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Keine Mehrheit für EU-Lieferkettengesetz

Bei der Abstimmung am 28. Februar 2024 konnte das EU-Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) im Rat der Mitgliedsstaaten keine Mehrheit erreichen. Nun muss geklärt werden, ob der im Dezember ausgehandelte Gesetzesentwurf erneut überarbeitet wird. Große Unternehmen verantwortlich für ihre Lieferkette Wie beim deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz soll das EU-Lieferkettengesetz Unternehmen zur Rechenschaft ziehen, wenn es […]

Für wen gilt das Lieferkettengesetz?

Seit dem 1. Januar 2023 gilt das deutsche Lieferkettengesetz für Unternehmen in Deutschland, die bestimmte Anforderungen erfüllen.

Deutsches Lieferkettengesetz steht vor der Tür

Der Referentenentwurf für das Gesetz stammt vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Nach ersten Stellungnahmen und dem Regierungsentwurf 2021 folgten die Stellungnahme und die Lesung im Bundesrat, bis das Gesetz am 25. Juni 2021 durch diesen gebilligt wurde.
Am 01. Januar 2023 tritt es in Kraft.