REACH-Kandidatenliste wurde aktualisiert

Mit dem Beschluss D(2021)4569-DC der European Chemicals Agency (ECHA) wurden ab dem 08.07.2021 acht weitere potentielle Kandidaten in die Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe aufgenommen:

  • Phenol, alkylation products (mainly in para position)
    with C12-rich branched alkyl chains from oligomerisation, covering any individual isomers and/ or combinations thereof (PDDP)
    (Alkylphenole, hauptsächlich in 1,4-Substitution)
  • Orthoboric acid, sodium salt
    (Borsäure, Natriumsalz)
  • Medium-chain chlorinated paraffins (MCCP)
    (Mittelkettige Chlorparaffine)
  • Glutaral
    (Glutaraldehyd)
  • 4,4′-(1-Methylpropylidene)bisphenol
    (Bisphenol A)
  • 2-(4-tert-butylbenzyl)propionaldehyde and its individual stereoisomers
    (auch bekannt als Lilienaldehyd)
  • 2,2-bis(bromomethyl)propane-1,3-diol (BMP);
    2,2-dimethylpropan-1-ol, tribromo derivative/3-bromo-2,2-bis(bromomethyl)-1-propanol (TBNPA);
    2,3-dibromo-1-propanol (2,3-DBPA)
  • 1,4-Dioxan

Kandidaten auf dieser Liste sollen gegebenenfalls in den Anhang XIV der REACH-Verordnung aufgenommen werden.


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Neue Ausgabe der DIN EN IEC 61496-1 im Juni 2021

Die DIN EN IEC 61496-1 Sicherheit von Maschinen – Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen – Teil 1 wird im Juni 2021 vollständig überarbeitet veröffentlicht.
Sie legt die allgemeinen Anforderungen für Gestaltung, Bau und Prüfung von berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS) fest, die speziell für die Erkennung von Personen als Teil eines sicherheitsbezogenen Systems entworfen werden.

Die Norm stellt einen eindeutigen Zusammenhang zwischen Typklassen der berührungslos wirkende Schutzeinrichtung und dem Safety Integrity Level (SIL) bzw. Performancelevel (PL) her.
Für BWS muss zur Konformitätserklärung zwingend eine Baumusterprüfung von einer unabhängigen Prüfstelle vorliegen, da die Norm explizit nicht harmonisiert ist.

Zur weiteren Information dürfen u. a. der Einführungsbeitrag und die Dokumentenhistorie der Norm kostenlos auf der Website des Beuth Verlags eingesehen werden.

 

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Das EU-Energielabel und die „neuen alten“ Energieeffizienzklassen

Seit dem 1. März 2021 gilt in der EU eine neue Energieverbrauchskennzeichnung für Elektrogeräte.
Elektronische Displays, wie Monitore und Fernseher, wurden ergänzt, während die „Plus“(+)-Klassen wieder abgeschafft wurden.

Durch den technischen Fortschritt der letzten Jahre fiel es Verbrauchern zunehmend schwerer energieeffiziente Elektrogeräte miteinander zu vergleichen, weshalb die ursprünglichen Klassen A bis G in den Jahren 2003 und 2010 um die Klassen A+, A++ und A+++ erweitert wurden.
Dennoch befanden sich Anfang dieses Jahres die meisten Elektrogeräte ausschließlich in den obersten Effizienzklassen.

Um Verbrauchern das Vergleichen wieder zu erleichtern, kehrte die EU nun, durch eine Verschärfung der Messkriterien, wieder zu den Klassen A bis G zurück.
Unterstützt wird das ganze durch einen QR-Code, der nun fester Bestandteil des neuen Energielabels ist und zusätzliche, nicht gewerbliche, Produktinformationen für Smartphone-Nutzer bereithält.

Mit den geänderten Messkriterien möchte man erreichen, dass zum Stichtag noch keine Geräte auf dem EU-Markt erhältlich sind, die bereits die Anforderungen der Energieeffizienzklasse A erfüllen. Dies soll die Hersteller dazu bewegen die Energieeffizienz ihrer Elektrogeräte auch weiterhin zu verbessern.

Für die Neukennzeichnung der Waschmaschinen, Waschtrockner, Kühl- und Gefriergeräte und Elektronischen Displays auf das neue Energielabel hatten die Händler 14 Arbeitstage Zeit.

