Keine Mehrheit für EU-Lieferkettengesetz
Bei der Abstimmung am 28. Februar 2024 konnte das EU-Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) im Rat der Mitgliedsstaaten keine Mehrheit erreichen. Nun muss geklärt werden, ob der im Dezember ausgehandelte Gesetzesentwurf erneut überarbeitet wird.
Große Unternehmen verantwortlich für ihre Lieferkette
Wie beim deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz soll das EU-Lieferkettengesetz Unternehmen zur Rechenschaft ziehen, wenn es in deren Lieferkette z. B. zu Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit oder zu Umweltzerstörung kommt. Das EU-Gesetz betrifft jedoch schon Unternehmen und ihre Tochtergesellschaften mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 150 Millionen Euro. Außerdem wären Unternehmen für Verstöße haftbar, was im deutschen Gesetz ausgeschlossen ist.
Zukunft des EU-Lieferkettengesetzes unklar
Die Entscheidung Deutschlands, sich wegen Uneinigkeit in der Regierungskoalition zu enthalten, wird von Menschenrechts- und Arbeitsorganisationen scharf kritisiert. Denn dadurch verzögert sich die Einführung des Gesetzes auf unbestimmte Zeit. Der Rat der Europäischen Union will nun mit dem Europäischen Parlament einen erneuten Kompromiss aushandeln. Ob das Gesetz noch vor den Europawahlen Anfang Juni verabschiedet werden kann, ist deshalb ungewiss.
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Links und Quellen
LTO: EU-Lieferkettengesetz auch bei zweiter Abstimmung ohne Mehrheit: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eu-lieferketten-richtlinie-abstimmung-rat-keine-mehrheit-fdp-deutschland/, 04.03.2024
Tagesschau: EU-Lieferkettengesetz scheitert erneut: https://www.tagesschau.de/ausland/europa/eu-lieferkettengesetz-106.html, 04.03.2024
Trans.Info: Keine Mehrheit für die EU-Lieferketten-Richtline: https://trans.info/de/eu-lieferkettengesetz-gescheitert-380354; 04.03.2024