Ukraine: Konformitätsbewertung an EU-Standard angepasst
Das ukrainische Ministerkabinett hat entschieden, Regelungen zur Konformitätsbewertung an den EU-Standard anzupassen. Grundlage ist das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Ukraine. Die wichtigsten Änderungen betreffen
- die gegenseitige Anerkennung der in der Ukraine und in der EU durchgeführten Akkreditierungen,
- die Verbesserung der Mechanismen für die Konformität von Produkten mit einem Maßstab nach europäischen Normen,
- die erhöhte Verantwortung eines Unternehmens für die Richtigkeit der Informationen über ihre Produkte und
- die Interaktion der nationalen Behörden der Ukraine zusammen mit den EU-Behörden.
Die Änderungen ebnen den Weg für die Unterzeichnung des Abkommens über die Konformitätsbewertung und Anerkennung gewerblicher Produkte (ACAA). So soll der freie Warenverkehr zwischen dem ukrainischen und dem europäischen Markt vereinfacht werden.
Links und Quellen
GTAI: Ukraine: Neuerungen bei der Konformitätsbewertung von Waren: https://www.gtai.de/de/trade/ukraine/zoll/ukraine-konformitaetsbewertung-1839750, 03.12.2024