Maschinenrichtlinie – Aktueller Durchführungsbeschluss (EU) 2021/377
Mit knapp einem Jahr Abstand zum letzten Durchführungsbeschluss (INMAS berichtete) erfolgen mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/377 vom 02. März 2021 die neuesten Änderungen zu den zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG harmonisierten Normen.
Hier die wichtigsten Artikelinhalte kurz zusammengefasst:
Artikel 1
Dem Anhang I des ursprünglichen Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/436 wurden fünfzehn Nachfolgedokumente und zwölf neu harmonisiert Normen hinzugefügt.
Darunter befinden sich hauptsächlich Normen aus dem Bereich Sicherheit, wie z. B.
- EN ISO 13851 – Zweihandschaltungen
- EN ISO 13854 – Mindestabstände zur Vermeidung des Quetschens von Körperteilen
- EN ISO 13857 – Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefährdungsbereichen mit den oberen und unteren Gliedmaßen
- EN ISO 21904-1 – Arbeits- und Gesundheitsschutz beim Schweißen und bei verwandten Verfahren
- EN 62745 – Anforderungen für kabellose Steuerungen an Maschinen
- EN 50636-2-107 – Besondere Anforderungen für batteriebetriebene Roboter-Rasenmäher
Artikel 2
Im Anhang III wurden vierundzwanzig harmonisierte Normen zur Streichung am 03. September 2022 aufgenommen, wobei es sich bei neunen davon nicht um historische Fassungen der Normen des o. g. Artikels 1 handelt.
Darunter befinden sich u. a. Normen der Reihe EN 1870 für Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen, sowie zwei Normen für handgeführte motorbetriebene Elektrowerkzeuge.
Externe Links:
- EUR-Lex: „Durchführungsbeschluss (EU) 2021/377“, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32021D0377&from=DE, 11.03.201