Mehr Nachhaltigkeit – die CSRD erklärt

Der Grüne Deal der EU

Die Folgen des Klimawandels sind eine existenzielle Bedrohungen für die gesamte Welt. In Anbetracht der Lage hat die Europäische Union den sogenannten „Green Deal“ verabschiedet. Dazu soll die EU bis 2050 klimaneutral werden, es sollen also genau so viele CO2e- (CO2-äquivalente) Emissionen eingespart wie erzeugt werden. Das Ziel ist eine moderne, ressourceneffiziente und wettbewerbsfähige Wirtschaft sowie Sicherheit für Menschen und Regionen.

Offensichtlich lässt sich dieses Ziel nur mit tiefgreifenden Maßnahmen in Klima-, Energie-, Verkehrs- und Steuerpolitik durchsetzen. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), deutsch: die EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung ist nur eine von mehreren Maßnahmen. Die am 05. Januar 2023 in Kraft getretene Richtlinie erweitert den Kreis berichtspflichtiger Unternehmen und stellt einheitliche und verbindliche Standards und Kennzahlen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auf EU-Ebene auf. Das Ziel ist, Nachhaltigkeit langfristig denselben Stellenwert zu geben, wie der Finanzberichterstattung.

Das ist die CSRD

Für Unternehmen von öffentlichem Interesse bestand in der EU seit 2014 eine Berichtspflicht in Form der Non-Financial Reporting Directive (NFRD), deutsch die CSR-Richtlinie. Durch die Nachhaltigkeitsberichte sollten Stakeholder den Beitrag der Unternehmen zur Nachhaltigkeit besser bewerten können. Die Berichte enthielten Informationen über Umweltangelegenheiten, Bekämpfung von Korruption, Achtung von Sozial- und Menschenrechten sowie Geleichstellung. Die CSRD ersetzt nun die NFRD und weitet deren Anwendungsbereiche aus.

Die Nachhaltigkeitsberichte müssen von nun an nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS), deutsch: EU- Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, erstellt werden. Die ESRS geben Auskunft über Führung, Strategien, Management und Ziele für mehr Nachhaltigkeit. Bei Erscheinen dieses Beitrags befinden sich die Standards noch in Bearbeitung. Es steht jedoch fest, dass zwischen sektorunabhängigen, branchenspezifischen und KMU-Standards unterschieden wird.

Der Bericht muss einer externen Prüfstelle vorgelegt und im Lagebericht des Unternehmens veröffentlicht werden. Ein einheitliches HTML-Format für die Berichterstattung ist ebenfalls in Arbeit.

Die Gültigkeit der CSRD für Unternehmen erfolgt schrittweise:

  • Für das Geschäftsjahr 2024 für alle großen Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitenden. Für diese Unternehmen galt bisher die NFRD.
  • Für das Geschäftsjahr 2025 alle Großunternehmen, die zwei dieser drei Kriterien erfüllen:
    • 250 Mitarbeitende
    • 40 Mio. Euro Umsatzerlös
    • 20 Mio. Euro Bilanzsumme
  • Für das Geschäftsjahr 2026 (mit Opt-out-Regelung bis 2028) für alle kapitalmarktorientierten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die zwei dieser drei Kriterien erfüllen:
    • 10 Mitarbeitende
    • 700 k Euro Umsatzerlös
    • 350 k Euro Bilanzsumme
  • Außerdem für das Geschäftsjahr 2026 Nicht-EU-Unternehmen, die die folgenden Kriterien erfüllen:
    • 150 Mio Euro Umsatz in der EU
    • Mindesten eine EU-Niederlassung oder ein EU-Tochterunternehmen

Unternehmen, die nach diesen Vorgaben nicht unter die CSRD fallen, sollten diesen Artikel dennoch weiterlesen. Im folgenden Absatz wird erklärt, wieso die Richtlinie auch für sie relevant ist.

