INMAS News
Alles was Sie über die Welt der Normen wissen müssen
Normen, Standards und Richtlinien müssen nicht nur aus rechtlichen Gründen eingehalten werden, sondern helfen oft auch bei der Kostenoptimierung oder bei der Erschließung internationaler Märkte. Kaum ein Unternehmen schafft es jedoch, selbst jederzeit den Überblick über neue Normen, Gesetze und Neuigkeiten (Rapex) aus der EU zu behalten – und dann auch noch einzuschätzen, wie sie sich auf die unterschiedlichen Prozesse, Produkte und Mitarbeiter auswirken.
Hier sind wir, die INMAS GmbH, Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um Normung und Standardisierung und der CE-Kennzeichnung.
Vorläufige Einigung über neue EU-Maschinenverordnung erzielt
/in Maschinenrichtlinie, Richtlinien, Verordnungen /von sehm@Die Maschinenrichtlinie bildet seit 2006 die Grundlage für ein einheitliches Schutzniveau, Unfallverhütung und das Inverkehrbringen im Maschinensektor. Auch 15 Jahre später ist sie weiterhin wesentlich.
Im Trilog am 15. Dezember 2022 erzielten die Verhandlungsführer von Parlament und Rat eine vorläufige politische Einigung über die neue EU-Maschinenverordnung, welche die derzeitige Maschinenrichtlinie ersetzen und die Vorschriften an neue Marktentwicklungen und Risiken aus neuen Technologien anpassen wird.
Neue Ausgabe der DIN EN 1515-4
/in Arbeitsschutz, Gefährdung, Gesundheitsschutz /von sehm@Die DIN EN 1515-4 Flansche und ihre Verbindungen – Schrauben und Muttern – Teil 4: Auswahl von Schrauben und Muttern zur Anwendung im Gültigkeitsbereich der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU hat im Dezember 2022 eine neue Ausgabe erhalten. Neben einigen Änderungen und redaktionellen Korrekturen wurde dabei auch der separate Warnvermerk vom 12. Juli 2022 mit aufgenommen.
Deutsches Lieferkettengesetz steht vor der Tür: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
/in Allgemein, Gesetze /von sehm@Der Referentenentwurf für das Gesetz stammt vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Nach ersten Stellungnahmen und dem Regierungsentwurf 2021 folgten die Stellungnahme und die Lesung im Bundesrat, bis das Gesetz am 25. Juni 2021 durch diesen gebilligt wurde.
Am 01. Januar 2023 tritt es in Kraft.
Neun neue Projektingenieure nach VDI-Richtlinie
/in Schulung /von sehm@Am 2. Dezember wurde zum letzten Mal in diesem Jahr beim VDI Wissensforum die Prüfung zum/zur Projektingenieur:In nach VDI-Richtlinie 6600, Blatt 1 ff. durchgeführt. Unter der Prüfungs-Ausschuss-Leitung von Dirk Nagels haben weitere 9 Prüflinge, das Zertifikat erhalten. INMAS ist maßgeblich an der Qualifizierung mit den Trainern Uwe Hermann und Dirk Nagels beteiligt.
AGU & INMAS: Eine starke Partnerschaft in der Normenwelt
/in Allgemein, Kooperationspartner, Pressemitteilungen /von sehm@Die gute, mittlerweile jahrelange Zusammenarbeit zwischen AGU & INMAS mündete nun erstmals in einem Gemeinschaftsstand auf dem wichtigsten Event der Normenanwender:
Am 6. und 7. Oktober waren wir Aussteller auf der ANP-Gemeinschaftssitzung 2022 mit 42. KNP beim DIN in Berlin. Dieses Jahr drehte sich alles um das Thema „Product Compliance und Normung – Marktzugang, Sicherheit, Nachhaltigkeit“. Als Berater für CE-Konformität und Technical Compliance-Themen (insbesondere mit dem Schwerpunkt Produktentwicklung) waren die Themen für INMAS besonders interessant und das WISDOM-Team hat viele Anregungen für die digitale Umsetzung mitnehmen dürfen.
Seminare-on-Demand
/in Schulung /von sehm@Sie planen Ihre Weiterbildung für 2023? Lassen Sie uns Ihr Partner im lebenslangen Lernen werden!
Wir bieten Online-Seminare, Blended-Learning-Konzepte, Präsenzschulungen als offene Seminare zum Austausch über Unternehmensgrenzen hinweg oder im Inhouse-Format für die Besprechung Ihrer eigenen Fallbeispiele. Natürlich stehen wir Ihnen auch als Coach für Einzelpersonen oder im Team zur Seite!
Suchen Sie sich Ihr Thema für die Zukunft!
Innovation als Kernprozess
/in Schulung /von sehm@Die nachhaltige Entwicklung eines Unternehmens ist stark abhängig von der Innovationskraft und der Veränderungsfähigkeit seiner Organisation und der dort beschäftigten Menschen.
Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden, braucht es ein organisationales Umdenken und eine deutliche Kulturveränderung.
Wir dürfen uns fragen: Ist Innovation ein Kernprozess?
Na klar! Und damit kann in jede Unternehmens-Prozessarchitektur ein solcher Prozess integriert werden.
REACH: Vermeidung von Haftungsrisiken für nachgeschaltete Anwender durch fehlerhafte Einstufung und Kennzeichnung
/in Gefährdung, Verordnungen /von sehm@Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien oder auch umgangssprachlich „EU-Chemikalienverordnung“ genannt, soll sicherstellen, dass Hersteller und Importeure die Verantwortung für den sicheren Umgang mit Chemikalien übernehmen. Stoffe und Gemische sind nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) einzustufen, zu kennzeichnen und zu verpacken. Die Einstufung ist dabei […]
Haftung bei externem Normenmanagement
/in Allgemein, INMAS Dienstleistung, Normung, Schulung /von INMASViele Unternehmen übertragen normbezogene Tätigkeiten auf externe Dienstleister. Ein Dienstleister z. B. fürht die Risikoanalysen durch und füllt die Konformitätserklärungen aus, während ein anderer die Betriebsanleitungen erstellt. Wie jedoch steht es um die Haftung bei externem Normenmanagement?
Europäische Richtlinien: Wir informieren
/in CE-Kennzeichnung, Durchführungsbeschluss, INMAS Dienstleistung, Richtlinien, Verordnungen /von INMASWeil die Zahl der Europäischen Richtlinien beständig zunimmt, sind die meisten Unternehmen mit diesen Informationen überfordert. Rechtlich bindende Änderungen werden oft zu spät umgesetzt, manchmal auch komplett verschlafen. Die INMAS GmbH bietet Beratung und Schulungen rund um Normung und CE-Kennzeichnung an und verhilft Ihrem Unternehmen zu mehr Übersicht im Dickicht der Richtlinien.
CE-Arbeitskreis
/in CE-Kennzeichnung, CE-Ready, Kooperationspartner /von INMASIm CE-Arbeitskreis bündeln Fachleute ihre Kompetenzen rund um alle Fragen der CE-Kennzeichnung. Er agiert sehr praxisnah, greift ggf. aktiv in Unternehmensprozesse ein und stellt somit den Weg zu einer rechtssicheren CE-Kennzeichnung sicher.
Die INMAS-Methode: Risikobeurteilung in 5 Schritten
/in CE-Kennzeichnung /von Axel KöllingZahlreiche Produkte müssen als Nachweis ihrer Sicherheit eine CE-Kennzeichnung tragen, wenn sie innerhalb der Europäischen Union in den Verkehr gebracht werden. Für Hersteller und Importeure ist dies mit der Durchführung einer Risikobeurteilung verbunden: