Kräne in einem Containerhafen und Stapel von Frachtcontainern.

Omnibus-Verordnungen: EU-Nachhaltigkeitsvorgaben werden gesenkt

Mit dem Reformpaket der sogenannten „Omnibus-Verordnungen“ vom 26. Februar 2025 will die EU-Kommission künftig die jüngst eingeführten Vorschriften für Nachhaltigkeitsberichterstattung reduzieren, um den bürokratischen Aufwand und die damit verbundenen Kosten abzubauen. Befürworter sehen die Chance für mehr Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit, während Kritiker vor einem Rückschritt für Umwelt- und Menschenrechte mahnen.

Inhalt der Omnibus-Verordnungen

Das Lieferkettengesetz (CSDDD), die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), EU-Investitionsprogramme sowie der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) sollen vereinfacht werden. Der Eintritt des kürzlich verabschiedeten Lieferkettengesetzes wird außerdem vom Jahr 2026 auf den 26. Juni 2028 verschoben. Aus dem geringeren Verwaltungsaufwand erhofft die Kommission sich eine Entlastung der Unternehmen und eine jährliche Einsparung von 320 Millionen Euro.

Der geänderte Eintrittstermin ist nicht die einzige Änderung am Lieferkettengesetz CSDDD, mit dem große Unternehmen bei Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit zur Rechenschaft gezogen werden können. Betroffene Firmen sollen die Einhaltung nicht länger für ihre gesamte Lieferkette, sondern nur noch bei ihren direkten Zulieferern sicherstellen. Ein Nachweis soll nur noch alle fünf Jahre statt jährlich erbracht werden. Außerdem wird die EU-weite Bedingung für zivilrechtliche Haftung bei Verstößen gegen das Gesetz stark eingeschränkt.

Auch die Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung CSRD sollen um zwei Jahre nach hinten verschoben und neu verhandelt werden. Demnach soll die Berichtspflicht nur noch für Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro bzw. einer Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro gelten. Das wären 20 % aller ursprünglich betroffenen Unternehmen. Die bisher vorgesehenen sektorbezogenen Berichtsstandards werden gestrichen und die Prüfungsintensität von Limited Assurance (begrenzter Sicherheit) auf Reasonable Assurance (angemessener Sicherheit) wird nicht erhöht.

Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus CBAM soll nur noch für Unternehmen gelten, die mehr als 50 Tonnen Stahl, Aluminium, Zement oder Düngemittel in die EU importieren. Außerdem soll die Inanspruchnahme von EU-Investitionsprogrammen wie InvestEU, EFSI und Altfinanzierungsinstrumenten vereinfacht werden.

Lob und Kritik am Reformpaket

Kritiker aus Umweltverbänden und einigen EU-Fraktionen sehen eine drastische Aushöhlung der Umwelt- und Sozialstandards, die dem Lieferkettengesetz zugrunde lägen. Gerade die erneute Abmilderung von Mindeststrafen und Haftungsrisiken für Unternehmen im Lieferkettengesetz sorgen für viel Kritik. Denn Betroffene hätten nach der neuen Regelung bei etwa Menschenrechtsverletzungen keine Chance mehr, über Zivilgerichte Schadensersatz und Wiedergutmachung zu erlangen. Ohne die zivilrechtliche Haftung wären die Handlungspflichten wirkungslos.

Industrie und andere Fraktionen aus dem Europaparlament begrüßen die Maßnahme als wichtigen Schritt zum Abbau von Bürokratie. Der geringere Verwaltungsaufwand erleichtere ein effizientes Wirtschaften.

Beschlossen ist das Reformpaket noch nicht. Die Änderungen benötigen noch eine Mehrheit unter den EU-Staaten und im Europaparlament.

Quellen

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