Maschinenrichtlinie 2006/42/EG – Aktueller Durchführungsbeschluss (EU) 2020/480
„DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2020/480 DER KOMMISSION
vom 1. April 2020
zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/436 über die harmonisierten Normen für
Maschinen zur Unterstützung der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates“
Hinter diesen 225 Zeichen verbergen sich Änderungen am Durchführungsbeschluss (EU) 2019/436 über harmonisierte Normen für Maschinen, welcher bisher die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG unterstützte (INMAS.de berichtete).
Im Mittelpunkt stehen hierbei 26 neu aufgenommene Normen (z. B. EN 60204-1 und EN ISO 20607) und 24 Normen, die mit einer Übergangsfrist versehen wurden.
Der Durchführungsbeschluss im Überblick:
Artikel 1
Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/436 wird gemäß Anhang I des vorliegenden Beschlusses geändert.
Artikel 2
Anhang III des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/436 wird gemäß Anhang II des vorliegenden Beschlusses geändert.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Anhang I Nummer 1 gilt ab dem 2. Oktober 2021.
Link: Durchführungsbeschluss (EU) 2020/480