Warum die CSRD alle betrifft

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung soll nicht nur Auskunft über aktuelle Nachhaltigkeitsmaßnahmen der Unternehmen geben, sondern ihnen auch Möglichkeiten zur Nachbesserung aufzeigen. Industrieanlage Klimabilanz

Der Bericht sieht dabei auch eine Bilanzierung der Emissionen entlang der gesamten Lieferkette vor. Nach Vorbild Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol), dessen Standards derzeit weltweit zur klimabilanzierung verwendet werden, werden dabei drei Emissions-Umfänge betrachtet:

  • Scope 1: Direkt erzeugte Emissionen durch den eigenen Fuhrpark oder Heizungsöfen
  • Scope 2: Indirekte Emissionen durch Energienutzung wie Strom oder Fernwärme
  • Scope 3: Indirekte Emissionen die während des gesamten Lebenszyklus eines Produkts, von der Herstellung über den Vertrieb bis hin zur Entsorgung, sowie aus den dazu eingekauften Waren und Dienstleistungen entstehen.

Für die Bilanzierung von Scope 3 sind berichtspflichtige Unternehmen folglich auf Daten von Drittunternehmen angewiesen, die nicht selbst berichtspflichtig seien müssen. Diese Drittunternehmen müssen in so einem Fall ebenfalls ihre Emissionsdaten erheben. Um diese mit der neuen Aufgabe nicht zu überfordern hat die EU-Kommission bestimmte Maßnahmen ergriffen.

Für berichtspflichtige Unternehmen gibt es in den ersten drei Jahren die Best-Effort-Escape-Klausel: Die Unternehmen können eine Erklärung abgeben, dass sie trotz aller Bemühungen nicht alle Daten für eine Klimabilanz in Erfahrung bringen konnten und welche Maßnahmen sie ergreifen, um in Zukunft eine komplette Datenerhebung sicherzustellen. Damit geben die Unternehmen ihren Verstragpartnern die Zeit, ein System zur eigenen Klimabilanzierung zu etablieren.

Nicht-berichtspflichtige KMU brauchen außerdem nur die Angaben machen, die nach den ESRS auch für KMU vorgesehen sind. Diese können nicht-berichtspflichtige Unternehmen übrigens auch auf freiwilliger Basis für eine eigene Steigerung der Nachhaltigkeit nutzen, wenn keiner ihrer Vertragspartner auf die Emissionsdaten angewiesen ist.

Die CSRD kommt

Obwohl es sich um eine EU-Richtlinie handelt, haben die Mitgliedsstaaten nur wenig Spielraum, eigene Anpassungen vorzunehmen. Es kann also davon ausgegangen werden, dass die genannten Punkte bei Umsetzung in deutsches Recht genauso erhalten bleiben. Es bleibt einzig abzuwarten, welchen Umfang die ESRS bei der Berichterstattung vorschreiben werden. Da die Umsetzung außerdem ausgesprochen kurzfristig erfolgt, sollten sich Unternehmen frühestmöglich mit dem Thema auseinander setzen.

Trotz des zusätzlichen Aufwandes sollte die Nachhaltigkeitsberichtpflicht nicht als Belastung, sondern als wertvoller Beitrag empfunden werden. Schließlich liegt die Bekämpfung von Klimawandel und sozialer Ungerechtigkeit im Interesse aller.

 

Links und Quellen

Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD): https://www.csr-in-deutschland.de/DE/CSR-Allgemein/CSR-Politik/CSR-in-der-EU/Corporate-Sustainability-Reporting-Directive/corporate-sustainability-reporting-directive-art.html, 25.07.2023

EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2022/2464: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022L2464, 25.07.2023

NordESG: ESRS update #2: https://nordesg.de/european-sustainability-reporting-standard-esrs-update-2-juli-2023-nach-der-oeffentlichen-konsultation-eine-erste-einordnung/, 25.07.2023