Änderungen durch die neue Trinkwasserverordnung

In Deutschland gilt Wasser bereits als eines der am besten kontrollierten Lebensmittel. Mit In-Kraft-Treten der zweiten novellierten Fassung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) am 24. Juni 2023 (im Bundesgesetzblatt BGBl. 2023 I Nr. 159 vom 23.06.2023) soll der Schutz des Trinkwassers weiter vertieft werden. Die TrinkwV setzt die europäische Richtlinie (EU) 2020/2184 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch damit in geltendes, nationales Recht um.

 

Was enthält die TrinkwV?

Durch die Verordnung wird ein risikobasierter Trinkwasserschutzes eingeführt. Basierend auf einer Risikoabschätzung für die gesamte Wasserversorgungskette von der Wassergewinnung und -aufbereitung über die Speicherung und Verteilung bis hin zur Trinkwasserentnahme, sollen potenzielle Risiken und Gefahren für die Wasserversorgung frühzeitig erkannt werden. Wasserversorger sind dann verpflichtet, angemessen auf diese Risiken zu reagieren.

Ebenfalls sind Wasserversorger zukünftig dazu verpflichtet, alte Bleileitungen bis zum 12. Januar 2026 auszutauschen oder stillzulegen.

Darüber hinaus wurden neue Richtwerte für potentiell schädliche Metalle, Mineralien und chemische Stoffe im Trinkwasser festgelegt. Bis 2036 sollen die Grenzwerte für Blei (von 10 auf 5 μg/l), Chrom (von 50 auf 25 µg/l) und Arsen (von 10 auf 4 µg/l) schrittweise abgesenkt werden. Ab sofort sind auch die als „ewigen Chemikalien“ bekannten PFAS (per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen) in die TrinkwV eingeschlossen. Deren Grenzwert wird ebenfalls schrittweise von 01 µg/l ab dem 12. Januar 2026 auf 0,02 µg/l in 2028 gesenkt.

 

Links und Quellen