EuGH

Malamud-Urteil: Auswirkungen auf Ihr Normenmanagement und den freien Zugang zu Normen 

Ein Wendepunkt für den Zugang zu technischen Normen

Kaum eine gerichtliche Entscheidung hat die europäische Normungswelt zuletzt so aufgewühlt wie das sogenannte Malamud-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache C-588/21 P. Für Unternehmen, die sich täglich mit Normenrecherche, Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung beschäftigen, markiert dieses Urteil einen echten Paradigmenwechsel im Normenmanagement. Wir ordnen für Sie ein, was sich ändert und worauf Ihr Unternehmen jetzt achten sollte.

Worum es beim Malamud-Urteil geht

Namensgeber der Entscheidung ist der US-amerikanische Aktivist Carl Malamud, der seit Jahren dafür streitet, dass Regelwerke, auf die Gesetze verweisen, für alle frei zugänglich sein müssen. Der EuGH folgte dieser Argumentation: Harmonisierte Normen sind integraler Bestandteil des EU-Rechts. Weil europäisches Recht dem Transparenzgebot unterliegt, dürfen Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen den Inhalt dieser Normen nicht erst gegen eine Gebühr bei privaten Normungsorganisationen erwerben müssen. Ein vergleichbarer Trend zeichnet sich auch außerhalb Europas ab: In den USA hat ein Berufungsgericht im Streit zwischen ASTM International und dem Anbieter UpCodes entschieden, dass private Standards ihren urheberrechtlichen Schutz weitgehend verlieren, sobald sie wortgleich in staatliche Gesetzestexte übernommen werden.

Die Zahlen hinter dem Urteil

Um die Tragweite realistisch einzuordnen, lohnt sich der Blick auf die Statistik: Von insgesamt 24.982 europäischen Normen, die CEN und CENELEC im ersten Quartal 2026 führen, gelten lediglich 3.614 Normen als „harmonisiert“ – also jene, die im Auftrag der EU-Kommission erarbeitet wurden und damit unmittelbar unter das Malamud-Urteil fallen. Das DIN stellt davon aktuell 446 Normen kostenfrei über eine nationale Plattform bereit. Der freie Zugang betrifft also einen klar abgegrenzten, aber rechtlich zentralen Ausschnitt des gesamten Normenbestands.

Gibt es weitere EU-Rechtsakte, die auf internationale Normen verweisen?

Laut EuGH-Urteil C-155/24 muss der Zugang zu Normen kostenlos sein, wenn EU-Recht darauf verweist. Allerdings bedeutet es nicht, dass nun sämtliche ISO-Normen in der EU kostenlos werden. Es gibt jedoch zahlreiche Verordnungen und Richtlinien, die unmittelbar auf internationale Normen (ISO, IEC, Codex Alimentarius, UNECE usw.) oder europäische Normen (EN) verweisen. Man kann diese Verweise grob in vier Gruppen einteilen:

  • Gesundheitsschutz und Verbraucherschutz
  • Produktsicherheit
  • Umweltrecht
  • Transport

Welche ISO-Normen könnten künftig betroffen sein?

Beispiele wären Normen, die unmittelbar im Gesetz genannt werden:

  • ISO-Prüfverfahren
  • ISO-Messmethoden
  • Analyseverfahren
  • Laborverfahren
EuGH Urteil in der Causa Malamud
Foto Wesley Tingey
Lesen Sie hier die Details zum EuGH-Urteil.

Warum das Urteil weit über einzelne Normen hinausreicht

Die Signalwirkung des Urteils ist enorm: Das klassische Geschäftsmodell der Normungsorganisationen, den Zugang zu Regelwerken über Lizenzgebühren zu finanzieren, gerät ins Wanken. Für Unternehmen mit strukturiertem Normenmanagement heißt das konkret:

  • Rechercheaufwand verändert sich: Der reine Lesezugriff auf viele harmonisierte Normen wird einfacher, ersetzt aber keine vollständige Lizenz für Download, Druck oder interne Weiterverarbeitung.
  • Compliance-Prozesse müssen angepasst werden: Wer Normen zitiert, archiviert oder in interne Systeme einspeist, braucht weiterhin klare Regelungen zu Nutzungsrechten.
  • Neue Anbieterlandschaft entsteht: Normungsinstitute positionieren sich zunehmend als Daten- und Softwareanbieter statt als reine Verkäufer von PDF-Dokumenten.

