Brexit-Zoll für E-Autos soll aufgeschoben werden

Eigentlich sollten 2024 zwischen Großbritannien und der EU die neuen Ursprungsregeln für Elektrofahrzeuge und Batterien in Kraft treten, die in Folge des Brexits ausgehandelt wurden. Danach würde auf Elektrofahrzeuge, deren Bauteile nicht zu einem bestimmten Prozentsatz aus der EU oder dem Vereinigten Königreich stammen, ein Zoll von 10 Prozent fällig. Aufgrund der besonderen Umstände seit dem Beschluss wurde von der EU-Kommission jetzt eine einmalige Verlängerung der bestehenden Regeln vorgeschlagen.

Wettbewerbsnachteil für E-Autos

Im Rahmen des Brexits wurde im Januar 2020 das Handels- und Kooperationsabkommen EU-Großbritannien (TCA) verabschiedet. Dieses enthält u. a. Ursprungsregeln für Elektrofahrzeuge und Batterien. Sie besagen, dass nur Elektrofahrzeuge zollfrei zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich gehandelt werden dürfen, wenn deren Komponenten wertmäßig zu 45 Prozent aus der EU oder Großbritannien stammen. Für Batterien liegt die Quote bei 60 Prozent. Andernfalls fällt ein Zoll von 10 Prozent an. Diese Regelung sollte mehr Anreize für eine EU-Batterieproduktion schaffen und zum 01. Januar 2024 gelten.

Die Corona-Pandemie und der Einmarsch Russlands in die Ukraine haben seitdem den Aufbau einer europäischen Batterieproduktion verhindert. Hersteller in der EU und Großbritannien sind deshalb weiterhin überwiegend auf Importe aus Asien angewiesen und können die notwendigen Quoten nicht erfüllen. Die neuen Zölle würden folglich für Autobauer auf beiden Seiten enorme Wettbewerbsnachteile bei E-Autos gegenüber dem asiatischen Markt bedeuten. Daher hatten europäische und britische Autobauer sowie die Batterie- und Chemieindustrie auf eine Verlängerung der Übergangsfrist gedrängt.

Der Vorschlag der EU-Kommission im Detail

Um einen Nachteil für die europäische Wirtschaft zu vermeiden, will die EU-Komission die neue Regelung einmalig aufschieben.

Vor diesem Hintergrund legte die EU-Kommission dem Rat am 06. Dezember 2023 einen Kompromissvorschlag vor. Dieser sieht vor, die geltenden Vorschriften einmalig bis zum 31. Dezember 2026 zu verlängern. Gleichzeitig soll eine Zusatzklausel sicherstellen, dass dieser Zeitraum nicht weiter verlängert werden kann.

Außerdem sollen im Einklang mit dem Green Deal in den kommenden drei Jahren 3 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden, um die nachhaltige Batterieproduktion in der EU zu fördern. Die EU-Kommission hofft dabei auf einen Nachhaltigkeits-„Spillover-Effekt“ für die gesamte Batterie-Wertschöpfungskette sowie einen Aufschwung im Elektrofahrzeug-Bau.

Der Vorschlag trifft ausdrücklich nur die Ursprungsregeln für Elektrofahrzeuge und Batterien. Alle anderen Ursprungsregeln des TCA sollen wie geplant 2027 in Kraft treten. Auf beiden Seiten des Ärmelkanals wird nun die Entscheidung des EU-Rates abgewartet.

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Links und Quellen

Europa.eu: Handels- und Kooperationsabkommen mit dem Vereinigten Königreich: EU-Kommission schlägt einmalige Verlängerung der geltenden Ursprungsregeln für Elektrofahrzeuge und Batterien: https://germany.representation.ec.europa.eu/news/handels-und-kooperationsabkommen-mit-dem-vereinigten-konigreich-eu-kommission-schlagt-einmalige-2023-12-06_de, 11.12.2023

Electrive: Ursprungsregeln für E-Autos: EU und UK arbeiten an Kompromiss-Lösung: https://www.electrive.net/2023/10/09/ursprungsregeln-fuer-e-autos-eu-und-uk-arbeiten-an-kompromiss-loesung/, 11.12.2023