Malamud-Urteil: Kostenlose EN-Normen können beantragt werden

Im Zuge der Urteilsverkündung im Malamud-Fall wurde kündigten die Europäische Kommission gemeinsam mit CEN/CENELEC sowie nationalen Normungsorganisationen „readibility platforms“ an, auf denen harmonisierte europäische Normen (hEN) kostenlos einsehbar sein sollten. Aus der für Ende Mai angekündigten Zugangsplattform wurde bisher nichts. Dafür kann die kostenlose Einsicht in hEN nun direkt bei der Europäischen Kommission beantragt werden.

Malamud-Urteil umgesetzt

Seit der Urteilsverkündung im März waren die europäischen Normungsorganisationen CEN, CENELEC und ETSI verpflichtet, freien Zugang zu harmonisierten Normen, deren Fundstellen im Amtsblatt der EU veröffentlicht sind, kostenfrei zugänglich zu machen (siehe EuGH entscheidet über harmonisierte Normen). Nach der nun getroffenen Regelung muss Einsicht in die Regelwerke auf der Website beantragt werden, auf der Dokumente der Europäischen Kommission angefordert werden. Da das Urteil des EuGH den urheberrechtlichen Schutz der Regelwerke unangetastet gelassen hat, soll vermutlich für jeden Antrag einzeln geprüft werden, ob dabei das öffentliche Interesse das Privatinteresse der Normungsorganisationen überwiegt. Im Malamud-Fall war der kostenlose Zugang mit dieser Begründung gewährt worden.

Auch wenn der kostenlose Zugang von EN-Normen für nationale Normungsorganisationen erst einmal keine Rolle spielt, da diese sich weiterhin über nationale Normen finanzieren, könnten sich auch dort die Dinge ändern. Der Rechtsanwalt Klaus Forster der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Rödl & Partner (Schwerpunkt Immobilien-, Bau- und Facility Management Recht) sieht in Deutschland ähnliche Strukturen wie die hEN.

Ihm zufolge gibt es DIN-Normen, bei deren Nichteinhaltung im Baubereich Gerichte regelmäßig einen Mangel vermuten würden. Daraus ergäbe sich aus der Rechtsprechung eine faktische Verbindlichkeit der Normen, auch wenn Normungsorganisationen betonen, dass Normen nur Empfehlungscharakter haben. Außerdem gäbe es inzwischen auch Gesetzte (z. B. das Gebäudeenergiegesetz9, die explizit auf bestimmte Normen verweisen.

„Insbesondere in solchen Fällen müsste es einen freien Zugang geben“, sagt Forster.

Auf jeden Fall gäbe das Malamud-Urteil Gesetzgebern Anlass, die rechtsstaatliche Haltbarkeit von kostenpflichtigen DIN-Normen zu prüfen.

 

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Links und Quellen

Handwerk.com: EuGH-Urteil: EN-Normen gibt es jetzt kostenlos: https://www.handwerk.com/eugh-urteil-en-normen-gibt-es-jetzt-kostenlos , 04.09.2024

WEKA: Der EuGH sägt an den Bezahlschranken für technische Normen: https://www.weka-manager-ce.de/uncategorized/der-eugh-saegt-an-den-bezahlschranken-fuer-technische-normen/?newsletter=ps/i/nlp/2024/04/2024/1500990/&chorid=1500990&salesgroup=314 , 04.09.2024

Europäische Kommission: Kommissionsdokument anfordern: https://ec.europa.eu/transparency/documents-request/home, 04.09.2024