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Vorläufige Einigung über neue EU-Maschinenverordnung erzielt

Die Maschinenrichtlinie bildet seit 2006 die Grundlage für ein einheitliches Schutzniveau, Unfallverhütung und das Inverkehrbringen im Maschinensektor. Auch 15 Jahre später ist sie weiterhin wesentlich.
Im Trilog am 15. Dezember 2022 erzielten die Verhandlungsführer von Parlament und Rat eine vorläufige politische Einigung über die neue EU-Maschinenverordnung, welche die derzeitige Maschinenrichtlinie ersetzen und die Vorschriften an neue Marktentwicklungen und Risiken aus neuen Technologien anpassen wird.