Der nächste Meilenstein ist der 01.09.2021 – Hersteller haben dann 18 Monate, um Lichtquellen auf das neue Energielabel umzustellen, da dieses meist auf den Verpackungen aufgedruckt ist.
Die vollständige Umstellung aller Produktgruppen soll bis zum 02.08.2030 erfolgt sein.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat zu diesem Thema eine 19-seitige Broschüre veröffentlicht.

 

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Allgemeine Richtlinien für sicheres Arbeiten während der COVID-19-Pandemie – ISO/PAS 45005

Die International Organization for Standardization (ISO) stellte kürzlich eine öffentlich verfügbare Spezifikation (PAS) aus dem Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz bereit.
Die ISO/PAS 45005 – „Occupational health and safety management — General guidelines for safe working during the COVID-19 pandemic“ wendet sich an Organisationen aller Größen und Wirtschaftszweige einschließlich derer, die

  • während der Pandemie durchgehend tätig sind
  • nach vollständiger oder teilweiser Schließung den Betrieb wieder aufnehmen oder dies vorhaben
  • Arbeitsplätze ganz oder teilweise wieder besetzen
  • gegründet wurden und zum ersten Mal den Betrieb aufnehmen sollen

Kernpunkte sind u. a. :

  • Planung und Bewertung von Risiken
  • Bestätigte oder Verdachtsfälle von COVID-19
  • Psychische Gesundheit und Wohlbefinden
  • Kommunikation
  • Hygiene
  • Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung, Masken und Gesichtsbedeckungen
  • Arbeitsabläufe

Überdies enthält der Text Richtlinien zum Schutz externer Arbeitnehmer und Besucher am Arbeitsplatz.

Die ISO/PAS 45005 kann kostenfrei auf der Website der ISO eingesehen oder kostenpflichtig als PDF, eBook oder in Papierform erworben werden. Sie ist jeweils in englischer und russischer Sprache verfügbar.

 

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ISPM-15 – Brexit hat EU-Holzverpackungsunternehmen kalt erwischt

Die „International Standards For Phytosanitary Measures 15“, sinngemäß „Internationale standardisierte Maßnahmen zum Pflanzenschutz 15“, ist eine von der IPPC erstellte Norm, die seit dem Jahr 2002 die Behandlung von Holzverpackungen beschreibt.

Die ISPM-15 ist notwendig, um die Einfuhr von Krankheitserregern und Holzschädlingen während des internationalen Handelsverkehrs zu verhindern und die einheimischen Waldbestände zu schützen.
Die Norm gilt für Verpackungen aus Vollhölzern dicker 6 mm, wie z. B. Paletten, Stauholz (Garnier) oder Holzkisten. Entsprechend ist sie nicht auf bereits verarbeitete Hölzer, wie z. B. Sperrholz oder Spanplatten anzuwenden.

Die Behandlung sieht das Entrinden und eine anschließende Hitzebehandlung bei 56° C oder das ausschwefeln mit Sulfurylfluorid bzw. begasen mit Brommethan vor.

Als Nachweis der Behandlung dient das IPPC-Kennzeichen, aufgrund des Designs auch umgangssprachlich als „wheat stamp“ (dt. Weizenstempel) bekannt.

Bereits 80 Länder, darunter die 27 EU-Staaten (seit 2005), haben die ISPM-15 übernommen, wobei die Anwendung der Norm innerhalb des EU-Binnenmarktes nicht verpflichtend ist.

Aufgrund des Brexits hat diese Regelung nun aber die europäischen Unternehmen, deren Holzverpackungen sich ausschließlich im Im- und Export mit Großbritannien befinden, kalt erwischt:
Sie sind jetzt in der Pflicht, die für die erfolgreiche Kennzeichnung nötigen Prozeduren anzuwenden bzw. zunächst entsprechende Voraussetzungen kostspielig nachzurüsten.
Dasselbe gilt natürlich auch für britische Firmen, die den EU-Markt beliefern.

Vielen betroffenen Unternehmen wird dies erst jetzt klar und schätzungsweise die Hälfte aller Paletten im Umlauf entsprechen derzeit nicht der ISPM-15.
Bislang drückt der Zoll auf beiden Seiten der Grenze noch die Augen zu, sollte sich dies allerdings zeitnah ändern, wird es zu einem massiven Problem in den Lieferketten werden.

