REACH-Kandidatenliste wurde aktualisiert
Mit dem Beschluss D(2022)4187-DC der European Chemicals Agency (ECHA) wurde ab dem 10.06.2022 ein weiterer potentieller Kandidat in die Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe aufgenommen:
- N-(hydroxymethyl)acrylamide
Unter anderem auch als Acetessigsäureamid bekannt, handelt es sich bei dem Stoff um ein Abbauprodukt des Süßstoffes Acesulfam-K.
Kandidaten auf dieser Liste sollen gegebenenfalls in den Anhang XIV der REACH-Verordnung aufgenommen werden.
Externe Links:
- ECHA: „Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe“, https://echa.europa.eu/de/candidate-list-table, 07.07.2022
- ECHA: „Doc: D(2022)4187-DC“, https://echa.europa.eu/documents/10162/02904d92-61a9-be52-f565-a6ec65c0fcbd, 07.07.2022