Maschinenrichtlinie 2006/42/EG – Aktueller Durchführungsbeschluss (EU) 2020/480

„DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2020/480 DER KOMMISSION
vom 1. April 2020
zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/436 über die harmonisierten Normen für
Maschinen zur Unterstützung der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates“

Hinter diesen 225 Zeichen verbergen sich Änderungen am Durchführungsbeschluss (EU) 2019/436 über harmonisierte Normen für Maschinen, welcher bisher die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG unterstützte (INMAS.de berichtete).

Im Mittelpunkt stehen hierbei 26 neu aufgenommene Normen (z. B. EN 60204-1 und EN ISO 20607) und 24 Normen, die mit einer Übergangsfrist versehen wurden.

Der Durchführungsbeschluss im Überblick:

Artikel 1

Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/436 wird gemäß Anhang I des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Anhang III des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/436 wird gemäß Anhang II des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Anhang I Nummer 1 gilt ab dem 2. Oktober 2021.

 

Link: Durchführungsbeschluss (EU) 2020/480