In Deutschland wird die ISPM-15 in DIN-Normen, aber auch innerhalb der Regelwerke des VDI und der Bundeswehr zitiert, wie z. B:

• DIN EN 16648 – Erhaltung des kulturellen Erbes – Transportmethoden
• DIN EN ISO 18613 – Paletten für die Handhabung von Gütern – Reparatur von Flachpaletten aus
• VDI 3462 Blatt 1 – Emissionsminderung – Holzbearbeitung und -verarbeitung –
• BAAINBw TL 3990-0036 – Technische Lieferbedingungen – Vierwege-Flachpalette aus Holz mit Rücksprung
• VG 95621 – Verschläge aus Holz, offen für Versorgungsgüter bis 1 000 kg – Konstruktionsrichtlinien
• VG 95629 – Holz für Kisten und Verschläge – Fachgrundnorm


Glossar:

IPPC: International Plant Protection Convention (Internationales Pflanzenschutzübereinkommen)

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REACH-Kandidatenliste wurde aktualisiert

Mit dem Beschluss D(2020)9139-DC der European Chemicals Agency (ECHA) wurden ab dem 19.01.2021 zwei weitere potentielle Kandidaten in die Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe aufgenommen:

  • Bis(2-(2-methoxyethoxy)ethyl)ether
    (auch bekannt als Tetraethylenglycoldimethylether, eine chemische Verbindung)
  • Dioctyltin dilaurate, stannane, dioctyl-, bis(coco acyloxy) derivs.,
    and any other stannane, dioctyl-, bis(fatty acyloxy) derivs. wherein C12 is the predominant carbon number of the fatty acyloxy moiety
    (spezifische metallorganische Derivate auf Basis von Zinn, Wasserstoff und Kohlenstoff)

Kandidaten auf dieser Liste sollen gegebenenfalls in den Anhang XIV der REACH-Verordnung aufgenommen werden.

Externe Links:

Optimierung von Arbeitsbedingungen – Kooperationspartner Mplus Managementgesellschaft

Der moderne und zuverlässige Dienstleister für Arbeits- und Gesundheitsschutz!

Seit 1998 ist Mplus Ihr zuverlässiger Ansprechpartner für Themen rund um Sicherheit  und Gesundheitsschutz. Im Jahr 2005 wurde außerdem die Mplus-Akademie ins Leben gerufen. Über diesen Bereich bietet die Mplus GmbH zudem noch Aus-, Weiter- und Fortbildungen in den Schwerpunkten Arbeits- und Gesundheitsschutz, Brandschutz, Baustellenkoordination, Seminare für Führungskräfte und Coaching bundesweit an.


Leistungen im Überblick:

  • Aus-/ Weiter- und Fortbildung im Bereich Sicherheit, Gesundheitsschutz und Brandschutz
  • Sicherheitstechnische Betreuung gemäß ASiG und DGUV (alle Branchen)
  • Stellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit
  • Stellung von Brandschutzbeauftragten
  • Koordination nach Baustellenverordnung
  • Sicherheitstechnische Begleitung von Anlagenrevisionen

Mplus-Kunden nutzen seit über 20 Jahren die fachliche und methodische Expertise aus unterschiedlichen Beweggründen und erhalten die auf Ihre Belange abgestimmte Beratung, individuell und praxisnah.

Durch die handfeste Unterstützung unserer qualifizierten Mplus-Persönlichkeiten in allen Belangen der Arbeitssicherheit bleiben Sie sicher auf dem Weg nach oben!

Mplus… die Formel für Ihren Erfolg!


Website:

Mplus Management GmbH: www.mplus-management.de

 

REACH-Kandidatenliste wurde aktualisiert

Mit dem Beschluss D(2020)4578-DC der European Chemicals Agency (ECHA) wurden ab dem 25.06.2020 vier weitere potentielle Kandidaten in die Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe aufgenommen:

  • 1-vinylimidazole
  • 2-methylimidazole
  • Dibutylbis(pentane-2,4-dionato-O,O‘)tin
  • Butyl 4-hydroxybenzoate

Kandidaten auf dieser Liste sollen gegebenenfalls in den Anhang XIV der REACH-Verordnung aufgenommen werden.

Externer Link:

DIN EN ISO 20607 – Sicherheit von Maschinen – Betriebsanleitung – Allgemeine Gestaltungsgrundsätze

Im April dieses Jahres ist die DIN EN ISO 20607 in die Liste der harmonisierten Normen zur Unterstützung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG aufgenommen worden (INMAS.de berichtete).

Doch was wird dadurch im Maschinenbau erleichtert?

