Zwei behandschuhte Hände messen vorsichtig Pulver aus einem Glas ab.

Die REACH-Verordnung erklärt

Was ist REACH?

Um Mensch und Umwelt effektiver vor den negativen Auswirkungen von Chemikalien zu schützen und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen chemischen Industrie zu steigern, trat am 1. Juni 2007 die sogenannte REACH-Verordnung in Kraft. Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (engl. Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) legt Verfahren zur Erfassung und Bewertung von Informationen über die Eigenschaften und Gefahren von Stoffen fest. Ziel ist es, gefährliche Stoffe durch weniger gefährliche zu ersetzen.

Grundsätzlich gilt REACH für alle chemischen Stoffe, Stoffe in Gemischen und, in bestimmten Fällen, für Stoffe in Erzeugnissen. Das betrifft Stoffe in industriellen Prozessen, aber auch in Produkten des alltäglichen Lebens wie z. B. Reinigungsmitteln, Farben/Lacken sowie Kleidung, Möbel und Elektrogeräten. Damit hat die Verordnung auch Auswirkungen auf Unternehmen außerhalb der Chemie-Branche.

Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU sind nicht an die REACH-Verpflichtungen gebunden. Die Verpflichtungen liegen bei den Importeuren mit Sitz in der EU oder bei dem ansässigen Alleinvertreter eines nicht in der EU ansässigen Herstellers.

Des weiteren gilt die REACH-Verordnung nicht für

  • standortinterne, isolierte Zwischenprodukte,
  • Stoffe, die für Forschung und Entwicklung verwendet werden,
  • Stoffe, die nur bei einer Anwendung in Kosmetika ein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen und
  • chemische Stoffe, die bereits anderen Rechtsvorschriften unterliegen, z. B. Arzneimittel oder radioaktive Stoffe.

Die Aufgaben der ECHA

Zur Organisation und Kontrolle der REACH und weiterer Verordnungen wurde am 18. Dezember 2006 die Europäische Chemikalienagentur ECHA (engl. European Chemicals Agency) eingerichtet. Die EU-Behörde regelt technische, wissenschaftliche und administrative Aspekte bei der Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien.

Unternehmen sind verpflichtet, ihre Stoffe bei der ECHA zu registrieren. Die Behörde prüft, ob die Stoffe die Anforderungen für eine Eintragung in die SVHC-Kandidatenliste erfüllen (REACH, Artikel 59 Absatz 10). Diese Liste besonders besorgniserregender Stoffe (Substances of Very High Concern), auch „Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe“ genannt, enthält Stoffe, die als besonders gefährlich für Mensch und Umwelt eingestuft werden. Dazu gehören u. a. Blei, Kadmium oder Arsen. Für diese gelten spezielle Regeln in der Herstellung, Verwendung und Vermarktung wie etwa Beschränkungen, Verbote, technische Maßnahmen oder Kennzeichnungspflichten.

Registrierung, Bewertung und Zulassung nach (EG) Nr. 1907/2006

Registriert werden alle chemischen Stoffe, die ein Unternehmen in Mengen von einer Tonne oder mehr pro Jahr herstellt oder importiert. Das Unternehmen reicht ein Dossier bei der ECHA ein, das folgende Informationen über den Stoff enthält:

  • Die chemische Bezeichnung
  • Die Nummer
  • Die genaue chemische Zusammensetzung
  • Die Eigenschaften des Stoffes
  • Die Verwendungsmöglichkeiten
  • Die Gefahren und Risiken

In der Bewertungsphase wird entschieden, ob ein Stoff die Anforderungen für eine Aufnahme in die REACH-Kandidatenliste erfüllt. Zusätzlich wird überprüft, ob die im Dossier genannten Prüfverfahren ausreichend waren, um alle Risiken eines Stoffes angemessen zu ermitteln. Werden bei einem Stoff krebserregende, erbgutverändernde, fortpflanzungsgefährdende oder andere gefährliche Eigenschaften erkannt, wird er offiziell für ein Prüfverfahren gemäß Anhang XV der REACH-Verordnung vorgeschlagen.

Prüfverfahren gemäß Anhang XV

Der Vorschlag wird von zwei Ausschüssen der ECHA bearbeitet. Der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) liefert Daten und Begründungen, welche die Identifizierung des Stoffes als besonders besorgniserregend rechtfertigen und prüft, ob vorgeschlagene Beschränkungen zur Verringerung des Risikos führt. Der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) sammelt Informationen über die Einsatzbereiche, die Mengen auf dem EU-Markt, Folgemaßnahmen bei einer Eintragung auf die SVHC-Liste sowie technisch oder wirtschaftlich tragfähige Alternativen. Zu diesem Zweck werden während einer Konsultationsphase das Dossier öffentlich zugänglich gemacht und Kommentare von interessierten Kreisen (Wirtschaft, Wissenschaft und Öffentlichkeit) gesammelt und ausgewertet.

Abschließend werden der Vorschlag und die eingereichten Kommentare an den Ausschuss der Mitgliedstaaten und die EU-Kommission übermittelt, die der Identifizierung des Stoffes als besonders besorgniserregend zustimmen müssen.

Beschränkung nach REACH

In Folge der Eintragung in die SVHC-Kandidatenliste können die Herstellung, die Vermarktung (einschließlich Einfuhr) oder die Verwendung eines Stoffes beschränkt oder verboten werden. Auch Zusatzbedingungen für technische Maßnahmen oder Kennzeichnungen können gestellt werden.

Haben die Europäische Kommission und der Ausschuss der Mitgliedsstaaten der Beschränkung zugestimmt, ist sie für alle Akteure, einschließlich der Hersteller, Importeure, Händler, nachgeschalteten Anwender und Einzelhändler, bindend. Die Mitgliedsstaaten setzen die Beschränkung innerhalb einer vereinbarten Frist durch.

RoHS und REACH

Die Nutzung bestimmter Stoffe in elektrischen und elektronischen Geräten wird von der Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten RoHS (engl. Restriction of Hazardous Substances) geregelt. Sie schränkt die Nutzung bestimmter Stoffe in elektrischen und elektronischen Geräten ein. U. a. legt sie Höchstkonzentrationen von unter 0,1 % für Blei, Quecksilber, Kadmium, Chrom VI sowie bestimmte bromhaltige Flammschutzmittel und Weichmacher fest.

Anders als die REACH-Verordnung bezieht sich RoHS nur auf Elektro- und Elektronikgeräte, während REACH umfassend Chemikalien reguliert. Beide Regelungen verfolgen jedoch das Ziel, Mensch und Umwelt zu schützen und gefährliche chemische Stoffe durch risikoärmere Alternativen zu ersetzen.

Quellen

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