Schutz vor chemischen Stoffen: UFI-Code-Pflicht ab Januar 2025
Alltägliche chemische Haushaltsmittel sind nicht allein eine Gefahrenquelle für kleine Kinder. Auch im Arbeitsalltag kann es zu Unfällen mit Baustoffen oder Reinigungsmitteln kommen. In jedem Fall kann Hilfe beim nationalen Giftnotruf eingeholt werden. Zur Einschätzung der Situation benötigt dieser allerdings klare Kenntnisse über die Mittel und ihre Inhaltsstoffe.
Nach Schätzungen der deutschen Giftnotrufzentralen sind bisher 40 % der Anrufer nicht in der Lage, ein Produkt schnell und genau zu identifizieren. In solchen Fällen würde aus Vorsicht zu überzogenen Sicherheitsmaßnahmen geraten. Um für Entlastung zu sorgen, wird daher seit 2021 beim Einholen von ärztlichem Rat der sogenannte UFI-Code (auch UFIs)abgefragt. Dieser muss seit dem 01. Januar 2025 in Deutschland verpflichtend auf chemischer Produkte des täglichen Bedarfs angebracht werden.
Was sind UFIs?
Die Buchstabenkombination UFI steht für Unique Formula Identifier (deutsch: eindeutiger Rezepturidentifikator). Das Kürzel wird zusammen mit einem 16-stelligen Code aus Buchstaben und Ziffern angegeben, aus dem sich Angaben zum Produkt, seinem Verwendungszweck, seinen Inhaltsstoffen und der Toxizität abrufen lassen. Kürzel und Code müssen auf dem Etikett oder der inneren Verpackung gut sichtbar angebracht werden. In der Regel stehen sie in der Nähe weiterer Warnhinweise. Jedoch sollte die Angabe nicht am Boden der Verpackung angebracht werden. Mit dem Code können im Notfall schnell die chemische Zusammensetzung von Produkten des täglichen Bedarfs identifiziert und entsprechend notwendige und vielleicht lebensrettende, medizinische Maßnahmen empfohlen werden.
Inhalt der UFI-Code-Pflicht
Grundlage für UFIs ist die europäische CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Diese regelt das Anbringen von Warnhinweisen auf potentiell gesundheitsschädigenden, chemischen Produkten. Die UFI-Pflicht ab Januar 2025 gilt daher für folgende Produkte:
- Klebstoffe (handelsübliche Klebestifte, Spezialklebstoffe für Tapeten oder Fußbodenbeläge),
- Luftbehandlungsprodukte (Raumdesodorierungsmittel, Lufterfrischer, Duftkerzen),
- Bastel- und Künstlerbedarf (Finger- oder Hobbyfarben),
- Reinigungs- und Instandhaltungsprodukte für Innenräume (Küchen, Badezimmer) und Außenbereiche (Terrassen, gepflasterte Gehwege),
- Spezialreiniger (z. B. für Autos oder Schuhe),
- Waschmittel (für Handwäsche und Waschmaschine, Geschirrspülmittel sowie Weichspüler),
- Liquids für E-Zigaretten,
- Gartenchemikalien (Pflanzendünger, Pestizide),
- Baustoffe (Zement, Mörtel),
- Farben und Beschichtungen,
- Brennstoffe (flüssige Grillanzünder, Lampenöle) und
- Tinten und Toner für Drucker.
Ausgenommen sind kosmetische Produkte (Haarfärbemittel, Shampoo, Haarspray) und pharmazeutische Produkte (Medikamente). Diese unterliegen anderen gesetzlichen Regelungen.
Die Kennzeichnungspflicht galt zunächst für Produkte, die ab 2021 eingeführt wurden. Ab 2025 gilt sie dann für alle Produkte, die ab dem 01. Januar in den Verkauf gehen.
Quelle
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.: Wussten Sie schon, was UFIs sind?: https://www.presseportal.de/pm/121716/5947768, 06.02.2025
ECHA: Warum müssen Sie über den UFI-Code Bescheid wissen?: https://poisoncentres.echa.europa.eu/de/why-the-ufi-matters-for-everybody, 06.02.2025