Für wen gilt das Lieferkettengesetz?
Seit dem 1. Januar 2023 gilt das deutsche Lieferkettengesetz für Unternehmen in Deutschland, die bestimmte Anforderungen erfüllen.
Seit dem 1. Januar 2023 gilt das deutsche Lieferkettengesetz für Unternehmen in Deutschland, die bestimmte Anforderungen erfüllen.
Der Referentenentwurf für das Gesetz stammt vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Nach ersten Stellungnahmen und dem Regierungsentwurf 2021 folgten die Stellungnahme und die Lesung im Bundesrat, bis das Gesetz am 25. Juni 2021 durch diesen gebilligt wurde.
Am 01. Januar 2023 tritt es in Kraft.
Mit dem Austritt des Vereinigten Königreiches aus der EU verlässt dieses auch den Gültigkeitsbereich der EU-weit einheitlich geregelten Vorschriften und Normen.
Für Produkte, die in der EU der CE-Kennzeichnung unterliegen, bedeutet dies, dass sie nun auf dem britischen Markt stattdessen der UKCA-Kennzeichnung unterliegen.
Der Erlass der Verordnung (EU) 2019/1020 „Marktüberwachungsverordnung“ gab dem deutschen Gesetzgeber Anlass zur Überarbeitung des deutschen Produktsicherheitsrechts. Neben einer strukturellen Neuordnung des Produktsicherheitsrechts durch die Einführung des Marktüberwachungsgesetzes und des Gesetzes über überwachungsbedürftige Anlagen wurden auch einige inhaltliche Änderungen vorgenommen.
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