Zwei behandschuhte Hände messen vorsichtig Pulver aus einem Glas ab.

Neue Stoffe auf der REACH-Kandidatenliste

n-Hexan und Bisphenol AF alsneue Stoffe zur REACH-Kandidatenliste hinzugefügt

Am 04.02.2026 wurden von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zwei neue Stoffe in die REACH-Kandidatenliste aufgenommen: n-Hexan (EG-Nr. 203-777-6, CAS-Nr. 110-54-3) und 4,4′-[2,2,2-Trifluoro-1-(trifluoromethyl)ethylidene]diphenol (Bisphenol AF) inklusive seiner Salze (EG-Nr. -, CAS-Nr. -). Die beiden Stoffe gelten als besonders besorgniserregend: n-Hexan aufgrund seiner Toxizität für das Nervensystem und Bisphenol AF, da es als reproduktionstoxisch eingestuft wird. Somit umfasst die Kandidatenliste der ECHA nun 253 Stoffe und Stoffgruppen.
Für Lieferanten von Erzeugnissen gelten Informationspflichten gemäß Artikel 33 der REACH-Verordnung, wenn einer dieser Stoffe zu mehr als 0,1 Gewichtsprozent enthalten ist.

Quellen:
https://echa.europa.eu/de/candidate-list-table 
https://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/SharedDocs/Meldungen/DE/REACH/2026-02-04_Kandidatenliste-aktualisiert
https://www.umco.de/blog/reach/svhc-update-februar-2026-die-entscheidung-der-echa-und-ihre-folgen.html

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