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Gebrauchsanleitung heißt jetzt Nutzungsinformation!

Die aktuelle Ausgabe der Norm „Erstellung von Nutzungsinformationen (Gebrauchsanleitungen) für Produkte – Teil 1: Grundsätze und allgemeine Anforderungen“ der Internationalen Elektrotechnischen Kommission (IEC) ist ab sofort erhältlich.

Bereits im April 2020 wurde die internationale Fassung (2019-05) als Europäische Norm übernommen. Bislang existierte allerdings nur die EN-Ausgabe aus dem Jahr 2012 auch als deutschsprachige DIN-Norm. Gegenüber dieser DIN EN 82079-1:2013-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen (gekürzte Auswahl):

  • Nutzungsinformationen wurde als allgemeiner Begriff für Gebrauchsanleitungen eingeführt
  • Der Abschnitt „Grundsätze“ wurde überarbeitet
  • Der Prozess für die Erstellung der Nutzungsinformationen ist nun integriert und beschrieben
  • Empirische Methoden zur Evaluierung von Nutzungsinformationen werden beschrieben
  • Die erforderlichen beruflichen Kompetenzen werden umfassender beschrieben
  • Allgemeine Anforderungen an Nutzungsinformationen zu komplexen Systemverbunden wurden ergänzt
  • Anleitungen für Produkte zur Selbstmontage wurden berücksichtigt
  • Eine Anleitung hinsichtlich der Erfüllung der festgelegten Anforderungen wurde hinzugefügt

Die DIN EN IEC/IEEE 82079-1:2021-09 umfasst 78 Seiten und ist für 121,31 Euro beim BEUTH-Verlag erhältlich.


Externe Links:

BEUTH-Verlag: „DIN EN IEC/IEEE 82079-1:2021-09“, https://www.beuth.de/de/norm/din-en-iec-ieee-82079-1/342226844, 27.08.2021


Interne Links:

Wertvolle Informationen zur Umsetzung der DIN EN 82079-1

DIN EN ISO 20607 – Sicherheit von Maschinen – Betriebsanleitung – Allgemeine Gestaltungsgrundsätze

Im April dieses Jahres ist die DIN EN ISO 20607 in die Liste der harmonisierten Normen zur Unterstützung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG aufgenommen worden (INMAS.de berichtete).

Doch was wird dadurch im Maschinenbau erleichtert?

Die DIN EN ISO 20607 ermöglicht es Maschinenherstellern, die Mindestanforderungen bei der Erstellung von Betriebsanleitung zu erfüllen, ohne dafür eine Technische Redaktion oder teure Fachkräfte unterhalten zu müssen, welche auf die DIN EN 82079-1 geschult sind.

Die Norm behandelt und spezifiziert dabei den sicherheitsbezogenen Inhalt, die dazugehörige Struktur und die Darstellung in der Betriebsanleitung unter Berücksichtigung aller Lebensphasen einer Maschine; bislang wurde das Thema Betriebsanleitungen weitaus umfangreicher, im Kapitel 6.4.5 der DIN EN ISO 12100, erfasst.

Konkret decken die Abschnitte 4 und 5 der DIN EN ISO 20607 die grundlegenden Anforderungen nach 1.7.4.2. Inhalt der Betriebsanleitung a) bis v) der Maschinenrichtlinie ab.

Davon ausgeschlossen werden der Abschnitt 4.11 zu IT-Sicherheitsschwachstellen und der Punkt u) über spezifische Angaben zur Luftschallemission von Maschinen.

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG – Pedelecs im Arbeitsalltag

Arbeitgeber müssen für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wie z.B. Postzusteller, Fahrradkuriere und Fahrradpolizisten bei ihrer Gefährdungsbeurteilung die Vibrationen, die bei der Nutzung eines Fahrrads entstehen, berücksichtigen. Bei der Beschaffung der Fahrräder kann es je nach Straßenbeschaffenheit und Benutzungsdauer notwendig sein, auf Modelle mit Dämpfung zurückzugreifen. Hierfür braucht jedoch der Arbeitgeber vergleichbare Vibrationsemissionswerte zu den entsprechenden Fahrrädern. So müssen Pedelecs so gebaut sein, dass Risiken durch Vibrationen gemindert werden, das ist europäisches Gesetz, denn Pedelecs fallen unter die Maschinenrichtlinie.

Damit muss der Hersteller in der Betriebsanleitung und in den Verkaufsprospekten Angaben über die von der Maschine auf die oberen Gliedmaßen übertragenen Vibrationen zur Verfügung stellen.

Diese Anforderung müsste daher auch in der jeweiligen Produktnorm beschrieben werden. Für Fahrräder ohne elektromotorische Unterstützung fehlt eine solche rechtliche Grundlage.

Aktuell gibt es vor allem drei Normen, die für Pedelecs bzw. elektromotorisch unterstützte Räder (EPAC) Anwendung finden:

  • DIN EN 15194 (EPAC – Fahrräder), 2017
  • DIN EN 17404 (EPAC- Mountainbikes), 2019
  • DIN 79010 (ein- und mehrspurige Transport- und Lastenfahrräder), 2019

Allerdings sind Vibrationen in den aktuellen Normen nicht berücksichtigt. In den beiden europäischen Dokumenten werden die Vibrationen im Anhang ZA, der den Zusammenhang zwischen der jeweiligen europäischen Norm und der Maschinenrichtlinie darstellt, als „nichtzutreffend“ eingeordnet.

Hier sind Gesetzgeber und Normenausschuss aufgefordert nachzuliefern, denn eine Messnorm für diesen Bereich (Fahrräder) existiert nicht.

Ein normiertes Messverfahren ist jedoch die Voraussetzung für vergleichbare Werte und die anschließende Bewertung von Vibrationsminderungsmaßnahmen.

Quelle:
Dr. Anna Dammann: „Durchgeschüttelt auf dem Pedelec“, https://www.kan.de/publikationen/kanbrief/transport-und-verkehr/durchgeschuettelt-auf-dem-pedelec, 15.05.2020