Einschränkungen der RED-Normen-Reihe EN 18031

Am 30. Januar 2025 wurde die veröffentlichte harmonisierte Normen-Reihe EN 18031 –
Gemeinsame Sicherheitsanforderungen für Funkanlagen Teil 1-3
im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
(Detail in unserem Artikel zur EN 18031). Dies geschah jedoch mit zahlreichen Einschränkungen. Im
Juni 2025 veröffentlichte die RED-Expertengruppe der EU-Kommission Klarstellungen und
Begründungen zu diesen Einschränkungen.

In Übereinstimmung mit dem neuen Cyber Resilience Act soll die EN 18031-Reihe ab dem 01.
August 2025 neue Anforderungen zum Schutz von Netzwerken, der Privatsphäre und vor Betrug
erfüllen.

Einschränkungen zur EN 18031-Reihe

Die Normen liefert ein gesetzeskonformes Verfahren für die Konformitätsbewertung. Die
Expertengruppe erklärte nun, dass Hersteller bei Anwendung der eingeschränkten Abschnitte für
das Konformitätsbewertungsverfahren lediglich Abschnitt 6.3.2.4 der EN 18031-3 eine
unabhängige Stelle hinzuziehen müssen.

Für den Abschnitt 6.3.2.4 geht die Expertengruppe davon aus, dass die aufgeführten
Bewertungskriterien die relevanten Authentifizierungsrisiken nicht angemessen berücksichtigen.
Aus diesem Grund ist eine Konformitätsbewertung durch eine unabhängige Stelle verpflichtend.

Quellen

EUR-Lex: Delegierende Verordnung (EU) 2023/2444: https://eur-lex.europa.eu/legal-
content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202302444
,
IBF Solutions: Neue Anforderungen der Funkanlagenrichtlinie (RED) in Bezug auf Cybersicherheit:
https://ibf-solutions.com/fachbeitraege/funkgeraeterichtlinie-red-und-security

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