Kooperationspartner Mplus GmbH – Jubiläum
Nicht nur die INMAS GmbH feiert dieses Jahr Jubiläum – auch der Kooperationspartner Mplus GmbH feiert ein viertel Jahrhundert Arbeitsschutz mit Herz, Sinn und Sachverstand!
Nicht nur die INMAS GmbH feiert dieses Jahr Jubiläum – auch der Kooperationspartner Mplus GmbH feiert ein viertel Jahrhundert Arbeitsschutz mit Herz, Sinn und Sachverstand!
Ende November 2022 wurde durch die EU Kommission die 4. Ausgabe des Leitfadens zur ATEX-Richtlinie 2014/34/EU veröffentlicht.
Eine Zusammenfassung über die Änderungen ist schnell gegeben – überwiegend handelt es sich um eine redaktionelle Überarbeitung sowie eine Aktualisierung der Normenbezüge. Darüber hinaus wurde die Liste der Grenzfälle (Borderline List) für die folgenden Produkte ergänzt:
• Filterelemente
• Filtergehäus
• Spiralstrahlmühlen
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Arbeitgeber müssen für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wie z.B. Postzusteller, Fahrradkuriere und Fahrradpolizisten bei ihrer Gefährdungsbeurteilung die Vibrationen, die bei der Nutzung eines Fahrrads entstehen, berücksichtigen. Bei der Beschaffung der Fahrräder kann es je nach Straßenbeschaffenheit und Benutzungsdauer notwendig sein, auf Modelle mit Dämpfung zurückzugreifen. Hierfür braucht jedoch der Arbeitgeber vergleichbare Vibrationsemissionswerte zu den entsprechenden Fahrrädern. So müssen Pedelecs so gebaut sein, dass Risiken durch Vibrationen gemindert werden, das ist europäisches Gesetz, denn Pedelecs fallen unter die Maschinenrichtlinie.
Damit muss der Hersteller in der Betriebsanleitung und in den Verkaufsprospekten Angaben über die von der Maschine auf die oberen Gliedmaßen übertragenen Vibrationen zur Verfügung stellen.
Diese Anforderung müsste daher auch in der jeweiligen Produktnorm beschrieben werden. Für Fahrräder ohne elektromotorische Unterstützung fehlt eine solche rechtliche Grundlage.
Aktuell gibt es vor allem drei Normen, die für Pedelecs bzw. elektromotorisch unterstützte Räder (EPAC) Anwendung finden:
Allerdings sind Vibrationen in den aktuellen Normen nicht berücksichtigt. In den beiden europäischen Dokumenten werden die Vibrationen im Anhang ZA, der den Zusammenhang zwischen der jeweiligen europäischen Norm und der Maschinenrichtlinie darstellt, als „nichtzutreffend“ eingeordnet.
Hier sind Gesetzgeber und Normenausschuss aufgefordert nachzuliefern, denn eine Messnorm für diesen Bereich (Fahrräder) existiert nicht.
Ein normiertes Messverfahren ist jedoch die Voraussetzung für vergleichbare Werte und die anschließende Bewertung von Vibrationsminderungsmaßnahmen.
Quelle:
Dr. Anna Dammann: „Durchgeschüttelt auf dem Pedelec“, https://www.kan.de/publikationen/kanbrief/transport-und-verkehr/durchgeschuettelt-auf-dem-pedelec, 15.05.2020
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