Neue PSA Verordnung
Am 31.03.2016 wurde die neue Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über persönliche Schutzausrüstungen (EU) 2016/425 veröffentlicht.
Sie ersetzt die bestehende PSA-Richtlinie 89/686/EWG.
Anstehende Änderungen für Hersteller von persönlicher Schutzausrüstung:
- PSA-Richtlinie wird in eine EU-Verordnung umgewandelt
- Diese wird direkt geltendes Recht in den EU-Mitgliedsstaaten
- Im April 2018, wird die PSA-Richtlinie 89/686/EWG aufgehoben
- Hersteller müssen PSA nach der neuen Verordnung in Verkehr bringen
- Händler dürfen bis April 2019 Bestände, die der alten Richtlinie entsprechen, abverkaufen.
Geringe Auswirkungen auf:
- grundlegende Gesundheitsschutzanforderungen
- Sicherheitsanforderungen
Änderungen:
- 3 Dokumentationsanforderungen gestrichen
- Konformitätsbewertungsverfahren wurden soweit als möglich erhalten und an das neue Rahmenrecht der EU angepasst
- EG-Baumusterprüfbescheinigungen können im Rahmen ihrer bisherigen Gültigkeit bis April 2023 für das Inverkehrbringen unter der neuen Verordnung verwendet werden
- Die neue PSA-Verordnung (EU) 2016/425 stellt zusätzlich nun Pflichten für sogenannte Wirtschaftakteure auf.
- Soll die Arbeit der nationalen Marktüberwachungsbehörden erleichtern
- Hersteller müssen die EG-Konformitätserklärung durch eine neue EU-Konformitätserklärung ersetzen.
INMAS hat bereits im März einen Vortrag zum Thema gehalten. Fragen unter info@inmas.de