Das neue Verpackungsgesetz

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) ist am 01.01.2019 in Kraft getreten und hat die Verpackungsverordnung (VerpackV) abgelöst.

Hauptziele des Verpackungsgesetzes (VerpackG) sind die Stärkung des Recyclings und des Wettbewerbs. Es bekennt sich folglich klar zu hohen ökologischen Standards in den Bereichen der Erfassung, des Recyclings und einem funktionierenden Wettbewerb zwischen den dualen Systemen. Die Regelungen sollen ein gesetzeskonformes Verhalten aller Marktteilnehmer sicherstellen.

Wer Verpackungen teilweise oder gar nicht lizensiert, kann mit einem Bußgeld bis zu 200.000 € belangt werden.

Für Fragen und Anmerkungen steht Ihnen Uwe Schröder zur Verfügung.