Die Einschätzung von DIN Media: Kein Grund zur Überbewertung – aber ein klarer Trend

Marion Winkenbach, Geschäftsführerin des DIN-Lizenzierungs- und Vertriebsbüros DIN Media, warnt davor, die Auswirkungen des Urteils auf bestehende Geschäftsmodelle zu überschätzen.
Ihre Einordnung: Ein wirtschaftlicher Schaden sei bislang ausgeblieben – nicht zuletzt, weil die europäischen Normungsinstitute den durch das Urteil geforderten „Zugang“ bewusst eng auslegen.

Für DIN bedeutet Zugang konkret: Lesen ja, Herunterladen oder Ausdrucken nein. Für diese weitergehenden Nutzungsformen ist weiterhin eine kostenpflichtige Lizenz erforderlich. Dennoch ist man sich in Berlin bewusst, dass der reine Verkauf von Normen als vorrangiges Geschäftsmodell ausgedient hat – die Erwartungshaltung der Kunden verschiebt sich klar in Richtung „kostenlos“, und das Malamud-Urteil wirkt dabei wie ein Beschleuniger dieser bereits laufenden Entwicklung.

Künstliche Intelligenz als neuer Baustein im Normenmanagement

Besonders spannend für alle, die sich professionell mit Normenmanagement befassen, ist die technologische Antwort der Normungsorganisationen. DIN Media positioniert sich bewusst weg vom klassischen Verlag hin zum Software- und Datenanbieter. Das Institut setzt deshalb auf granulare, maschinenlesbare Datenformate wie XML oder ReqIF sowie auf einen KI-Assistenten auf Basis des Sprachmodells Gemini. Dieser führt Anwender über einen sogenannten „Fragentrichter“ gezielt zur Antwort auf eine konkrete Anwendungsfrage. Statt eine komplette Normensammlung manuell zu durchsuchen, liefert die KI die passende Antwort direkt inklusive Verweis auf die relevanten Normabschnitte.

Sabrina Butters, bei DIN Media verantwortlich für das Partnermanagement, beobachtet hier eine konkrete Marktnachfrage: Viele Unternehmen möchten Normen direkt in ihre eigenen, KI-basierten internen Systeme einspeisen. Für Unternehmen bedeutet das: Der Mehrwert verlagert sich zunehmend vom reinen Zugang zum Normtext hin zu einem effizienten, gezielten Normenverständnis. Wer Normen in eigene digitale Systeme, Qualitätsmanagement-Prozesse oder KI-Anwendungen integrieren will, benötigt strukturierte, validierte und rechtssicher lizenzierte Daten – nicht nur einen Link zu einer Leseansicht.

DIN grenzt sich bewusst vom Zertifizierungsgeschäft ab

Ein weiterer wichtiger Unterschied zu anderen europäischen Normungsorganisationen: Anders als BSI oder AENOR steigt DIN bewusst nicht in das Zertifizierungsgeschäft ein. Der Hintergrund ist strategischer Natur: Das Institut will seine Rolle als neutraler Moderator im Normungsprozess nicht gefährden, indem es gleichzeitig als Prüf- und Zertifizierungsstelle auftritt. Das Malamud-Urteil zwingt DIN dadurch, den eigentlichen Wert einer Norm neu zu monetarisieren: den „Ritterschlag“, den ein Regelwerk durch den jahrelangen, konsensbasierten Expertenprozess erhält. DIN setzt also gezielt auf die Intelligenz und Qualität seiner Daten statt auf den reinen Zugang zum Text.

Worin liegt die eigentliche Sprengkraft des Urteils?

Die eigentliche Aussage lautet: Niemand darf verpflichtet sein, für den Zugang zu geltendem Recht bezahlen zu müssen. Das ist ein grundlegender rechtsstaatlicher Gedanke. Bisher argumentierten die Normungsorganisationen: Das Gesetz verweist lediglich auf die Norm. Die Norm selbst bleibt urheberrechtlich geschützt. Der EuGH verschiebt nun den Schwerpunkt: Wird eine Norm Bestandteil der Rechtsanwendung, muss sie für Betroffene zugänglich sein. Das ist ein erheblicher Perspektivwechsel.

Welche Folgen könnte das langfristig haben?

Unser Experte für Technical Compliance, Uwe Hermann, hält mehrere Entwicklungen für wahrscheinlich:

Szenario 1 – Ausbau der Access Solutions (sehr wahrscheinlich)
CEN, CENELEC und ISO werden ihre bestehenden Online-Leseplattformen weiter ausbauen. Der Nutzer darf lesen. Download, Kopieren oder Drucken bleiben vermutlich eingeschränkt.

