Verordnung (EU) 2024/2462: Teilverbote für PFAS ab 2026
Mit der neuen Verordnung (EU) 2024/2462 vom 20. September 2024 hatte die EU ein stufenweises Verbot für bestimmte PFAS (poly- und perfluorierter Alkylsubstanzen) erlassen. Zwischen 2026 und 2029 sollen diese Stoffe in Produkten des täglichen Bedarfs entfernt werden. Die Verordnung trat am 10. Oktober 2024 mit der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt formal in Kraft.
Diese Stoffe verbietet die Verordnung (EU) 2024/2462
Die Verordnung „zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 hinsichtlich Undecafluorhexansäure (PFHxA), ihrer Salze und PFHxA-verwandter Stoffe“ zielt auf die schrittweise Abschaffung von PFHxA-Verbindungen ab. Dazu ergänzt sie den Anhang XVII der REACH-Verordnung um einen neuen Eintrag Nr. 79.:
- Ab dem 10. April 2026 ist die Verwendung verboten für:
- Feuerlöschschäume und Feuerlöschschaumkonzentrate für Ausbildungs- und Prüfzwecke (mit Ausnahmen)
- Ab dem 10. Oktober 2026 ist die Verwendung verboten für:
- Textilien, Leder, Pelze und Häute in Kleidung und damit in Bezug stehendem Zubehör für die breite Öffentlichkeit,
- Schuhwaren für die breite Öffentlichkeit,
- Papier und Karton als Lebensmittelkontaktmaterialien im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 (z. B. Fastfood-Verpackungen),
- Gemische für die breite Öffentlichkeit (z. B. Reinigungsmittel, Druckertinte, u. ä.) und
- kosmetische Mittel gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009.
- Ausgenommen sind Erzeugnisse, die vor dem 10. Oktober 2026 in Verkehr gebracht werden.
- Ab dem 10. Oktober 2027 ist die Verwendung verboten für:
- Andere Textilien, Leder, Pelze und Häute in Kleidung und damit in Bezug stehendem Zubehör nach Absatz 1 für die breite Öffentlichkeit.
- Ausgenommen sind bestimmte persönliche Schutzausrüstungen, Medizinprodukte gemäß der EU-Medizinprodukteverordnung, In-Vitro-Diagnostika gemäß der entsprechenden EU-Verordnung und für als Bautextilien verwendete Textilien.
- Ausgenommen sind ebenfalls Erzeugnisse, die vor dem 10. Oktober 2027 in Verkehr gebracht werden.
- Ab dem 10. Oktober 2029 ist die Verwendung verboten für:
- Feuerlöschschäume und Feuerlöschschaumkonzentrate für die Zivilluftfahrt (einschließlich ziviler Flughäfen)
Seit 2023 wird auf EU-Ebene ein Vorschlag für ein allgemeines PFAS-Verbot verhandelt. Da manche PFAS nach derzeitigem Stand für Medizinprodukte und Geräte der nachhaltigen Energiegewinnung unersetzlich sind, ist der Ausgang unklar. Eine Entscheidung soll im März 2025 verkündet werden.
Quellen
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/2462: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202402462, 13.03.2025
- IHK: Verbot bestimmter PFAS ab April bzw. Oktober 2026: https://www.ihk.de/ulm/produktmarken/energie-und-umwelt/umwelt/aktuelles/verbot-bestimmter-pfas-ab-april-bzw-oktober-2026-6277080, 13.03.2025