Leitfaden für Maschinenrichtlinie-Anwendung aktualisiert

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlichte am 18.06.2020 die Auflage 2.2 des Leitfadens für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Dadurch ist diese Auflage nun auch endlich in deutscher Sprache verfügbar.

Die Aktualisierung enthält eine Reihe von Klarstellungen und Korrekturen zu den Konzepten bezüglich „Sicherheitsbauteile“ und „unvollständige Maschinen“ und einige Änderungen, um die Übereinstimmung mit dem Leitfaden zur Niederspannungsrichtlinie zu gewährleisten.

Es gibt zwei neu hinzugefügte Paragraphen

  • § 417 Status von Maschinensteuereinheiten in Bezug auf die Maschinenrichtlinie
  • § 418 Tabelle von Sicherheitsbauteilen, die als Logikeinheiten angesehen werden

Hierbei zu beachten ist jedoch, dass die Kommission lediglich die englische Fassung prüft – in Zweifelsfällen sollte daher immer die englische Fassung als Referenz herangezogen werden. Außerdem gilt es zu beachten, dass ausschließlich die Maschinenrichtlinie und die Texte für die Umsetzung ihrer Bestimmungen in einzelstaatliches Recht rechtsverbindlich sind.

Externe Links:
BMAS: „Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG – Auflage 2.2“, https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arbeitsschutz/leitfaden-fuer-anwendung-maschinenrichtlinie-2006-42-eg.html, 15.04.21