CE-Kennzeichnung nach dem Brexit

Ab dem 1. Januar 2023 muss auf alle Waren, die im Vereinigten Königreich in Verkehr gebracht werden, die neue UKCA-Kennzeichnung angewendet werden. Unternehmen werden daher ermutigt, sich so schnell wie möglich auf die vollständige Umsetzung der neuen britischen Vorschriften vorzubereiten.

Übergangsfrist für CE-Kennzeichnung nach Brexit

Um den Unternehmen noch etwas Zeit für die Umstellung zu geben, können CE-gekennzeichnete Waren noch bis einschließlich 31. Dezember 2022 auf dem britischen Markt in Verkehr gebracht werden, sofern die EU-Anforderungen mit den nationalen britischen Anforderungen übereinstimmen.
Hierunter fallen auch Waren, die von einer von der EU anerkannten Benannten Stelle bewertet wurden.

Die Einhaltung der Anforderungen liegt dabei nach wie vor in der Verantwortung des Inverkehrbringers.

Ab dem 1. Januar 2023 muss dann natürlich auch das UKCA-Kennzeichen (UKCA mark) auf den entsprechenden Waren vorzufinden sein.

Die britische Regierung beabsichtigt daher Rechtsvorschriften einzuführen, die regeln werden, auf welche Weise das UKCA-Kennzeichen auf einem Produkt oder einem dem Produkt beigefügten Dokument angebracht werden muss bzw. darf. Dies gilt dann für die meisten Waren, die eine UKCA-Kennzeichnung erfordern.

Abweichende Regeln wird es für die folgenden Produkte geben:

  • Bahnprodukte
  • Bauprodukte
  • Medizinische Geräte
  • Schiffsausrüstung
  • Transportable Druckgeräte


Externe Links:

GOV.UK: „Placing manufactured goods on the market in Great Britain“, https://www.gov.uk/guidance/placing-manufactured-goods-on-the-market-in-great-britain, 14.09.2021


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