Übertragung harmonisierter Normen in die MVO

Die harmonisierten Normen betreffen hauptsächlich Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen. Diese Anforderungen stehen in der MVO in anderen Abschnitten als in der MRL.

Die Umstellung der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) auf die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (MVO) bedeutet eine formelle und konzeptionelle Anpassung des Rechtstexts. Das hat weitreichende Folgen für rund 800 harmonisierte technische Normen, die sich in der Regel auf die Anhänge der Richtlinie beziehen. Es gibt verschiedene Ansätze, um bis zum Stichtag 2027 so viele harmonisierte Normen wie möglich reibungslos zu übertragen.

Harmonisierte Normen aus der Maschinenrichtlinie

Normen generell sind aus dem Maschinenbau nicht wegzudenken. Sie erlauben einen reibungslosen Technologietransfer und schaffen sichere Produktionsbedingungen und eine einheitliche Produktionsqualität. Harmonisierte Normen im Besonderen garantieren, dass ihre Vorgaben und Regelungen gesetzlichen Richtlinien und Verordnungen entsprechen – die sogenannte Konformitätsvermutung.

Aus der MRL sind im Laufe der Zeit über 800 harmonisierte technische Normen (HTN) entstanden (ca. 100 B-Normen mit bestimmten Sicherheitsaspekten oder Schutzeinrichtungen und ca. 700 C-Normen mit Anforderungen an und technischen Lösungen für konkrete Maschinentypen). Sie beziehen sich hauptsächlich auf die wesentlichen Sicherheitsanforderungen (EHSR – Essential Health and Safety Requirements), die in der MRL in Anhang I, in der MVO aber in Anhang III aufgeführt sind.

Derzeit ist noch unklar, ob mit der MRL harmonisierte Normen ihre Konformitätsvermutung behalten und welche Auswirkungen die neuen und veränderten EHSR umgekehrt auf die Inhalte der heutigen harmonisierten Normen haben. Sicher ist jedoch, dass die Norm-Ausschüsse der EU nicht in der Lage sein werden, die ca. 800 Normen bis zum Stichtag 20. Januar 2027, ab dem die MVO ohne Übergangsfrist in Kraft tritt, zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten.

Harmonisierte Normen sollen transferiert werden

Bis zum Stichtag 2027 sollen harmonisierte technische Normen sich auf die MRL und die MVO beziehen, um Rechtssicherheit zu behalten.

Angesichts der schieren Menge plant die EU-Kommission, alle EN- und EN ISO-Normen, die in der ersten Jahreshälfte 2026 bis zu einem bestimmten Zeitpunkt unter der MRL harmonisiert sind, vollständig als harmonisierte Normen unter die neue MVO zu übertragen. Dabei adressieren die Normen weiterhin dieselben EHSR wie schon unter der MRL. Die jeweils verantwortlichen Technischen Komitees sollen die Normen überprüfen und entsprechend im Amtsblatt kennzeichnen. Damit entfällt eine komplette und zeitaufwändige Überarbeitung.

Die Normungsausschüsse CEN und CENELEC schaffen zeitgleich normative Lösungen für die neuen bzw. signifikant modifizierten EHSR. Zu diesem Zweck wird das koordinierende CEN/CENELEC-Sektorforum „Machinery“ gegen Ende 2023 eine Handlungsanleitung für die Technischen Komitees zur Verfügung stellen.

Alle Normen, die von 2024 bis zur ersten Hälfte von 2026 erscheinen, sollen mit zwei Anhängen ZA je für die MRL und die MVO ausgestattet werden, aus denen hervorgeht, welche Abschnitte der Norm welche Rechtsvorschriften abdecken.

Neue Normen direkt unter die Maschinenverordnung

Normenrevisionen und neue Projekte sollen direkt mit der neuen Maschinenverordnung harmonisiert werden. Das betrifft auch die normative Umsetzung der neuen EHSR „Schutz gegen Korrumpierung“, „Überwachungsfunktion bei autonomen mobilen Maschinen“ oder „Vermeidung des Risikos des Kontakts mit stromführenden Freileitungen“, die sich noch in der Ausarbeitung befinden.

Allen Bemühungen zum Trotz wird ein beträchtlicher Teil der harmonisierten Normen erst angepasst werden können, wenn die MVO bereits angewendet werden muss.

Neuer Normauftrag für die EU-Kommission

In 2024 soll die EU-Kommission einen neuen Normauftrag veröffentlichen. Er wird die neue juristische Grundlage bilden, auf der harmonisierte Normen unter der MVO erstellt werden dürfen und schreibt einen genauen Zeitrahmen für die Revision von Normen vor. Anders als früher soll der neue Normauftrag zeitlich begrenzt werden (voraussichtlich zw. fünf und zehn Jahren).

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Die Maschinenverordnung ist da

Links und Quellen

EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/1230: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R1230, 12.10.2023

KAN: Die neue Maschinenverordnung – Konsequenzen für die harmonisierte Normung: https://www.kan.de/publikationen/kanbrief/3/23/die-neue-maschinenverordnung-konsequenzen-fuer-die-harmonisierte-normung, 12.09.2023