Neben einigen Änderungen und redaktionellen Korrekturen wurde dabei auch der separate Warnvermerk vom 12. Juli 2022 mit aufgenommen.

In der Tabelle 3 zur Auswahl von Werkstoffkombinationen von Schrauben und Muttern nach EN 10269:2013 mit geeigneten Anwendungsbereichen kam es in der Zeile 8 der nun zurückgezogenen Ausgabe 2021-06 zu einer Verwechslung der Fußnote. Dadurch wurde die Nenndruckstufe für Schrauben und Muttern der Werkstoffnummer 1.7709 mit PN 40 als viel zu gering angegeben.
Eigentlich ist ein Anwendungsbereich zwischen PN 160 bis PN 400 vorgesehen.

Bezieher des Vorgängerdokuments zur DIN EN 1515-4:2021-06 erhalten laut BEUTH Verlag eine kostenfreie Ersatzlieferung.
Um etwaige Schäden zu vermeiden, liegt es in der Verantwortung des Anwenders, die Korrektur angemessen zu berücksichtigen.


Externe Links:

REACH-Kandidatenliste wurde aktualisiert

Mit dem Beschluss D(2022)4187-DC der European Chemicals Agency (ECHA) wurde ab dem 10.06.2022 ein weiterer potentieller Kandidat in die Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe aufgenommen:

  • N-(hydroxymethyl)acrylamide

Unter anderem auch als Acetessigsäureamid bekannt, handelt es sich bei dem Stoff um ein Abbauprodukt des Süßstoffes Acesulfam-K.
Kandidaten auf dieser Liste sollen gegebenenfalls in den Anhang XIV der REACH-Verordnung aufgenommen werden.


Externe Links:

Technical Compliance

Liebe Leserinnen und Leser,

die TÜV Nord Akademie hat mit mir ein ausführliches Interview zum Themenbereich „Technical Compliance“ geführt.
Lesen Sie bitte darin wichtige Aspekte dieser Thematik, die Unternehmen beachten müssen, um rechtssicher und gesetzeskonform ihre Geräte, Anlagen und Maschinen zu installieren bzw. zu betreiben.

Ich wünsche Ihnen anregende Unterhaltung!

Uwe Hermann
Geschäftsführer INMAS GmbH

 

Denken Sie voraus und lassen Sie sich beraten

Technical Compliance-Management – Einhaltung rechtlicher Vorgaben zum Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz (HSE)


Links und Quellen

Änderung der Abwasserverordnung

Mit Wirkung zum 28.01.2022 wurden Änderungen und Anpassungen der Abwasserverordnung vorgenommen.
Nötig wurden diese unter anderem aufgrund des Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/1442 zur Industrie-Emissionsrichtlinie (Richtlinie 2010/75/EU) über die Besten Verfügbaren Techniken (BVT) zu Großfeuerungsanlagen. Die Umsetzungsfrist von vier Jahren ist nun abgelaufen.

Ziel der Industrie-Emissionsrichtlinie ist die Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung und damit auch die Vermeidung und Verminderung von Emissionen in Wasser.

Daraus ergeben sich Änderungen der Anhänge 47 (Feuerungsanlagen) und 33 (Wäsche von Abgasen aus der Verbrennung von Abfällen). Das „Mitverbrennen“ von Abfällen ist zukünftig einzuschränken. Der Anwendungsbereich des Anhangs 33 wird damit auch die Rauchgaswäsche aus der ausschließlichen Verbrennung von Abfällen beschränkt.
Außerdem wurde die Anlage 1 Analyse- und Messverfahren verändert.

Es sind Emissionsgrenzwerte für das Abwasser und Anforderungen an die Überwachung einzelner Abwasserparameter einzuführen.

