REACH: Vermeidung von Haftungsrisiken für nachgeschaltete Anwender durch fehlerhafte Einstufung und Kennzeichnung
Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien oder auch umgangssprachlich „EU-Chemikalienverordnung“ genannt, soll sicherstellen, dass Hersteller und Importeure die Verantwortung für den sicheren Umgang mit Chemikalien übernehmen. Stoffe und Gemische sind nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) einzustufen, zu kennzeichnen und zu verpacken. Die Einstufung ist dabei […]