Outdoor-Richtlinie wird aktualisiert

Die EU-Kommission hat sich entschieden, die Outdoor“-Richtlinie 2000/14/EG zu reformieren. In dem am 16. November 2023 veröffentlichten Entwurf für eine delegierte Verordnung wird zunächst der Anhang III der Richtlinie überarbeitet. Das bildet die Reformgrundlage für die im Jahr 2000 veröffentlichte Richtlinie.

Wirkungsbereich der Outdoor-Richtlinie

Die Richtlinie 2000/14/EG regelt umweltbelastende Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen. Dabei handelt es sich gemäß Artikel 12 und 13 um u. a.:

  • Baumaschinen,
  • Kompressoren,
  • Hubarbeitsbühnen,
  • Kehrmaschinen,
  • Kräne,
  • Müllsammelfahrzeuge,
  • Gartengeräte,
  • usw.

Es werden nur solche Geräte und Maschinen erfasst, die als Ganzes für die beabsichtigte Verwendung geeignet sind.

Die Richtlinie liefert Messverfahren und Betriebsbedingungen zur Bestimmung des Schallleistungspegels. Darüber hinaus stellt sie sicher, dass die Geräte und Maschinen mit einer CE-Kennzeichnung und dem Schallleistungspegel gekennzeichnet werden. Hersteller müssen Nutzern außerdem ausreichende Informationen über die Geräuschemission bereitstellen. Diese Maßnahmen verringern schädlichen oder störenden Lärm im Freien.

Überarbeitung von Anhang III

Dieser Anhang beschreibt das Verfahren zur Messung des Luftschalls für das Konformitätsbewertungsverfahren. Mit dem Verfahren werden die Schallleistungspegel für alle unter die Outdoor-Richtlinie fallenden Geräte und Maschinen bestimmt. Es gibt zwei Änderungen:

  • In Teil A:
    • Hersteller bzw. die Bevollmächtigten in der EU müssen zur Bestimmung des Schallleistungspegels LWA die Grundgeräuschemissionsnorm EN ISO 3744:2010 verwenden,
    • Hersteller bzw. die Bevollmächtigten in der EU müssen alle Bestimmungen der Norm EN ISO 3744:2010 anwenden, außer es liegt eine in Anhang III beschriebene Ausnahme vor.
  • In Teil B:
    • Weitere anzuwendende Prüf- und Betriebsbedingungen:
      • Prüfumgebung
      • Wert für die Umgebungskorrektur (K2A)
      • Form und Abmessungen der Messfläche
      • Zahl und Standorte der Mikrofone
      • Anforderungen für das Aufstellen und Befestigen der Geräte und Maschinen
      • Verfahren zur Berechnung der Schallleistungspegel, falls verschiedene Prüfungen unter unterschiedlichen Betriebsbedingungen erforderlich sind
    • Zusätzliche Geräuschmessnormen, die auch der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entsprechen:
      • Hubarbeitsbühnen mit Verbrennungsmotor: EN 280-1:2022, Abschnitt 4.12.2
      • Baustellenbandsägemaschinen: EN ISO 19085-16:2021, Abschnitt 6.2.2. Das Messverfahren dieser Norm ist auf der Grundlage von EN ISO 3744:2010 anzuwenden.
      • Straßenkehrmaschinen: EN 17106-2:2021, Abschnitt 4.3
      • Walzen: EN 474-13:2022, Abschnitt 4.6

Durch die Änderungen nähert sich die Outdoor-Richtlinie der Maschinenrichtlinie bzw. der Maschinenverordnung an.

Der delegierende Rechtsakt tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Vollends gültig wird er nach einer Übergangsfrist von voraussichtlich 24 Monaten.

Wirtschaft hält Reform der Outdoor-Richtlinie für notwendig

Während der Konsolidierungsphase begrüßten viele Industrieverbände die Entscheidung der EU-Kommission, die Richtlinie aktualisieren zu wollen. Die derzeitige 2001/14/EG ist nach dem alten Ansatz für Gesetzesvorgaben gestaltet. Nach diesem werden technische Anforderungen und Spezifikationen einschließlich Verweise auf Normen im Gesetzestext direkt vorgeschrieben.

Mit dem sogenannten „New Approach“ der EU legen Richtlinien oder Verordnungen lediglich die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen fest. Das sorgt für mehr Flexibilität in der Umsetzung durch die Hersteller.

Einen Zeitplan für die Reform der Outdoor-Richtlinie hat die EU-Kommission noch nicht vorgelegt. Sie soll jedoch zeitnah in Angriff genommen werden.

 

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Links und Quellen

IBF-Solutions: Änderung der Outdoor-Richtlinie: https://www.ibf-solutions.com/fachbeitraege/aenderung-der-outdoor-richtlinie-2000/14/eg, 01.02.2024

EUR-Lex: Richtlinie 2000/14/EG: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32000L0014, 01.02.2024

CE-Richtlinie.eu: Outdoor-Richtlinie 2000/14/EG: https://www.ce-richtlinien.eu/ce-richtlinien/outdoor-richtlinie/, 01.02.2024