Bauprodukteverordnung wird aktualisiert

Die Bauprodukteverordnung (EU-BauPVO) vom 9. März 2011 legt harmonisierte Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten in der EU fest. Die Verordnung wird nun grundlegend überarbeitet und soll besser an die aktuellen Bedürfnisse des Marktes angepasst werden. Ein wichtiger Schritt für den Arbeitsschutz ist, dass der Entwurf jetzt auch Anforderungen an die Produktsicherheit vorsieht und die Verordnung damit Anschluss an die anderen europäischen Rechtsakte zum Binnenmarkt finden würde.

Fehlende Sicherheit von Bauprodukten

Bislang ist die Produktsicherheit bei Bauprodukten auf europäischer Ebene nur über sehr offene rechtliche Vorgaben geregelt. Die europäische Richtlinie zur Allgemeinen Produktsicherheit 2001/95/EG (RaPS) (im Mai 2023 durch die Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 abgelöst) deckt lediglich die Sicherheit von Verbrauchern ab, nicht aber die große Gruppe der am Bau tätigen Personen.

Ein großer Nachteil ist, dass die RaPS für Bauprodukte keine Wirkung entfaltet. Somit stehen Hersteller kaum Vorgaben zur Verfügung, wie sie ihre Produkte sicher gestalten können. Sie müssen auf eigene Initiative und Kosten tätig werden. In der Praxis läuft die Sicherheitsanforderung der RaPS daher oft ins Leere. Deutlich wird dies etwa am Beispiel der Dachlichter, bei denen allein in Deutschland jährlich mehrere Todesfälle durch Stürze in die Tiefe verzeichnet werden. Hier haben bisher weder die allgemeine Produktsicherheit noch die in der aktuellen Bauprodukteverordnung niedergelegten Anforderungen an die Nutzungssicherheit zu ausreichender Sicherheit geführt.

Ansatz der neuen Bauprodukteverordnung

Bisher bezogen sich die Anforderungen der EU-BauPVO hauptsächlich auf das fertige Bauwerk und indirekt auf das Bauprodukt. Der aktuelle Überarbeitungsentwurf der Verordnung hat nun in Anhang I B/C/D Anforderungen zur Funktionalität, Sicherheit, Umweltverträglichkeit, Kreislaufwirtschaft der Produkte und Informationspflichten für die Hersteller ergänzt. Diese Aufnahme produktinhärenter Anforderungen, die ausschließlich das Bauprodukt betreffen, markiert einen deutlichen Paradigmenwechsel seitens der EU-Kommission. Dieser Schritt ist aus mehreren Gründen dringend erforderlich. Die EU-BauPVO wies bislang eine eklatante Rechtslücke auf, da sie trotz des in Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geforderten hohen Schutzniveaus für Gesundheit und Sicherheit keine Sicherheitsanforderungen an die Produkte selbst enthielt. Dies widerspricht der Bedeutung des Gesundheitsschutzes, die in nationalen Gesetzen der EU-Mitgliedsstaaten betont wird. Angesichts der hohen Unfallrate in der Baubranche verschärft die Ausklammerung der Produktsicherheit das Problem weiter.

Im Vergleich zu anderen Produktbereichen, in denen komplexe Maschinen und Anlagen umfangreiche Sicherheitsanforderungen erfüllen müssen, ist es unverständlich, warum die Sicherheit von Bauprodukten bisher vernachlässigt wurde. Die angeblich hohen Kosten, die einige Hersteller als Gegenargument anführen, sind bei genauerer Betrachtung oft nicht gerechtfertigt. Zusätzliche Kosten entstehen vor allem bei Produkten, die erweiterte Sicherheitsanforderungen erfordern, während sicherere Produkte Unternehmen vor Krankheitsausfällen und Unfällen schützen.

Neue Verordnung statt delegierenden Rechtsakte

Die Berücksichtigung der Produktsicherheit im Überarbeitungsentwurf der EU-BauPVO stellt einen bedeutenden Fortschritt im Arbeitsschutz dar. Dennoch ist es dringend erforderlich, unmittelbare allgemeine Anforderungen an die Produktsicherheit im Entwurf zu verankern, anstatt auf delegierte Rechtsakte zu warten. Delegierte Rechtsakte sind kein angemessenes Instrument, um grundlegende Entscheidungen zur Produktsicherheit zu treffen.

Links und Quellen