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Rechtssicherheit gewährleisten durch Compliance-Management

Sie werden immer mehr und es wird für viele Unternehmen immer undurchsichtiger:

  • Deutsche, europäische und internationale Vorschriften,
  • Verordnungen,
  • Regelwerke sowie
  • Normen

aus den Bereichen Umweltschutz, Gesundheits-/Arbeitsschutzschutz, sowie den Sicherheitsaspekten von Menschen und Daten (kurz HSE) oder dem Produktsicherheitsgesetz zur gesicherten Produktentwicklung (Produkt-Compliance) und der dazugehörenden CE-Konformität.

Alle diese Regelungen einzuhalten und zusätzlich nachweisbar zu dokumentieren, ist, selbst mit einem funktionierenden QM-System, kaum zeitnah im Unternehmensalltag unterzubringen; zumal diese, wenn auch notwendigen Aufgaben und Maßnahmen, nicht unmittelbar der Wertschöpfung dienen.

Angesichts dieser Auflagen ist der Aufbau und die Organisation eines ganzheitlichen Compliance-Managementsystems entscheidend für nachhaltigen Unternehmenserfolg. Die Vorteile sind:

  1. Sicherheit und Beweis der Vertrauenswürdigkeit gegenüber Kunden, Geschäftspartnern Stakeholdern und Behörden;
  2. Sicherheit und Kontinuität im unternehmerischen Handeln;
  3. Minimierung von Schadens- und Haftungsrisiken;
  4. optimieren von Prozessen;
  5. erfüllen von Organisations- und Aufsichtspflichten;
  6. Dadurch ein wertvoller Wettbewerbsvorteil nicht nur bei öffentlichen Ausschreibungen.

In wenigen Schritten zu mehr Compliance

Mit unserer begleitenden Software UEBA vergessen Sie keine Prüfungsintervalle mehr und brauchen sich zukünftig, mit der Unterstützung unserer Experten, nicht mehr um Änderungen an den Sie betreffenden Gesetze, Verordnungen und sonstigen Regelungen kümmern; das machen wir für Sie!

Damit erhalten Sie ein wirksames und organisationsweites Compliance-Managementsystem und dokumentieren Ihre Rechtskonformität.

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Achtstundentag wird 100 Jahre alt

 

 

Vor genau 100 Jahren wurde der Achtstundentag hierzulande eingeführt. Die Arbeitgeberverbände wollten nach der Novemberrevolution von 1918 verhindern, dass Fabriken in staatliches Eigentum übergingen. Daher erkannten sie die Gewerkschaften als Vertreter der Arbeiter im Stinnes-Legien-Abkommen an.

Zugleich stimmten sie der Verkürzung der Arbeitszeit auf acht Stunden bei vollem Lohnausgleich zu. So wurde der Achtstundentag in Deutschland 1918 zunächst für Arbeiter und 1919 auch für Angestellte eingeführt.

Heute machen, laut BAuA-Arbeitszeitbefragung 66 Prozent der Beschäftigten spätestens neun Stunden nach Arbeitsbeginn Feierabend. 11 Prozent sind aber länger als zehn Stunden bei der Arbeit. Lange Arbeitszeiten gehen mit mehr gesundheitlichen Beschwerden einher.