REACH-Kandidatenliste wurde aktualisiert

Mit dem Beschluss D(2022)4187-DC der European Chemicals Agency (ECHA) wurde ab dem 10.06.2022 ein weiterer potentieller Kandidat in die Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe aufgenommen:

  • N-(hydroxymethyl)acrylamide

Unter anderem auch als Acetessigsäureamid bekannt, handelt es sich bei dem Stoff um ein Abbauprodukt des Süßstoffes Acesulfam-K.
Kandidaten auf dieser Liste sollen gegebenenfalls in den Anhang XIV der REACH-Verordnung aufgenommen werden.


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