Zwei behandschuhte Hände messen vorsichtig Pulver aus einem Glas ab.

Die REACH-Kandidatenliste für Januar 2025

Mit dem Beschluss D(2024)7663-DC der ECHA (European Chemicals Agency) wurden zum 21. Januar 2025 fünf neue Kandidaten in die Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) aufgenommen:

  • Reaktionsmassen von Triphenylthiophosphat und tertiärem butylierten Phenyl-Derivaten
  • Perfluamin
  • Octamethyltrisiloxan
  • O,O,O-Triphenyl-Phosphorothioat
  • 6-[(C10-C13)-Alkyl-(verzweigt, ungesättigt)-2,5-Dioxopyrrolidin-1-yl]Hexansäure

Mit Ausnahme der Säure, die als fruchtschädigend eingestuft wird, handelt es sich um PBT/vPvB-Stoffe, also persistente (P), bioakkumulierende (B) und toxische (T) bzw. sehr persistente (vP) und sehr bioakkumulierende (vB) Stoffe.

Quelle

ECHA: Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe: https://echa.europa.eu/de/candidate-list-table, 06.02.2025

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