Um die Verordnung dem (neusten) Stand der Technik anzupassen und Klarheit hinsichtlich des Anwendungsbereiches zu schaffen, wurden die Anhänge 40 (Metallbearbeitung und -verarbeitung) und 54 (Eingrenzung auf Solarherstellung) verändert. Außerdem wurde ein Teil des Anhangs 54 in den Anhang 35 (Chipherstellung) ausgegliedert.
Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer, die dem (neusten) Stand der Technik entsprechen, können durch Rechtsverordnung gemäß §57 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) (i. V. m. §23 Abs. 1 Nr. 3, 5, 8, 9, 11 WHG) festgelegt werden.


Externe Quellen:

REACH-Kandidatenliste wurde aktualisiert

Mit dem Beschluss D(2021)10043-DC der European Chemicals Agency (ECHA) wurden ab dem 17.01.2022 vier weitere potentielle Kandidaten in die Liste der für eine Zulassung infrage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe aufgenommen:

  • 6,6′-di-tert-butyl-2,2′-methylenedi-p-cresol
  • tris(2-methoxyethoxy)vinylsilane
  • (±)-1,7,7-trimethyl-3-[(4-methylphenyl)methylene]bicyclo[2.2.1]heptan-2-one covering any of the individual isomers and/or combinations thereof (4-MBC)
  • S-(tricyclo(5.2.1.02,6)deca-3-en-8(or 9)-yl O-(isopropyl or isobutyl or 2-ethylhexyl) O-(isopropyl or isobutyl or 2-ethylhexyl) phosphorodithioate

Kandidaten auf dieser Liste sollen gegebenenfalls in den Anhang XIV der REACH-Verordnung übernommen werden.


Externe Links:

Advent, Advent … – Normung bei der Feuerwehr

Während es für die meisten Menschen in Deutschland um die Weihnachtszeit besinnlich wird, haben Feuerwehrleute keine Zeit sich auszuruhen:

In der Zeit vom 1. Advent bis Neujahr ist die Brandgefahr deutlich höher als im Rest des Jahres.

Und obwohl mittlerweile Lichterketten, Dank genormter IP-Schutzarten und CE-konformer LED-Technologie, gefahrlose Besinnlichkeit versprechen, kommt es doch immer wieder durch Kerzen und offene Flammen zu Bränden von Adventskränzen und Tannenbäumen – oftmals durch simple Fahrlässigkeit.

Wenn also eine Löschgruppe der Feuerwehr ausrückt, müssen sich Gruppenführer, Maschinist, Melder und die Mitglieder des Angriffs-, Wasser- und Schlauchtrupps vollkommen auf ihre Einsatzmittel verlassen können.

Da es dabei um den Schutz von Menschenleben geht, sind die technischen Anforderungen entsprechend hoch angesetzt und ebenfalls genormt.

Etwas über 200 DIN (EN ISO) Normen werden allein in Deutschland zum Zweck der Brandbekämpfung angewendet, darunter

  • DIN 14220   Löschwasserbrunnen
  • DIN 14230   Unterirdische Löschwasserbehälter
  • DIN 14811   Feuerlöschschläuche – Druckschläuche und Einbände für Pumpen und Feuerwehrfahrzeuge
  • DIN EN 1947   Feuerlöschschläuche – Formstabile Druckschläuche und Einbände für Pumpen und Feuerwehrfahrzeuge
  • DIN EN 14540   Feuerlöschschläuche – Flachschläuche für Wandhydranten
  • DIN EN ISO 14557   Feuerlöschschläuche – Saugschläuche aus Gummi und Kunststoff
  • DIN EN 1568   Feuerlöschmittel – Schaummittel
  • DIN EN 361   Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Auffanggurte
  • DIN EN 813   Persönliche Absturzschutzausrüstung – Sitzgurte

Die Standardisierung sorgt hierbei nicht nur für die Einhaltung der Anforderungen, sondern auch für Kompatibilität, denn egal welche Löschgruppe wo eingesetzt wird – im Katastrophenfall sogar europaweit – der Feuerlöschschlauch kann angeschlossen werden, die Schutzausrüstung ist austauschbar.