Als Elektrofahrrad (auch E-Bike oder Pedelec) wird ein einspuriges Fahrzeug mit Elektromotor zur Trittunterstützung der Pedale bezeichnet.

Beiträge

(EU) 2019/436: neue Harmonisierung für Elektrofahrräder

Die Europäische Union hat Änderungen der Harmonisierung der Norm EN 15194:2017 für Elektrofahrräder und Trethilfen mit Elektromotor beschlossen. Hintergrund ist ein Einwand der Niederlande aus dem August 2019.

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG – Pedelecs im Arbeitsalltag

Arbeitgeber müssen für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wie z.B. Postzusteller, Fahrradkuriere und Fahrradpolizisten bei ihrer Gefährdungsbeurteilung die Vibrationen, die bei der Nutzung eines Fahrrads entstehen, berücksichtigen.