Szenario 2 – EU finanziert den Zugang (wahrscheinlich)
Der EuGH formuliert ausdrücklich: Die Kosten dürfen nicht auf den Bürger abgewälzt werden. Damit dürfte die EU künftig stärker an der Finanzierung beteiligt werden.

Szenario 3 – Mehr direkte Verweise werden überprüft (wahrscheinlich)
Jeder Rechtsakt mit direktem Normverweis könnte künftig daraufhin überprüft werden, ob die zugrunde liegende Norm kostenlos zugänglich sein muss. Das betrifft möglicherweise hunderte EU-Rechtsakte.

Szenario 4 – Neue Gesetzgebung wird angepasst (sehr wahrscheinlich)
Die Kommission dürfte künftig sorgfältiger entscheiden,

  • ob sie unmittelbar auf ISO-Normen verweist
  • oder stattdessen technische Anforderungen unmittelbar in den Rechtsakt übernimmt.
Uwe Hermann Technical Compliance Experte
Foto Torsten von Reeken

Auswirkungen für Unternehmen

Für Hersteller und Compliance-Verantwortliche dürfte das Urteil mehrere praktische Folgen haben:

  • Mehr Transparenz: Rechtsverbindliche technische Anforderungen werden leichter zugänglich.
  • Weniger Kosten: Für bestimmte, rechtlich verbindliche Normen könnten Lizenzkosten entfallen.
  • Bessere Rechtssicherheit: Unternehmen können einfacher nachvollziehen, welche technischen Vorgaben tatsächlich einzuhalten sind.
  • Abgrenzungsbedarf: Nicht jede zitierte Norm wird automatisch kostenlos sein. Künftig wird genauer zu unterscheiden sein zwischen: freiwilligen Normen, harmonisierten Normen mit Konformitätsvermutung, internationalen Normen, die durch unmittelbare Verweisung Bestandteil der Rechtsanwendung werden.

Was Unternehmen jetzt konkret tun sollten

Das Malamud-Urteil verschiebt Zuständigkeiten, ersetzt professionelles Normenmanagement aber nicht – im Gegenteil, es macht es wichtiger:

  • Nutzungsrechte prüfen: Freier Lesezugang bedeutet nicht automatisch freies Kopieren, Speichern oder unternehmensweites Teilen.
  • Bezugsquellen konsolidieren: Angesichts unterschiedlicher nationaler Modelle lohnt sich eine zentrale, aktuelle Übersicht relevanter Normen und ihrer jeweiligen Lizenzbedingungen.
  • Digitale Prozesse vorbereiten: Strukturierte Normdaten (XML, ReqIF) und KI-gestützte Recherchewerkzeuge werden zum Standard – Unternehmen sollten ihre internen Systeme entsprechend anschlussfähig gestalten.
  • Compliance-Verantwortliche schulen: Die veränderte Rechtslage sollte in internen Richtlinien zum Umgang mit Normen und technischen Regelwerken abgebildet werden.

Das Experten-Fazit

Das Urteil C-155/24 ist weniger deshalb bedeutsam, weil es den kostenlosen Zugang zu einigen zusätzlichen ISO-Normen ermöglicht, sondern weil es einen allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsatz weiterentwickelt: Technische Normen, die faktisch oder rechtlich Voraussetzung für die Wahrnehmung von Rechten oder die Erfüllung gesetzlicher Pflichten sind, dürfen Betroffenen nicht nur gegen Entgelt zugänglich sein.

Die größten Auswirkungen sind daher nicht kurzfristig auf den gesamten ISO-Normenbestand zu erwarten, sondern auf die Gesetzgebungspraxis der EU. Künftig wird bei jedem neuen Rechtsakt, der auf externe Normen verweist, sorgfältiger geprüft werden müssen, wie ein freier und wirksamer Zugang sichergestellt wird. Gleichzeitig dürfte die Zahl der frei zugänglichen Normen schrittweise wachsen – allerdings vor allem dort, wo der Gesetzgeber den Norminhalt bewusst in den verbindlichen Rechtsrahmen einbezieht.

Mehr Informationen zum bisherigen Verlauf des EuGH-Verfahrens im Falle Malamud finden Sie hier.

Sie möchten Ihr Normenmanagement zukunftssicher aufstellen und die Auswirkungen aktueller Gerichtsurteile wie des Malamud-Urteils souverän in Ihre Compliance-Prozesse integrieren? Dann sprechen Sie uns an – wir unterstützen Sie mit Expertise rund um Normenrecherche, Lizenzierung und digitale Normendatenbanken.

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Quelle:
[1] https://www.kan.de/publikationen/kanbrief/2026/2-26/ 
(01/09/2026)

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