Nahaufnahme des CE-Kennzeichens auf Bildschirm. Blickwinkel von unten nach oben.

Europäische CE-Kennzeichnung erklärt

Wichtig: Das CE-Zeichen ist kein Qualitätssiegel!

Produkte, die in der Europäischen Union auf den Markt gebracht bzw. importiert werden, benötigen eine CE-Kennzeichnung (CE steht für Conformité Européenne). Damit zeigen die Hersteller/Importeure, dass ihre Produkte bzw. Produktgruppen den branchenspezifischen Sicherheitsanforderungen an Material, Herstellung und Prüfung sowie Kennzeichnung entsprichen. Das CE-Zeichen wird vom Hersteller oder einem in der EU ansässigen Bevollmächtigten angebracht. Als Nachweis der rechtmäßigen Kennzeichnung wird eine CE-Konformitätserklärung angefertigt, die der jeweilige Wirtschaftsakteur stets aktuell hält und auf Anfrage der Marktaufsicht vorlegt. Für Sonderfälle kann jedoch eine staatliche Inspektionsstelle („Benannte Stelle“) hinzugezogen.

Welche Produkte benötigen ein CE-Zeichen?

Ob ein Produkt ein CE-Kennzeichen benötigt, ist in der produktspezifischen EU-Richtlinie oder -Verordnung für folgende Produktgruppen festgelegt:

  • Druckbehälter
  • Spielzeuge
  • Bauprodukte
  • Elektrotechnische Erzeugnisse
  • Maschinen
  • Schutzausrüstungen
  • Medizinprodukte
  • Telekommunikationseinrichtungen
  • Sportboote
  • Aufzüge

Ausgenommen sind Arzneimittel, Chemikalien, Kosmetika und Nahrungsmittel, für die gesonderte Vorschriften gelten.

Umfang der Konformitätserklärung

  • Name und Anschrift des Herstellers/dessen Bevollmächtigten, der die Erklärung ausstellt
  • Produktdetails wie Fabrikat, Typ, Los-, Chargen- oder Seriennummer und Ursprung,
  • alle angewandten Richtlinien
  • Präzise und vollständige Angaben über technische Normen und Spezifikationen, die angewandt wurden
  • Datum der Ausstellung der Konformitätserklärung
  • Unterschrift und Funktion oder eine gleichwertige Kennzeichnung des Bevollmächtigten
  • Erklärung, dass der Hersteller/sein Bevollmächtigter die alleinige Verantwortung für die Ausstellung der Konformitätserklärung trägt

Zusätzlich können auch die benannte Stelle, Name und Anschrift der Person, die die technische Dokumentation aufbewahrt sowie zusätzliche Angaben zu Qualität und/oder Kategorie aufgeführt werden. Die Technischen Unterlagen müssen mindestens zehn Jahre ab dem letzten Datum der Herstellung des Produkts aufbewahrt werden.

Anbringen der CE-Kennzeichnung

Das CE-Zeichen muss deutlich sichtbar und unablösbar auf dem Produkt oder in Ausnahmefällen auf der Verpackung angebracht werden. Die Proportionen müssen beibehalten werden und es darf eine Mindestgröße von 5 mm nicht unterschreiten.

Produkte, die keine CE-Kennzeichnung benötigen dürfen auch nicht mit einem CE-Kennzeichen versehen werden. Unrechtmäßig angebrachte Kennzeichen können mit einem Bußgeld geahndet werden. Bei fehlender oder mangelhafter Konformitätserklärung kann die zuständige Marktaufsichtsbehörde Nachbesserungen verlangen. Kann die Konformität dann immer noch nicht nachgewiesen werden, kann die Behörde das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme eines Produktes einschränken oder untersagen. Bei schweren Konformitätsverstößen sind sogar strafrechtliche Sanktionen möglich.

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New Legislative Framework

Die New Legislative Framework (dt. Neuer Rechtsrahmen) löste 2008 den New Approach (dt. Neuer Ansatz) von 1985 ab. Dabei handelt es sich um ein Maßnahmenpaket zur Produktregulierung und Marktüberwachung des EU-Binnenmarktes. Der Rahmen wird durch Verordnung (EG) 765/2008, der Beschluss 768/2008 und die Verordnung (EU) 2019/1020 vorgegeben. Er gibt die Funktion und die Vorgaben für die Konformitätsbewertung und die CE-Kennzeichnung vor, bestimmt Prüfungs- und Akkreditierungsorganisationen und schafft Regeln für die Marktüberwachung.

Nach dem Prinzip „Vertrauen vor Kontrolle“ beschränken sich Produktvorgaben auf die Festlegung der grundlegenden Anforderungen. Harmonisierte Normen schaffen die technische Konkretisierung. Herstellerfirmen und Importeure sorgen selbst dafür, dass ihre Produkte den grundlegenden Sicherheitsanforderungen der einschlägigen Richtlinien und Verordnungen entsprechen. Dies wird mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet. Nur bei risikoreichen Produkten wird die Kennzeichnung durch eine Notifizierte Stellen, also durch unabhängige Dritte, durchgeführt.

UKCA: Konformitätserklärung für Großbritannien

Mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU hat sich auch die Kennzeichnung von Produkten auf dem britischen Markt geändert. Die britische Regierung führte für den Binnenmarkt die UKCA-Kennzeichnung („UK conformity assessed“) ein. Diese sollten das CE-Kennzeichen ab dem 31. Dezember 2024 ersetzen.

Bisher entsprechen die UKCA-Kriterien weitestgehend den EU-Vorschriften. Aus diesem Grund entschied die britische Regierung im Mai 2024, das CE-Zeichen auch nach Dezember 2024 weiterhin anzuerkennen. Hersteller können weiterhin frei wählen, ob sie das UKCA- oder das CE-Zeichen oder beide verwenden wollen.

Quellen

Europäische Kommission: New Legislative Framework: https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/goods/new-legislative-framework_en, 15.10.2024

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