Externes Normenmanagement: Wer haftet?

Externes Normenmanagement: Haftung bleibt im Haus!

Nachdem das normenkundige Personal in den eigenen Reihen jahr­zehntelang ausgedünnt wurde, setzen einige Betriebe mittlerweile auf externe Unternehmen, um die CE-Kennzeichnung abzuwickeln. Während ein Dienstleister beispielsweise Risikoanalysen durchführt und Konformitätserklärungen ausfüllt, erstellt ein anderer die Betriebs­anleitungen.

Das Hauptproblem dabei: Die Haftung für Fehler – zumindest gegen­über den Behörden und den Kunden – bleibt immer im eigenen Unter­nehmen. Die Verantwortung kann auch durch entsprechende Klauseln im Vertrag nicht abgegeben werden.

Häufigste Probleme

Externe Dienstleister sind oft nicht ausreichend in die Abläufe ein­gebunden. Wird beispielsweise eine Maschine auf Kundenwunsch noch während des Fertigungsprozesses verändert, erfährt manchmal weder der externe Ersteller der Konformitätserklärung davon, noch der externe Autor der Betriebsanleitung. Geschieht dann ein Unfall, trifft das eigene Unternehmen die volle Verantwortung und es kann nur im Regresswege versucht werden, gegen die externen Dienstleister vorzugehen.

Empfehlung

Externe Unterstützung ist oft sinnvoll, aber am Ende sollten die Fäden im eigenen Hause zusammenlaufen. Jedes Unternehmen muss aus­reichend eigenes Know-how aufbauen, um die Verantwortung, die sich ohnehin nicht abgeben lässt, zuverlässig ausüben zu können.

Externe Dienstleister können Prozesse unterstützen, die vorhandene Kapazitäten überfordern würden, beispielsweise das Monitoring der gesetzlichen und normativen Veränderungen. Auch können sie einge­setzt werden, um das Know-how im eigenen Haus perspektivisch zu stärken.

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