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Neue Kennzeichnungsvorschrift für Smartphones und Co.

Die EU-Kommission hat eine Anpassung der Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU (über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt) beschlossen. Seit dem 27. Dezember 2022 muss eine Reihe von mit Netzteil aufladbaren Elektrogeräten (unter anderem Mobiltelefone) besonders gekennzeichnet werden.