Das neue Buchstabier-Alphabet

Das Deutsche Institut für Normung e. V. (DIN) hat im Mai die neue Norm DIN 5009 „Ansagen und Diktieren von Texten und Schriftzeichen“ veröffentlicht.
Die Norm definiert Regeln für die gesprochene Ansage von zu schreibenden Texten, wie z. B. Eigennamen oder Adressen während Telefongesprächen.

Nach sorgfältiger Prüfung der Kommentare der Öffentlichkeit zum Norm-Entwurf durch Experten aus den Bereichen Wirtschaft, Bildung und öffentliche Hand wird damit auch die finale Version der neuen Buchstabiertafel mit Städtenamen vorgestellt. Dabei wurden die bisher verwendeten Vornamen durch Städtenamen ersetzt, die eingängiger und nicht der Mode unterworfen sind.
Der zuständige DIN-Arbeitsausschuss entschied sich unter anderem dafür, die Laute „CH“ und „SCH“ zu streichen, um die Aussprache zu verdeutlichen und flüssiger zu gestalten. Außerdem wurde dadurch eine ausgewogenere geografische Verteilung geschaffen.

Anstoß für die Änderungen gab der Antisemitismusbeauftragte des Landes Baden-Württemberg Dr. Michael Blume, der darauf hinwies, dass in der Zeit des Nationalsozialismus alle jüdischen Namen aus dem Buchstabieralphabet gestrichen wurden.

Die Anwendung der DIN-Norm und die Benutzung der neuen Buchstabiertafel sind freiwillig. Dies bedeutet vor allem für die Rettungsdienste, Polizei oder Luftfahrt eine Bindungsfreiheit. Alternativ kann weiterhin das internationale Buchstabieralphabet der Internationalen Civil Aviation Organization (ICAO) benutzt werden.

 

Quelle: