Funkanlagensicherheit: Entwurf für EN 18031-2 abgelehnt

Wie berichtet arbeiten die europäischen Normungskomitees CEN und CENELEC an harmonisierten Normen zur Änderung der Funkgeräterichtlinie durch den Rechtsakt (EU) 2022/30. Der jüngste Entwurf für EN 18031-2 wurde jedoch abgelehnt.

EN 18031-Familie für Cybersicherheit

Durch den Rechtsakt 2022/30 fallen künftig auch Maschinen mit Internetverbindung als „mit dem Internet verbundene Funkanlagen“ unter die Funkgeräterichtlinie 2014/53/EU (engl. Radio Equipment Directive RED). So soll sichergestellt werden, dass die Maschinen sich nicht negativ auf den Netzbetrieb auswirken und gleichzeitig selbst besser vor Manipulation von außen geschützt sind.

CEN und CENELEC erhielten im Zusammenhang mit der Änderung den Normungsauftrag „Cybersecurity“, um passende harmonisierte Normen zu erarbeiten. Das technische Komitee JTC13 (Cybersecurity und Datenschutz) erarbeitete daraufhin Entwürfe für die EN 18031-Familie:

  • EN 18031-1: Gemeinsame Sicherheitsanforderungen für mit dem Internet verbundene Funkanlagen
  • EN 18031-2: Gemeinsame Sicherheitsanforderungen für datenverarbeitende Funkanlagen, namentlich mit dem Internet verbundene Funkanlagen, in der Kinderbetreuung eingesetzte Funkanlagen, in Spielzeug eingesetzte Funkanlagen sowie an einem Teil des menschlichen Körpers oder an Kleidungsstücken getragene Funkanlagen
  • EN 18031-3: Gemeinsame Sicherheitsanforderungen für mit dem Internet verbundene Funkanlagen, die für die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit virtuellen Währungen oder monetären Werten eingesetzt werden

Nach Ende der Abstimmungsphase im Dezember 2023 wurde der Entwurf EN 18031-2 von den Mitgliedern der Normungskomitees als unzureichend abgelehnt.

Definitionen und Kriterien von EN 18031-2 unklar

Laut dem DIN-Verbraucherrat müssten einige Definitionen grundlegend überarbeitet werden und die Beurteilungskriterien ließen zu viel Interpretationsspielraum. In seiner jetzigen Form bürge der Entwurf die Gefahr von unsachgemäßen Bewertungen durch zugelassene Labore und Prüfstellen.

Damit Hersteller bis Ende der Übergangsfrist am 01. August 2025 rechtzeitig auf die neue EN 18031-Familie zugreifen können, müssen diese spätestens bis zum 30. Juni 2024 veröffentlicht werden. Andernfalls müsste die Konformitätsbewertung für Maschinen unter der Funkgeräterichtlinie statt anhand der harmonisierten Normen durch eine zuvor benannte Stelle vorgenommen werden.

 

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Links und Quellen

DIN.de: Norm-Entwurf DIN EN 18031-2 für „smarte Spielzeuge“ vom DIN-Verbraucherrat abgelehnt: https://www.din.de/de/ueber-normen-und-standards/nutzen-fuer-den-verbraucher/verbraucherrat/ueber-uns/norm-entwurf-din-en-18031-2-fuer-smarte-spielzeuge-vom-din-verbraucherrat-abgelehnt-981796, 29.01.2024

IBF-Solutions: Fordert die Funkgeräterichtlinie (RED) die Erfüllung von Security?: https://www.ibf-solutions.com/fachbeitraege/funkgeraeterichtlinie-red-und-security, 29.01.2024