(EU) 2024/573: Neue F-Gas-Verordnung

Wie der Name vermuten lässt, wirken sich fluorierte Treibhausgase (F-Gase) negativ auf das Weltklima aus. Daher hat die EU-Kommission entschieden, F-Gase in z. B. Kälteanlagen und Heizgeräten bis 2050 vollständig durch natürliche Kältemittel zu ersetzen. Zu diesem Zweck veröffentlichte die EU-Kommission am 11. März 2024 die neue F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573. Sie löst die alte Verordnung (EU) Nr. 517/2014 vom 01. Januar 2015 ab.

Zusammenfassung der (EU) 2024/573

Mit der Verordnung plant die Kommission bis 2050 500 Mio. Tonnen CO2-äquivalente Gase einzusparen. In einigen Fällen ist die Verwendung von vollfluorierten Kohlenwasserstoffen (FKW), teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW), Schwefelhexafluorid (SF6) und Stickstofftrifluorid (NF3) künftig komplett verboten.

Für den weiteren Einsatz von F-Gasen werden künftig strengere Vorschriften gelten. In den Anhängen I – III sind Stoffe sowie Erzeugnisse und Einrichtungen, die diese Stoffe enthalten, aufgeführt, welche künftig eine Lizenz von der EU-Kommission für die Ein- und Ausfuhr benötigen. Dazu ist eine Registrierung im F-Gas Portal notwendig. Die strengeren Regeln sollen F-Gas-Alternativen attraktiver machen. In Deutschland werden die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) und die Chemikalien-Sanktionsverordnung (ChemSanktionsV) derzeit an (EU) 2024/573 angepasst.

Verbote und „Phase out“ durch (EU) 2024/573

Die Verbote orientieren sich am jeweiligen Global Warming Potential-Wert GWP. Je höher der GWP eines Stoffes, desto schädlicher ist er für das Klima. Als Richtgröße gilt CO2 mit einem GWP von 1. Ab dem Jahr 2026 sind Kältemittel mit einem GWP von über 2500 als Frischware verboten. Die Wiederverwendung nach Aufbereitung bzw. Recycling ist jedoch noch bis 2032 zulässig. Ab dem Jahr 2032 liegt der zulässige Höchstwert nur noch bei 750. Stattdessen sollen für Kühlgeräte, Wärmepumpen u. ä. künftig natürliche Kältemittel wie Propan, Kohlendioxid und Ammoniak oder fluorierte Kältemittel mit niedrigerem GWP verwendet werden. Die Verbote sind in Absatz 11 und 13 der Verordnung geregelt.

Mit einem „Phase out“, also einem schleichenden Ausstieg, werden die am häufigsten genutzten HFKW schrittweise abgeschafft. Dazu werden Mengenbeschränkungen und Quoten eingeführt. Ausnahmen gibt es für HFKW als Ausgangsstoff sowie HFKW aus der Wiederaufbereitung.

Für Kälteanlagen, Kühl- und Klimaanlagen, Wärmepumpen, Schäume und neuerdings auch Dosier-Aerosole werden auch weitere F-Gase schrittweise abgebaut. Ausnahmen gibt es für Teile wie Verdichter oder Ventile zur Reparatur und Wartung bestehender Anlagen, wenn eine Umrüstung auf alternative Stoffe technisch nicht möglich ist. In solchen Fällen besteht weiterhin die Pflicht, ab mehr als 1 kg Füllmenge regelmäßig Dichtheitskontrollen vorzunehmen. Dies gilt künftig auch für Anlagen mit HFO-Kältemitteln.

In neuen elektrischen Schaltanlagen wird der Einsatz von SF6 gänzlich verboten. Ab 2035 darf nur noch aufgearbeitetes oder recyceltes SF6 für die Wartung und Instandhaltung verwendet werden.

Wesentliche Änderungen für Betreiber

Die neue F-Gas-Verordnung erweitert den Kreis der Betreiber. Künftig fallen mehr Stoffe und Geräte wie z. B. mobile Klimaanlagen unter die (EU) 2024/573, die von der (EU) Nr. 517/2014 noch nicht abgedeckt wurden.

Mit der Verpflichtung zu Dichtheitskontrollen und der Einführung von Leckageerkennungssystemen sowie einer allgemeinen Emissionsminderungspflicht soll der Austritt von F-Gasen in die Umwelt maximal verringert werden. Rückgewinnungspflichten stellen ein ausreichendes Recycling von Stoffen zur Wiederverwendung sicher. Darüber hinaus werden Unternehmen verpflichtet, nur noch Unternehmen mit den erforderlichen Zertifizierungen für eine auszuführende Tätigkeit zu beauftragen und bestehende Kaufs- und Verkaufsvoraussetzungen zu berücksichtigen. Um all diese Punkte zuverlässig zu dokumentieren, wurden in der Verordnung klare Aufzeichnungspflichten festgelegt.

 

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Links und Quellen

Arbeitsschutz digital: Neue F-Gase-Verordnung: Fluorierte Gase durch natürliche Kältemittel ersetzen: https://www.arbeitsschutzdigital.de/ce/neue-f-gase-verordnung-fluorierte-gase-durch-natuerliche-kaeltemittel-ersetzen/detail.html?email=seemann@inmas.de&newsletter-referer=arbeitsschutzuptodate-202404&token=60b5e62ea3700851a310bfc1b2049802, 25.04.2024

EUR Lex: Verordnung (EU) 2024/573: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202400573, 25.04.2024

Umweltbundesamt: EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase: https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/fluorierte-treibhausgase-fckw/rechtliche-regelungen/eu-verordnung-ueber-fluorierte-treibhausgase, 25.04.2024