Ein aufgeschlagener Notizblock mit leeren Seiten auf einer weißen Tischplatte. Ein blauer Bleistift liegt auf dem Block bereit.

DIN SPEC 33429: Regeln zu Leichter Sprache veröffentlicht

Das Deutsche Institut für Normung hat Technische Regeln über die Anwendung von Leichter Sprache veröffentlicht. DIN SPEC 33429:2025-03 enthält u. a. Anforderungen an Wortwahl, Satzbau, Lesbarkeit von Schriftarten, die Verwendung Leichter Sprache in Bildern und Videos. Das Regelwerk soll bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland helfen und einen barrierefreien Zugang zu Informationen und Kommunikation ermöglichen.

Anwendungsfälle der DIN SPEC 33429

Die Empfehlungen beziehen sich auf das Verfassen, Übersetzen und Gestalten von Texten in Leichter Sprache. Auch Kriterien für eine Bebilderung werden gegeben. Ziel ist es, die Verständlichkeit und Lesbarkeit von Texten und Bildern zu erleichtern. Davon profitieren vor allem Menschen mit Lernschwierigkeiten, aber auch Menschen, die dabei sind, eine Sprache zu lernen. An der Erstellung des Regelwerks waren Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen beteiligt.

Die Empfehlungen beziehen sich auf:

  • Wort, Satz und Text sowie die Einbettung Leichter-Sprache-Texte in Nutzungssituationen,
  • die visuelle Gestaltung,
  • die Nutzung von Leichter Sprache in verschiedenen Medienformaten,
  • notwendige Qualifikationen von Textschaffenden, Prüfenden sowie Gestaltenden.

In Zukunft kann die DIN SPEC 33429 der Qualitätssicherung und als Kriterium bei Ausschreibungen dienen. Gefördert wurde die Erstellung durch das BMAS und den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen.

Quellen

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