Konsultation über PFAS-Verbot gestartet
Anfang des Jahres reichten die EU-Länder Deutschland, Dänemark, Niederlande und Schweden sowie Nicht-EU-Land Norwegen einen Vorschlag zum Verbot von sogenannten PFAS bei der EU-Chemikalienagentur ECHA ein.
Da der Vorschlag den Anforderungen der Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) entspricht, läuft seit dem 22. März 2023 eine wissenschaftliche Bewertung durch die wissenschaftlichen Ausschüssen für Risikobeurteilung (RAC) und für sozioökonomische Analyse (SEAC) der ECHA. Die Konsultation endet am 25. September 2023. Es geht darum, die Risiken und sozi-ökonomischen Aspekte durch die Verwendung von PFAS und PFAS-freien Alternativen genauestens zu durchleuchten. Am 05. April 2023 wurde von der ECHA außerdem eine englischsprachige Informationsveranstaltung zum Thema abgehalten.
Warum wird ein PFAS-Verbot gefordert?
Die Abkürzung PFAS steht für Per- und Polyfluoralkylsubstanzen und bezeichnet eine Klasse von rund 10.000 synthetischen Chemikalien. Weil sie durch natürliche Prozesse kaum abbaubar sind und lange in Wasser und Boden verbleiben, werden sie auch „forever chemicals“, also „ewigen Chemikalien“ genannt. Sie sind in unzähligen Alltagsgegenständen wie Funktionskleidung, Shampoos, Kochgeschirr aber auch Medizinprodukten enthalten.
Jüngste Untersuchungen zufolge stellen diese Chemikalien jedoch ernste Gesundheitsrisiken dar. Nach Untersuchung des Umweltbundesamts in 2022 wurden im Blut von Kindern und Jugendlichen zu hohe Mengen PFAS festgestellt. Rund ein Viertel der Jugendlichen habe eine Konzentration im Körper aufgewiesen, dass „gesundheitliche Wirkungen nicht mehr mit ausreichender Sicherheit ausgeschlossen werden können“, hieß es. Eine ebenfalls 2022 veröffentlichte, dänische Studie wies nach, dass eine frühzeitige Exposition von PFAS im Mutterleib bei Männern die Entwicklung der Hoden beeinträchtigt und die Spermabildung massiv stört. In den nächsten 30 Jahren könnten Schätzungsweise rund 4,4 Millionen Tonnen PFAS in die Umwelt gelangen.
Gleichzeitig sind PFAS in unseren Alltagsgegenständen allgegenwärtig. Ein PFAS-Verbot wäre eines der umfangreichsten Verbote chemischer Stoffe seit Inkrafttreten der REACH-Verordnung 2007 und hätte tiefgreifende Folgen für die Wirtschaft. Hersteller fürchten um ihre eigenes und das EU-weite wirtschaftliche Überleben.
Wie lange dauert das Konsultationsverfahren?
Eine Auswertung und Stellungnahme des RAC und SEAC sollen 12 Monate nach Beginn der Konsultation im März 2024 veröffentlicht werden. Nach dem Weiterleiten der Ergebnisse an die EU-Kommission wird frühestens 2025 mit einer Entscheidung über das Verbot zu rechnen sein.
Wollen PFAS-verwendende Unternehmen ganz sicher gehen, sollten Sie sich bereits jetzt mit alternativen Stoffen auseinandersetzen, da sie im Verbotsfall für eine Umstellung je nach Verwendungszweck und Verfügbarkeit lediglich zwischen anderthalb und zwölf Jahren Zeit hätten.
Quellen
- ECHA: ECHA seeks input on proposed PFAS restriction: https://echa.europa.eu/de/-/echa-seeks-input-on-proposed-pfas-restriction, 12.02.2025
- EURACTIV: EU-Agentur bewertet mögliches Verbot ‚ewiger Chemikalien‘: https://www.euractiv.de/section/gesundheit/news/eu-agentur-bewertet-moegliches-verbot-ewiger-chemikalien/, 12.02.2025
- Umweltbundesamt: Öffentliche Konsultation zum Beschränkungsvorschlag für PFAS: https://www.umweltbundesamt.de/themen/oeffentliche-konsultation-beschraenkungsvorschlag, 12.02.2025