Aus einer Flasche wird Reinigungsmittel auf einen Putzschwamm gegeben.

Verordnung (EU) 2024/2462: Teilverbote für PFAS ab 2026

Mit der neuen Verordnung (EU) 2024/2462 vom 20. September 2024 hatte die EU ein stufenweises Verbot für bestimmte PFAS (poly- und perfluorierter Alkylsubstanzen) erlassen. Zwischen 2026 und 2029 sollen diese Stoffe in Produkten des täglichen Bedarfs entfernt werden. Die Verordnung trat am 10. Oktober 2024 mit der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt formal in Kraft.

Diese Stoffe verbietet die Verordnung (EU) 2024/2462

Die Verordnung „zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 hinsichtlich Undecafluorhexansäure (PFHxA), ihrer Salze und PFHxA-verwandter Stoffe“ zielt auf die schrittweise Abschaffung von PFHxA-Verbindungen ab. Dazu ergänzt sie den Anhang XVII der REACH-Verordnung um einen neuen Eintrag Nr. 79.:

  • Ab dem 10. April 2026 ist die Verwendung verboten für:
    • Feuerlöschschäume und Feuerlöschschaumkonzentrate für Ausbildungs- und Prüfzwecke (mit Ausnahmen)
  • Ab dem 10. Oktober 2026 ist die Verwendung verboten für:
    • Textilien, Leder, Pelze und Häute in Kleidung und damit in Bezug stehendem Zubehör für die breite Öffentlichkeit,
    • Schuhwaren für die breite Öffentlichkeit,
    • Papier und Karton als Lebensmittelkontaktmaterialien im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 (z. B. Fastfood-Verpackungen),
    • Gemische für die breite Öffentlichkeit (z. B. Reinigungsmittel, Druckertinte, u. ä.) und
    • kosmetische Mittel gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009.
    • Ausgenommen sind Erzeugnisse, die vor dem 10. Oktober 2026 in Verkehr gebracht werden.
  • Ab dem 10. Oktober 2027 ist die Verwendung verboten für:
    • Andere Textilien, Leder, Pelze und Häute in Kleidung und damit in Bezug stehendem Zubehör nach Absatz 1 für die breite Öffentlichkeit.
    • Ausgenommen sind bestimmte persönliche Schutzausrüstungen, Medizinprodukte gemäß der EU-Medizinprodukteverordnung, In-Vitro-Diagnostika gemäß der entsprechenden EU-Verordnung und für als Bautextilien verwendete Textilien.
    • Ausgenommen sind ebenfalls Erzeugnisse, die vor dem 10. Oktober 2027 in Verkehr gebracht werden.
  • Ab dem 10. Oktober 2029 ist die Verwendung verboten für:
  • Feuerlöschschäume und Feuerlöschschaumkonzentrate für die Zivilluftfahrt (einschließlich ziviler Flughäfen)

Seit 2023 wird auf EU-Ebene ein Vorschlag für ein allgemeines PFAS-Verbot verhandelt. Da manche PFAS nach derzeitigem Stand für Medizinprodukte und Geräte der nachhaltigen Energiegewinnung unersetzlich sind, ist der Ausgang unklar. Eine Entscheidung soll im März 2025 verkündet werden.

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