Die DIN EN ISO 20607 ermöglicht es Maschinenherstellern, die Mindestanforderungen bei der Erstellung von Betriebsanleitung zu erfüllen, ohne dafür eine Technische Redaktion oder teure Fachkräfte unterhalten zu müssen, welche auf die DIN EN 82079-1 geschult sind.

Die Norm behandelt und spezifiziert dabei den sicherheitsbezogenen Inhalt, die dazugehörige Struktur und die Darstellung in der Betriebsanleitung unter Berücksichtigung aller Lebensphasen einer Maschine; bislang wurde das Thema Betriebsanleitungen weitaus umfangreicher, im Kapitel 6.4.5 der DIN EN ISO 12100, erfasst.

Konkret decken die Abschnitte 4 und 5 der DIN EN ISO 20607 die grundlegenden Anforderungen nach 1.7.4.2. Inhalt der Betriebsanleitung a) bis v) der Maschinenrichtlinie ab.

Davon ausgeschlossen werden der Abschnitt 4.11 zu IT-Sicherheitsschwachstellen und der Punkt u) über spezifische Angaben zur Luftschallemission von Maschinen.

REACH: Vermeidung von Haftungsrisiken für nachgeschaltete Anwender durch fehlerhafte Einstufung und Kennzeichnung

Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien oder auch umgangssprachlich „EU-Chemikalienverordnung“ genannt, soll sicherstellen, dass Hersteller und Importeure die Verantwortung für den sicheren Umgang mit Chemikalien übernehmen.

Stoffe und Gemische sind nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) einzustufen, zu kennzeichnen und zu verpacken. Die Einstufung ist dabei die wesentliche Grundlage für die Bestimmung der erforderlichen Kennzeichnungen, Gefahren- und Risikohinweise und dadurch auch für die Weitergabe entsprechender Informationen in die Lieferkette.
Diese Lieferkettenkommunikation ist dadurch auch ein wesentlicher Bestandteil der Material Compliance in den nachgelagerten Industriezweigen. Im Rahmen des REACH-EN-FORCE-6 Projektes (REF-6 Project) lag deshalb ein wesentlicher Schwerpunkt auf der Überprüfung eben dieser Einstufungen und Kennzeichnungen.

Nach Angaben der Europäischen Chemikalien-Agentur (ECHA) wurden beim REF-6 durch 1.620 Kontrollen in Unternehmen aus 28 Ländern insgesamt 3.391 Gemische überprüft.

Die ECHA hat in dem daraus resultierenden, im Dezember 2019 in englischer Sprache publizierten, Report die wesentlichen Defizite wie folgt zusammengefasst:

  • 17 % der überprüften Gemische waren unzutreffend eingestuft, was zu einer ebenfalls unzutreffenden Kennzeichnung führen kann;
  • 33 % der überprüften Sicherheitsdatenblätter wiesen verschiedenste Probleme und/oder Mängel auf;
  • 45 % der überprüften Unternehmen wiesen mindestens einen Fall der Nichtkonformität auf;
  • 44 % der überprüften Gemische waren nicht konform;
  • 22 % der überprüften Waschmittel-Pod-Verpackungen waren hinsichtlich ihrer Verschlussfunktionalität unzureichend;
  • 7 % der überprüften Pestizide waren entgegen den Vorschriften auf dem Markt;
  • 12 % der überprüften Pestizide wiesen eine fehlerhafte Kennzeichnung auf.

Folglich sollten Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender die von ihnen zur Verfügung gestellten Informationen kritisch hinterfragen, bevor sie diese in die Lieferkette übermitteln.
Dadurch kann letztendlich die Weitergabe von Falschinformationen in den Sicherheitsdatenblättern und der Kennzeichnung reduziert werden.
Die durch die ECHA veröffentlichten Ergebnisse und Defizite geben Auskunft darüber, in welchen Bereichen es besonders häufig zu Versäumnissen kommt.

Auch sollten Unternehmen im Rahmen ihrer internen Kontroll- und Prüfungsmechanismen nicht ausschließen, die inhaltliche Richtigkeit der Angaben von Lieferanten zu überprüfen; zumindest stichprobenartig, denn es besteht die Möglichkeit eines unmittelbaren Haftungsrisikos, welches es zu vermeiden gilt.

Glossar:
CLP: Classification, Labelling and Packaging, (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen)
REACH: Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien)

Externer Link:
ECHA: “REF-6 Project Report”, https://echa.europa.eu/documents/10162/13577/ref-6_project_report_en.pdf/bfa9fc69-fdfd-2f52-bf96-5174d7e29cf8, 28.07.2020