REACH: Vermeidung von Haftungsrisiken für nachgeschaltete Anwender durch fehlerhafte Einstufung und Kennzeichnung

Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien oder auch umgangssprachlich „EU-Chemikalienverordnung“ genannt, soll sicherstellen, dass Hersteller und Importeure die Verantwortung für den sicheren Umgang mit Chemikalien übernehmen.

Stoffe und Gemische sind nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) einzustufen, zu kennzeichnen und zu verpacken. Die Einstufung ist dabei die wesentliche Grundlage für die Bestimmung der erforderlichen Kennzeichnungen, Gefahren- und Risikohinweise und dadurch auch für die Weitergabe entsprechender Informationen in die Lieferkette.
Diese Lieferkettenkommunikation ist dadurch auch ein wesentlicher Bestandteil der Material Compliance in den nachgelagerten Industriezweigen. Im Rahmen des REACH-EN-FORCE-6 Projektes (REF-6 Project) lag deshalb ein wesentlicher Schwerpunkt auf der Überprüfung eben dieser Einstufungen und Kennzeichnungen.

Nach Angaben der Europäischen Chemikalien-Agentur (ECHA) wurden beim REF-6 durch 1.620 Kontrollen in Unternehmen aus 28 Ländern insgesamt 3.391 Gemische überprüft.

Die ECHA hat in dem daraus resultierenden, im Dezember 2019 in englischer Sprache publizierten, Report die wesentlichen Defizite wie folgt zusammengefasst:

  • 17 % der überprüften Gemische waren unzutreffend eingestuft, was zu einer ebenfalls unzutreffenden Kennzeichnung führen kann;
  • 33 % der überprüften Sicherheitsdatenblätter wiesen verschiedenste Probleme und/oder Mängel auf;
  • 45 % der überprüften Unternehmen wiesen mindestens einen Fall der Nichtkonformität auf;
  • 44 % der überprüften Gemische waren nicht konform;
  • 22 % der überprüften Waschmittel-Pod-Verpackungen waren hinsichtlich ihrer Verschlussfunktionalität unzureichend;
  • 7 % der überprüften Pestizide waren entgegen den Vorschriften auf dem Markt;
  • 12 % der überprüften Pestizide wiesen eine fehlerhafte Kennzeichnung auf.

Folglich sollten Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender die von ihnen zur Verfügung gestellten Informationen kritisch hinterfragen, bevor sie diese in die Lieferkette übermitteln.
Dadurch kann letztendlich die Weitergabe von Falschinformationen in den Sicherheitsdatenblättern und der Kennzeichnung reduziert werden.
Die durch die ECHA veröffentlichten Ergebnisse und Defizite geben Auskunft darüber, in welchen Bereichen es besonders häufig zu Versäumnissen kommt.

Auch sollten Unternehmen im Rahmen ihrer internen Kontroll- und Prüfungsmechanismen nicht ausschließen, die inhaltliche Richtigkeit der Angaben von Lieferanten zu überprüfen; zumindest stichprobenartig, denn es besteht die Möglichkeit eines unmittelbaren Haftungsrisikos, welches es zu vermeiden gilt.

Glossar:
CLP: Classification, Labelling and Packaging, (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen)
REACH: Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien)

Externer Link:
ECHA: “REF-6 Project Report”, https://echa.europa.eu/documents/10162/13577/ref-6_project_report_en.pdf/bfa9fc69-fdfd-2f52-bf96-5174d7e29cf8, 28.07.2020