TÜV sieht Nachbesserungsbedarf bei Vorschlag zur Maschinenverordnung

Anfang Mai 2022 legte der zuständig Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments den Kompromissvorschlag für eine neue Maschinenverordnung vor.
Die neuen Vorgaben setzen eine strengere Prüfung von Produkten voraus, die in der EU inverkehr gebracht werden. Diese Neuerung folgt aus Untersuchungen der Marktaufsichtsbehörden, die gezeigt haben, dass auch Produkte mit CE-Kennzeichen die jeweiligen Normen nicht immer vollständig einhalten.

Nach dem Entwurf sind besonders risikoreiche Maschinen von einer benannten Stelle zu überprüfen. Uneinigkeit besteht insofern darüber, wann eine Maschine besonders risikoreich ist. Handkettensägen sind durch eine benannte Stelle zu überprüfen, andere Maschinen zur Holzbearbeitung fallen nicht unter diesen Vorbehalt. Dabei stellen vor allem die gesetzlichen Unfallversicherer fest, dass viele der durch den Entwurf als ‚nicht risikoreich‘ eingestuften Maschinen hohe Unfallzahlen hervorbringen.

„Auch wenn der Vorschlag insgesamt für ein höheres Schutzniveau sorgt, sollte der risikobasierte Ansatz konsequenter umgesetzt werden“, findet Johannes Kröhnert, Leiter des Brüsseler Büros des TÜV-Verbandes. Helfen wird die Verpflichtung der EU-Mitgliedsstaaten, Daten zu Unfallgeschehen zu erheben und an die EU-Kommission zu übermitteln.

Insgesamt erlegt der aktuelle Vorschlag des Binnemarktausschusses weniger Vorgaben auf als der der EU-Kommission.
Anlass für die Neuerungen ist die Anpassung der Gesetzgebung an den technischen Fortschritt, denn die derzeit aktuelle Maschinenrichtlinie stammt noch aus dem Jahr 2006.

 

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